Unterhaltsrecht: Zu kurz gedacht und an der Realität vorbei

Nr. 20 –

Das Bundesgericht hat im März das Unterhaltsrecht für Geschiedene neu geregelt – auf Kosten jener, die die Hauptlast unbezahlter Betreuungs- und Hausarbeit tragen. Ein ungelöstes Problem in der frauen- und familienfeindlichen Schweiz.

Das Entscheidende passiert, wenn Paare nicht an Scheidung denken, nämlich am Beziehungsbeginn: Die gemeinsam ausgehandelte Rollenverteilung bestimmt das ökonomische Risiko am Ende einer Ehe. Diese Verteilung und ihre Begründung müssten Paare im Grunde schriftlich vereinbaren – und damit auch, wie im Scheidungsfall die unbezahlte Arbeit berücksichtigt würde. Wer nämlich aus der Erwerbsarbeit aussteigt oder sie reduziert und sich hauptsächlich um Haushalt und Kinder kümmert, gerät im Fall einer Scheidung oft in eine schwierige finanzielle Lage. Das kann sozialen Abstieg, Arbeitslosigkeit, Armut und eine schlechte Altersvorsorge zur Folge haben.

Für Mütter sind diese Risiken in der Regel ungleich höher als für Väter, deren Erwerbsbiografie bis heute oft auch während der Ehe ungebrochen weitergeht. Das Teilzeiteinkommen für die Mütter dagegen ist oft zu tief, der Wiedereinstieg ins Erwerbsleben mit über fünfzig Jahren schwierig und die Karrierechance wegen einer gebrochenen Erwerbsbiografie geringer.

Solange die Rollenverteilung – die Frau zu Hause, der Mann schafft das Geld an – noch gesellschaftlicher Konsens war (wobei sich das viele ärmere Familien gar nie leisten konnten), deckte der nacheheliche Unterhalt diese Risiken zumindest ein Stück weit ab. Gemäss einer Nationalfondsstudie aus dem Jahr 2016 erhielten Anfang der achtziger Jahre etwa 50 Prozent der geschiedenen Ehefrauen einen nachehelichen Unterhalt. 2008 waren es noch 12 Prozent. Auch die zeitlich unbefristeten Ehegattenalimente gibt es praktisch nicht mehr (1984 waren es noch rund 20 Prozent). Das ist auch dem gesellschaftlichen Wandel geschuldet: Heute sind 78 Prozent der Mütter mit Kindern unter 25 Jahren teilzeiterwerbstätig, bei den Vätern sind es 12 Prozent.

Kritik von AnwältInnen

Mit der Neuregelung des Unterhaltsrechts im März hat das Bundesgericht diesen Wandel nochmals akzentuiert (siehe WOZ Nr. 11/2021 ). Das führt nun aber dazu, dass viele Mütter nach einer Scheidung ungeachtet ihrer einstigen beruflichen Qualifikation praktisch jede Arbeit annehmen müssen. Nach dem Motto: Putzen kann schliesslich jede.

Die Neuregelung begrüssen manche als Modernisierung, im Sinne einer Anpassung an die gesellschaftliche Realität. Tatsächlich jedoch wälzt sie alle ökonomischen Risiken auf die sozial schwächer Gestellten in einer Ehe ab – und das sind meist die Mütter. Bereits das im Jahr 2000 revidierte Scheidungsrecht legte den Grundsatz fest, dass Geschiedene für sich selber sorgen sollen. Die Berner Anwältin Susanne Meier sagt: «In der Praxis wurde diese Regel viele Jahre nicht umgesetzt. Wenn es die Verhältnisse zuliessen, wurden in den letzten zwanzig Jahren Unterhaltsbeiträge für den betreuenden Elternteil nicht nur bis zum 16. Lebensjahr des jüngsten Kindes, sondern öfter auch darüber hinaus geleistet, um die Einbussen im Lebensstandard auszugleichen.»

