Standpunkt zur Kündigungsinitiative und deren Gefahr für die Menschlichkeit: Wollen wir zurück ins Willkürreservat?

Nr. 36 –

Bei der Abstimmung über die Personenfreizügigkeit geht es um die Rechte, die Freiheit und die Würde der Menschen. Und um den definitiven Abschied vom «Herrenvolk».

Am 27. September stimmen wir nicht bloss über unseren Wohlstand ab. Im Kern greift die SVP-Kündigungsinitiative eine emanzipatorische Errungenschaft an: das Recht, überall in Europa zu leben, zu lernen, zu arbeiten und zu lieben. Das Recht, RechtsträgerIn zu sein. Die SVP will, dass wir SchweizerInnen dieses Recht in Europa aufgeben und dass wir es den EuropäerInnen in der Schweiz entziehen. Die Annahme der Initiative würde die EuropäerInnen in der Schweiz und die SchweizerInnen in Europa wieder zu BittstellerInnen machen.

Eine Kündigung der Personenfreizügigkeit würde grossen wirtschaftlichen Schaden anrichten. Darauf weisen viele hin in diesem Abstimmungskampf und machen das zu ihrem zentralen Argument: der Bundesrat, die Wirtschaftsverbände, die Gewerkschaften. Doch im Kern geht es um mehr – um die Menschen, die alle auf ihre Weise von den Rechten Gebrauch machen, die ihnen die Personenfreizügigkeit gibt. Es geht um Menschlichkeit.

Nagende Unsicherheit

Das Migrationsrecht der Schweiz war lange ein Willkürreservat, also ein Rechtsgebiet, in dem Menschen kaum Ansprüche haben – anders als sonst im Verwaltungsrecht. Auf einen Führerschein etwa hat man Anspruch, sobald man die Bedingungen dafür erfüllt.

Im Migrationsrecht hingegen hatten die Behörden lange praktisch unbegrenztes Ermessen. Ob jemand kommen durfte oder nicht, ob jemand arbeiten durfte oder nicht, ob jemand sein Pensum aufstocken, seinen Arbeitgeber, die Branche oder den Kanton wechseln, seine Familie nachziehen konnte und ob jemand irgendwann wieder gehen musste: Der Entscheid über all das lag weitgehend im Ermessen einer Polizeibehörde, der Fremdenpolizei.

Das Risiko, aus dem Land gewiesen zu werden, war eine konstante Lebenserfahrung von AusländerInnen in der Schweiz. In manchen Fällen zog sich diese nagende Unsicherheit über Jahrzehnte hin. Über der Lebenswelt von AusländerInnen in der Schweiz (und über jener von SchweizerInnen im Ausland) hing permanent ein Damoklesschwert. Ein Wechselfall des Lebens, ein Unfall, der Verlust einer Arbeitsstelle, Sozialhilfeabhängigkeit, eine Trennung, ein Todesfall in der Familie et cetera haben dazu geführt, dass eine ganze Lebenswelt infrage stand. Viele Kinder waren illegal in der Schweiz, weil den Eltern der Nachzug nicht bewilligt wurde.

Kafkaeskes Machtgefälle

Die Fremdenpolizei entschied über das Schicksal der MigrantInnen. Der Rechtsschutz gegen ihre Entscheide war stark eingeschränkt – wie dies heute noch für Drittstaatsangehörige der Fall ist, besonders im Asylwesen. Es ist diese kafkaeske Erfahrung eines enormen Machtgefälles zwischen einer Behörde und einer rechtsuchenden Person, die Erfahrung, BittstellerIn zu sein, die die prägende Erfahrung des alten Migrationsrechts war. Und es ist dieses Machtgefälle zwischen «Fremden» und «Einheimischen», das SVP und Auns zurückwollen.

Aus der Sicht gewisser Arbeitgeber wäre das auch ökonomisch attraktiv. Denn ein kleineres Machtgefälle gegenüber den Behörden bedeutet auch weniger Machtgefälle gegenüber dem Chef. Wenn mein weiterer Verbleib in der Schweiz nicht mehr von einer bestimmten Arbeitsstelle abhängt, steigt dadurch meine individuelle Verhandlungsmacht. Ich kann von meinem Arbeitgeber mehr fordern, ich kann ihm auch einfach davonlaufen. Das nützt allen ArbeitnehmerInnen in der Schweiz, auch den SchweizerInnen, weil sie nun nicht mehr von einer Reservearmee disponibler, prekärer, ausbeutbarer GastarbeiterInnen konkurrenziert werden. Aber es ist ein Ärgernis für jene Arbeitgeber, die von diesem Machtgefälle stark profitiert hatten.

