E-Voting: Kein Moratorium, dafür ein Zwischenerfolg

Nr. 27 –

Seit zehn Tagen ist klar: Es gibt vorerst keine Grundsatzabstimmung über E-Voting. Das Komitee der Volksinitiative für ein E-Voting-Moratorium hat die Unterschriftensammlung abgebrochen. Schuld seien unter anderem die coronabedingten Massnahmen: Im März führten sie zu einem zweimonatigen Sammelunterbruch, doch auch jetzt sei Sammeln «faktisch nach wie vor nicht möglich». Das ist wohl etwas verkürzt. Immerhin war erst die Hälfte der Unterschriften zusammen. Um bis Ende November die andere Hälfte zu sammeln, wären wohl beträchtliche Ressourcen nötig gewesen.

Die InitiantInnen verweisen jedoch auch auf «wichtige Zwischenziele», die erreicht wurden. So stoppte der Bund vor einem Jahr den Einsatz von E-Voting, nachdem gravierende Sicherheitsmängel in der Software der Post aufgedeckt worden waren.

Im Dezember verabschiedete der Nationalrat zudem eine parlamentarische Initiative, die den Abbruch sämtlicher E-Voting-Projekte fordert, solange die Sicherheitsprobleme nicht gelöst seien. Damit war die Initiative ein wichtiger Teil der Sensibilisierungskampagne über die Risiken elektronischer Abstimmungen.

Mittlerweile ist auch klar, wie es mit E-Voting weitergehen soll. Einen Tag nach der Abbruchsverkündung informierte die Bundeskanzlei über die strategische Neuausrichtung. Gemeinsam mit «Experten aus Informatik, Kryptografie und Politikwissenschaften» würden derzeit die Anforderungen an die technischen Systeme überarbeitet. Derweil gleist die Post ihr eigenes System zur elektronischen Stimmabgabe neu auf. Nachdem die Software gerade noch rechtzeitig der mittlerweile bankrotten Firma Scytl abgekauft wurde, soll diese nun bis 2021 selber weiterentwickelt werden.

Der gescheiterten Volksinitiative ist zu verdanken, dass diese Prozesse genau unter die Lupe genommen werden – vor allem auch in Hinblick auf ein allfälliges neuens Bundesgesetz. Denn die Initiative zeigt auch: Ein Referendum wäre durchaus möglich – und hätte an der Urne eine Chance.