Kost & Logis: Oligarchen im Rollstuhl

Nr. 23 –

Ruth Wysseier möchte mehr Transparenz bei Milliardenvermögen

Die Schweiz hat wieder einmal ein Problem mit versteckten Unrechtsvermögen. SP und Grüne verlangen deshalb eine Taskforce zur Durchleuchtung des Schweizer Finanzplatzes und der Vermögensstrukturen kremlnaher Oligarchen. Auch die NZZ macht sich Gedanken: Ob vielleicht das Anwaltsgeheimnis schuld daran sei, dass in der Schweiz erst 6,5 Milliarden Franken an sanktionierten Vermögen gesperrt worden seien, fragte sie neulich. Die Bankiervereinigung schätzt, dass 150 bis 200 Milliarden russisches Vermögen auf Schweizer Konten lagern. Da sind die bis jetzt gefundenen Milliarden keine tolle Leistung.

Ein Grossteil der Vermögen ist wohl hinter dem Anwaltsgeheimnis versteckt. Anwält:innen beraten Oligarch:innen, wie sie ihr Geld über Finanzkonstrukte oder Drittfirmen anonym anlegen können. Darunter sind viele, die mittlerweile wegen des Ukrainekriegs sanktioniert sind. Der Anwaltsverband findet, das Berufsgeheimnis sei heiliger als die Ukraineverordnung. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) ist anderer Meinung. Nun warten alle auf ein klärendes Gerichtsurteil.

Andere Stellen sind dem Seco weit voraus. AHV und IV haben den Spiess umgedreht und knacken das Anwaltsgeheimnis mit links. Sie stellen alle Leute, die zum Beispiel ein medizinisches Hilfsmittel benötigen, unter Generalverdacht. Wenn AHV-Rentner:innen etwa einen Rollstuhl, ein Hörgerät, eine Lupenbrille, eine Perücke oder orthopädische Massschuhe brauchen und dafür einen Kostenbeitrag der Sozialversicherungen beantragen, reicht ein ärztliches Zeugnis bei weitem nicht. Man muss ein siebenseitiges Formular einreichen, in dem steht:

«Mit der Unterzeichnung dieses Formulars ermächtigt die versicherte Person oder ihre Vertreterin / ihr Vertreter auch Anwälte/Anwältinnen, für den Rückgriff auf Dritte Auskunft zu geben. Sämtliche genannten Personen und Behörden werden von der versicherten Person im Rahmen der vorliegenden Ermächtigung gegenüber den Organen der Invalidenversicherung von ihrer auf Amts- oder Berufsgeheimnis beruhenden Schweigepflicht befreit.»

Die Versicherung kassiert vorausschauend die Schweigepflicht, obschon es rätselhaft erscheint, wieso sich jemand orthopädische Massschuhe erschleichen sollte. Um grosse Betrügereien aufzudecken, wäre es doch sehr viel effizienter, alle, die in der Schweiz Geld anlegen oder Immobilien kaufen wollen, zuerst mal ein solches Formular unterzeichnen zu lassen. Wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten, könnten dann die beratenden Anwält:innen ihrer Kundschaft versichern.

Und die Taskforce, sollte sie denn ins Leben gerufen werden, könnte einfach die Kund:innenliste der Anwaltskanzleien anfordern. Sie wüsste dann gleich, wem die Briefkastenfirmen und anonymen Besitztümer gehören, und sie könnte diese mit der Liste der Sanktionierten abgleichen.

Ruth Wysseier ist Winzerin am Bielersee. Ihr ist bewusst, dass ihr Vorschlag dem heutigen Geschäftsmodell der Anwält:innen schaden würde.