Sondersession: Kein Erbarmen mit den KMUs
99 Prozent der knapp 600 000 Unternehmen in der Schweiz sind KMUs, also Betriebe mit weniger als 250 Beschäftigten. Von den 4,5 Millionen Beschäftigten finden dort rund 3 Millionen ihr Auskommen. 90 Prozent aller Betriebe zählen gar zu den Mikrounternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten. Allein dort arbeiten 1,15 Millionen Menschen.
Die KMUs sind das Rückgrat der Wirtschaft. Gehts ihnen schlecht, gehts dem Land schlecht. Man müsste meinen, dass PolitikerInnen diesen in der schwersten Wirtschaftskrise der letzten neunzig Jahre rasch Hilfe zukommen liessen. Denn anders als Grossbetriebe verfügen kleine Betriebe in der Regel nicht über grosse Reserven. Zehntausenden vom Lockdown betroffenen KMUs droht der Konkurs.
FDP und SVP geben sich gerne als Vertreter des Gewerbes. In dieser Krise aber wird ihre Verachtung des Kleingewerbes klar. Stattdessen vertritt die Mehrheit der Rechtsbürgerlichen die Interessen der Konzerne und sperrt sich gegen rasche Hilfen.
Federführend in der Unterstützung für die KMUs ist vielmehr die Linke, insbesondere die SP. So haben ihre VertreterInnen den Gewerbemietenkompromiss vorangebracht – und in der Junisession mithilfe von Teilen der Bürgerlichen gegen die Immobilienlobby knapp durchgesetzt. Die Linke hätte diesen Entscheid bereits während der Coronasession fällen wollen, scheiterte aber an der bürgerlichen Seite. Dasselbe bei der Verlängerung der KMU-Hilfe: Obschon die Linke die nötigen Stimmen für eine Sondersession noch vor der Sommerpause hatte, bremsten sie die bürgerlich dominierten Ratsbüros aus. Es wäre im Kern darum gegangen, den Erwerbsersatz für Selbstständige und die Kurzarbeitsentschädigung für KMU-InhaberInnen zu verlängern, die wegen des Virus nicht arbeiten können. Will das Gewerbe die Verhältnisse zu seinen Gunsten ändern, muss es den Bürgerlichen die Unterstützung entziehen.
Kurz vor Redaktionsschluss gibt der Bundesrat bekannt, dass der Anspruch der von der Coronakrise betroffenen Selbstständigerwerbenden und KMU-InhaberInnen auf Erwerbsersatz bis zum 16. September verlängert wird.