Unterhaltsrecht: Jetzt wird die Familie modernisiert

Nr. 11 –

Das Bundesgericht hat das Unterhaltsrecht im Trennungs- oder Scheidungsfall vereinheitlicht. Die Urteile zielen zwar in die richtige Richtung, werden aber der gleichstellungspolitischen Realität nicht gerecht.

In einer idealen Welt teilen sich Vater und Mutter die Haushaltsarbeit, die Betreuung der Kinder und die Erwerbsarbeit je zur Hälfte. In einer idealen Welt verdienen Frau und Mann für gleiche Arbeit den gleichen Lohn. In einer idealen Welt sind Familien nicht armutsbedroht, selbst wenn Vater und Mutter sich trennen.

Die Schweiz erreicht diese Gleichstellungsziele nicht einmal annähernd. Die unbezahlte Haushalts- und Familienarbeit leisten immer noch grossmehrheitlich die Mütter. Die Väter arbeiten gemäss einer Erhebung des Bundesamts für Statistik zu rund siebzig Prozent Vollzeit, die Mütter gehen demnach in der Kinderbetreuungsphase keiner Erwerbsarbeit nach oder arbeiten Teilzeit. Und: Scheidung und Trennung sind in der Realität ein ökonomisches Risiko, auch für geringverdienende Männer, sie können in die Armut führen.

Dieses Missverhältnis liegt auch an den Rahmenbedingungen: Kitaplätze fehlen oder sind zu teuer, die Besteuerung von Verheirateten setzt falsche Anreize, und familienfeindliche Bedingungen in der Wirtschaft befördern ein überholtes Familienbild, das die Väter in die Ernährer- und die Mütter in die Betreuerinnenrolle drängt.

Neue Berechnungsmethode

Gleichwohl wurde 2017 im Bestreben, den gesellschaftlichen Entwicklungen gerecht zu werden, das Unterhaltsrecht angepasst: Uneheliche Kinder wurden den ehelichen gleichgestellt. Der Kinderunterhalt wurde erhöht, der Betreuungsunterhalt gesenkt. Mütter – selten betreuende Väter – sind also angehalten, möglichst früh ihre Erwerbsarbeit wieder aufzunehmen oder sie am besten gar nicht aufzugeben. Die Praxis an den Familiengerichten glich allerdings einem Wildwuchs, selbst innerhalb von Kantonen wurde sehr unterschiedlich und wie in der Vergangenheit schematisch geurteilt.

Das Bundesgericht nimmt nun den Einzelfall in den Fokus. Es hat fünf Grundsatzurteile erlassen und die Praxis in der Schweiz vereinheitlicht. Drei Urteile betreffen die Berechnung aller Arten des Unterhalts: Künftig müssen die Familiengerichte die Höhe der Unterhaltsleistungen anders berechnen. Dabei wird zunächst das Gesamteinkommen der Eltern beziehungsweise der EhegattInnen ermittelt. Anschliessend legen die RichterInnen den Bedarf aller Betroffenen fest. Übersteigt das Gesamteinkommen das familienrechtliche Existenzminimum, wird der Überschuss entsprechend der konkreten Situation verteilt. Sind die Mittel knapp, kommt an erster Stelle der Unterhalt der Kinder, danach der Betreuungsunterhalt und schliesslich ein allfälliger ehelicher oder nachehelicher Unterhaltsanspruch einer Ehegattin oder eines Ehegatten. Der Druck auf Betreuende, einer Erwerbsarbeit nachzugehen, nimmt zu.

Zwei weitere Urteile betreffen die sogenannte 45er-Regel und die lebensprägende Ehe. Als «lebensprägend» galt eine Ehe bislang nach zehn Jahren oder mit mindestens einem gemeinsamen Kind. Dieses starre Schema hält das Gericht für überholt. Man müsse jeweils den Einzelfall prüfen.

Auch die sogenannte 45er-Regel gilt nicht mehr, nach der einem Elternteil eine Erwerbsarbeit nicht mehr zugemutet wurde, wenn sie oder er während der Ehe nicht berufstätig und im Scheidungsfall 45 Jahre alt war. Neu gehen die Gerichte stets von der Zumutbarkeit einer Erwerbsarbeit aus. JedeR soll nach der Scheidung im Grundsatz für sich selbst sorgen. Allerdings führt das Gericht auch Gründe an, die dieses Prinzip ausser Kraft setzen, etwa wenn kleine Kinder zu betreuen sind.

Arbeit nicht aufgeben

Wie beurteilen InteressenvertreterInnen diese Praxisänderungen? Sophie Achermann von Alliance F sagt, die Urteile seien im Grundsatz richtig. Doch hat sie Vorbehalte: Die Schweiz müsse bei der Gleichstellung vorwärtsmachen, etwa bei der Lohngleichheit. Sie rät Frauen dringend, gar nicht erst aus der Erwerbsarbeit auszusteigen. Die Rahmenbedingungen dafür seien für Familien und Frauen in der Schweiz jedoch nicht auf der Höhe der Zeit. «Jetzt ist die Politik gefordert.» So müssten etwa die Einkommen von EhegattInnen individuell besteuert werden. Sonst lohne sich der Einstieg in die Erwerbsarbeit oft nicht.

Ausserdem verweist Achermann auf das Modell der bezahlten Elternzeit in skandinavischen Ländern. Das weiche die klassische Rollenteilung auf. Und schliesslich fordert sie den Ausbau der externen Kinderbetreuung. Kitas seien heute oft viel zu teuer – oder gar nicht erst vorhanden.

Markus Theunert von männer.ch begrüsst die Urteile und spricht von einer «Revolution». Die Ehe als Versorgungsgemeinschaft sei unzeitgemäss, ein alter Zopf. Partnerschaften und Familien betrachtet Theunert als Solidargemeinschaften. Paare sollen sich bei der Gründung einer Familie daran orientieren und sich Erwerbs- und Betreuungsarbeit teilen. «Die Praxisänderung des Bundesgerichts fördert diese moderne Familienform», sagt er.