Überbrückungshilfe: Zu restriktive Kriterien

Nr. 28 –

Seit einem Jahr können ausgesteuerte Arbeitslose über sechzig Jahren Überbrückungshilfe beantragen. Es soll verhindern, dass ältere Menschen kurz vor der Rente ihre Vorsorge und ihre Ersparnisse aufbrauchen müssen und in die Sozialhilfe abrutschen. CH Media hat nachgefragt und festgestellt, dass erst wenige Hundert Menschen diese Leistung erhalten. Kaum eingeführt, wird bereits über deren Abschaffung diskutiert.

Die geringe Nachfrage sei ein Indiz dafür, dass es dieses Instrument gar nicht brauche. Einer, der die Abschaffung zumindest für diskutierbar hält, ist Andreas Dummermuth, Präsident der kantonalen Ausgleichskassen. Die Gewerkschaften interpretieren die geringe Nachfrage ganz anders. SP-Ständerat Paul Rechsteiner verlangt in einem eben eingereichten Vorstoss, den Zugang zur Überbrückungshilfe anzuschauen. Erfahrungen der Vollzugsbehörden, der Regionalen Arbeitsvermittlungsämter und der Sozialämter zeigten, dass die Leistungen wegen der «äusserst restriktiven Bedingungen trotz grossem Bedarf» nur in sehr wenigen Fällen zum Tragen kämen.

Damit verfehlte diese Massnahme ihren Zweck. Gabriela Medici, Sozialversicherungsexpertin beim Schweizerischen Gewerkschaftsbund, sagt: «Das Instrument ist erst seit relativ kurzer Zeit in Kraft. Dennoch ist es aber wichtig herauszufinden, wo es Schwachstellen gibt, und Verbesserungen vorzunehmen.»

Die Überbrückungshilfe für ausgesteuerte Arbeitslose ist unter anderem wegen der diversen fremdenfeindlichen Zuwanderungsinitiativen entstanden. Bundesrat, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände hatten sich auf dieses Vorgehen geeinigt, um die Personenfreizügigkeit nicht zu gefährden. Denn als die «Masseneinwanderungsinitiative» der SVP 2014 knapp reüssierte, stellte sich heraus, dass viele über fünfzig aus Angst vor Arbeitsplatzverlust der Initiative zugestimmt hatten. 2020 ging es dann besser aus: die Initiative für eine «massvolle Zuwanderung» scheiterte.