Dieses Machtgefälle wieder herzustellen, war bereits das Kernanliegen der «Masseneinwanderungsinitiative» (MEI) von 2014. Die Kündigungsinitiative will ihr definitiv zum Durchbruch verhelfen. Sie ist die Durchsetzungsinitiative der MEI. Und genau genommen sind die beiden Initiativen in ihrer Kombination noch schlimmer als eine blosse Neuauflage der alten Fremdenpolizei: Neu wären nämlich sämtliche Bewilligungen des Ausländerrechts kontingentiert – und ihre Erteilung also vom Ermessen einer Behörde abhängig. Das war früher nie so. Lediglich die Bewilligungen für die Zulassung zum Arbeitsmarkt waren kontingentiert, nicht aber die Bewilligungen für den Familiennachzug oder für Rentnerinnen, Studenten, Flüchtlinge. Gemäss dem System der MEI müssten diese neu ebenfalls kontingentiert werden.

Einiges am Willkürreservat Ausländerrecht wurde schon vor der Personenfreizügigkeit besser. Nicht aufgrund der Einsicht, dass diese Art von Ausländerrecht für alle problematisch ist, sondern wegen des Drucks durch das internationale Recht und durch die Herkunftsstaaten der MigrantInnen. Die Personenfreizügigkeit überwindet aber – zumindest für jene Auserwählten aus Europa, die sie emanzipiert – die Ursünde der Migrationspolitik. Diese besteht darin, Menschen auf eine ihrer Eigenschaften zu reduzieren, also nach Arbeitskräften zu rufen, obwohl man wissen müsste, dass es Menschen sind, die kommen werden, wie es Max Frisch 1965 auf den Punkt brachte. Das Ergebnis ist ein persönlicher, individueller Raum der Entfaltung, in dem man atmen und leben und sein Leben planen kann, fast so, als wäre man InländerIn.

Gekränktes Kollektiv

Bemerkenswert ist aber, dass es von Frischs Zitat nur die zweite Hälfte zum geflügelten Wort geschafft hat. In seiner vollen Pracht lautet es: «Ein kleines Herrenvolk sieht sich in Gefahr: Man hat Arbeitskräfte gerufen, und es kommen Menschen.» Der Teil mit dem «Herrenvolk» ist für unsere heutige Debatte ebenso wichtig wie der zweite. Er weist uns darauf hin, dass es bei der Verteidigung der Personenfreizügigkeit als Emanzipation um zwei konkurrierende Freiheitsbegriffe geht, einen kollektiven und einen individuellen: hier die Freiheit als Souverän, dort die Freiheit als Individuum. Für die Vorstellung eines «Volks», das «Herr im eigenen Haus» zu sein beansprucht, ist es Kränkung und Zumutung, wenn ihm ZuwanderInnen neu als RechtsträgerInnen gegenübertreten und nicht mehr als BittstellerInnen.

Die Personenfreizügigkeit ist eine Kränkung der Handlungsfreiheit des Kollektivs, seiner Souveränität darüber, wie es mit Individuen umspringen darf. In der versprochenen Heilung dieser Kränkung, im «Let’s take back control», liegt viel von der emotionalen Attraktivität der Kündigungsinitiative.

Wie unattraktiv und hohl dieser kollektive Freiheitsbegriff tatsächlich ist, lässt sich nur zeigen, wenn wir erzählen, wie die Personenfreizügigkeit uns als Individuen befreit und emanzipiert hat. Für diesen Gewinn an individueller Freiheit lohnt es sich, die Freiheit des Kollektivs zurückzubinden.

Stefan Schlegel, Gründungs- und Vorstandsmitglied der Operation Libero. Foto: Hannes Zaugg-Graf

Stefan Schlegel (37) ist Gründungs- und Vorstandsmitglied der Operation Libero. Er hat eine Dissertation zum Migrationsrecht verfasst und arbeitet als Oberassistent am Institut für öffentliches Recht in Bern.