Detailhandel: Auch die Sonntagsruhe ist systemrelevant

Nr. 27 –

Viel war von «Systemrelevanz» die Rede. Dazu gehört auch die Arbeit von VerkäuferInnen in Lebensmittelgeschäften. Die Coronakrise hat aber auch ins Bewusstsein gerufen, wie unverhältnismässig tief die Löhne derer sind, die in diesem Sektor arbeiten.

Besonders prekär ist die Situation für die über 200 000 Menschen, die auf Abruf arbeiten – was gerade auch im Verkauf stark verbreitet ist. Auch hier machte das Virus das Ausmass der Prekarität deutlich: Indem viele Unternehmen die Löhne ihrer auf Abruf Angestellten kürzten und so das wirtschaftliche Risiko auf sie abwälzten, hatten diese oft wochenlang ein noch tieferes Einkommen – oder gar keines mehr.

An ihrer Branchenkonferenz Detailhandel hat die Gewerkschaft Unia am Montag zwei Resolutionen beschlossen. In der ersten werden mehrere Massnahmen gefordert, die der Arbeit auf Abruf den Riegel schieben sollen. Demnach soll der vom Bundesrat während der Pandemie beschlossene erleichterte Zugang zu Kurzarbeit beibehalten und auf die Arbeitslosigkeit ausgedehnt werden; zudem sollen in den Arbeitsverträgen zwingend wöchentliche oder monatliche Arbeitszeiten festgelegt und an die in der Vergangenheit tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden angepasst werden.

Die zweite Resolution betrifft die Sonntagsarbeit: Dabei haben die Delegierten beschlossen, alle auf Bundesebene lancierten Pläne zur Liberalisierung der Sonntagsarbeit zu bekämpfen. Konkret geht es um eine Motion des 2019 zurückgetretenen CVP-Ständerats Konrad Graber zur Liberalisierung der Sonntagsarbeit sowie eine Motion der FDP-Nationalrätin Daniela Schneeberger zur Arbeit an vier Sonntagen im Jahr in allen Dienstleistungsberufen. Die Unia will zudem das im Kanton Bern geplante Referendum gegen die Ausweitung der Sonntagsarbeit unterstützen – vor drei Wochen erst hat das Kantonsparlament die Öffnung aller Läden an zwei zusätzlichen Sonntagen beschlossen.