Bereits 2018 fällte das Bundesgericht ein Urteil zum Kindesunterhalt. Es legte in der sogenannten Schulstufenregelung fest: Ab dem Kindergarteneintritt des jüngsten Kindes soll der betreuende Elternteil 50 Prozent erwerbstätig sein, ab dem Eintritt in die Oberstufe 80 Prozent – und 100 Prozent, wenn das jüngste Kind sechzehn geworden ist. «Das Bundesgericht hat damit klargemacht, dass Mütter sehr bald nach der Familiengründung wieder berufstätig werden sollen», sagt Meier. Problematisch sei die Neuregelung vor allem für Frauen über fünfzig, die sich hauptsächlich um Kinder und Haushalt gekümmert haben. Angemessen dagegen sei sie für Paare, die sich Erwerbs- und Betreuungsarbeiten mehr oder weniger hälftig geteilt haben. Meiers erstes Fazit: «Die Vereinheitlichung der Berechnungsmethode schafft Klarheit. Neue Leitlinien klären, wann und in welchem Umfang eine Erwerbstätigkeit auch von Betreuenden erwartet wird. Das Risiko, keine diesen Erwartungen entsprechende Stelle zu finden, tragen die Betroffenen alleine.»

Familienrechtler Jonas Schweighauser arbeitet als Anwalt. Und setzt sich als Professor auch theoretisch mit dem Thema auseinander. Er sagt: «Eine einheitliche Regelung des Unterhalts ist grundsätzlich begrüssenswert. Allerdings beurteilen Gerichte die Situation zum Zeitpunkt einer Scheidung. Dass das Paar am Anfang einer Ehe die Rollenaufteilung gemeinsam beschlossen hat, berücksichtigt die neue Gerichtspraxis nicht.» Das sei problematisch. Denn das Risiko trage nun allein der sozial schwächere Elternteil. «Und das sind in der Regel immer noch die Frauen, die zugunsten der Familie beruflich zurückgesteckt haben.»

Die feministische Sicht

Das liegt vor allem auch daran, dass gängige ökonomische Theorien und Praktiken die unbezahlte Arbeit komplett ausblenden. Das kritisiert auch Economiefeministe, die Plattform für feministische Ökonomie. Anja Peter, deren Kogeschäftsführerin, sagt: «Siebzig Prozent aller Arbeitsstunden werden in der (schlecht) bezahlten oder unbezahlten Versorgungs- und Sorgearbeit geleistet.» Es sei diese Arbeit, der die Schweiz ihren hohen Lebensstandard zu verdanken habe. Ohne sie würde das, was allgemein als Wirtschaft verstanden werde, zusammenbrechen. «Wir haben ein strukturelles Problem. Die Rahmenbedingungen für Familien sind im europäischen Vergleich schlecht, Eltern in der Schweiz sind finanziell und zeitlich massiv unter Druck.»

Dies und die Tatsache, dass der Grossteil der unbezahlten Arbeit von Frauen geleistet wird, belegen auch Zahlen des Bundesamts für Statistik: In Paarhaushalten mit zwei Kindern leisten Mütter weit mehr unbezahlte Arbeit als Väter – etwa hundert Stunden mehr im Monat, im Wert von monatlich 4269 Franken. Peter sagt, Frauen nach der Scheidung zu Erwerbsarbeit zu zwingen, blende aus, dass sie auch danach den Löwenanteil der Betreuung von Kindern und Angehörigen übernähmen: «Die Neuregelung des Bundesgerichts ignoriert diese statistischen Tatsachen. Ein reines Männergremium – fünf bürgerliche Bundesrichter im Alter zwischen 59 und 67 – regelt etwas, von dem es offensichtlich nichts versteht. Diese Männer sind in dieser Frage schlicht inkompetent.»

Probleme politisch lösen

Klar ist: Die Rahmenbedingungen für Familien müssen verbessert, also die Probleme politisch gelöst werden. Zum Vergleich: In der Schweiz macht ein Kitaplatz im Schnitt bis zu ein Fünftel der gesamten Haushaltskosten aus, in Schweden nur knapp 200 Franken pro Monat – dort erhalten Eltern, die ihre Kinder selber betreuen und so die Kitas entlasten, vom Staat ausserdem auch noch ein Entgelt.

Zu ähnlichen Schlüssen kommt die erwähnte Nationalfondsstudie: «Eine progressivere Familienpolitik mit externen Kinderbetreuungsangeboten, die sich auch Menschen mit tieferen Einkommen leisten können, oder Familienergänzungsleistungen sowie generell familien- und lebensverträgliche Arbeitsbedingungen könnten die Situation deutlich verbessern.»