Flexibles Rentenalter: Liebe AHV ...

Nr. 38 –

Wir gratulieren: Die AHV ist seit sechzig Jahren in Kraft. Sie hat es nun verdient, einen grossen Sprung nach vorn zu machen - um ihren Umverteilungsmechanismus zu stärken, versteht sich. Eine Festrede.


... bedeutsame Institutionen in diesem Land schreiben sich mit drei Grossbuchstaben: die SBB, die UBS, die ETH. Die NZZ und auch die WOZ. Doch die wohlklingendste in den Ohren aller BürgerInnen bist und bleibst du: die AHV, die Alters- und Hinterlassenenversicherung. «Äs isch ebe ä Sozialversicherig», beschrieb dich der Luzerner FDP-Nationalrat Max Sigmund Wey 1947 in einem Radiointerview. Damals im Sommer sollte über ein AHV-Gesetz abgestimmt werden.

Die Gründung

Es war ein hitziger Abstimmungskampf: «Die alten Feinde der Arbeiterschaft sind am Werk, angefangen von den Fröntlerfreunden, den Katholisch-Konservativ-Reaktionären bis hin zu den Schwarzmalern der Handelskammern», schrieb die St. Galler «Volksstimme» über die GegnerInnen. Und weiter: «Von Leuten, die ihre propagandistischen Methoden dem Meisterlügner Joseph Goebbels abguckten, ist nicht zu erwarten, dass sie mit sauberer Klinge fechten.» Deutlich dennoch war das Resultat. Das Referendum gegen die Einrichtung einer Alters- und Hinterlassenenversicherung wurde im Verhältnis von vier zu eins abgeschmettert. «Triumphaler Sieg für die AHV», titelte die Berner «Tagwacht». «Ein guter Tag für die Demokratie», so die NZZ. «Lasst uns tapfer beginnen!», rief der «Tages-Anzeiger». Am 1. Januar 1948 tratest du, liebe AHV, in Kraft: Seit sechzig Jahren gibt es in der Schweiz eine Altersversicherung.

Die Idee ist freilich älter. Schon 1890, bei der Einführung der Kranken- und Unfallversicherung, wurde darüber diskutiert. Der Landesstreik von 1918 verlieh der Forderung Nachdruck: Eine Altersversicherung war eine der neun Reformen, welche sich das Oltener Aktionskomitee auf die Fahnen geschrieben hatte. 1925 wurde die AHV in der Verfassung festgesetzt. Ein erstes Ausführungsgesetz scheiterte. Erst während des Zweiten Weltkriegs nahmen SP und FDP einen nächsten Anlauf.

Eine berufliche Altersvorsorge, immer auch ein Mittel zur Aufrechterhaltung der Loyalität der Lohnabhängigen, hatte es schon vor der staatlichen Altersvorsorge gegeben. Als Erste hatten 1803 die Berner Landjäger eine Rente erhalten. Nach dem Ersten Weltkrieg war die Zahl der Pensionskassen wegen der Steuerbefreiung sprunghaft angestiegen.

Umlage und Kapitaldeckung

Eine Sozialversicherung, die Weiterentwicklung der Idee und die Schwarzmalerei der WirtschaftsvertreterInnen - liebe AHV, diese drei Stichworte aus der Gründungsphase ziehen sich wie ein roter Faden durch deine Geschichte.

Eine wesentliche Grundlage für das AHV-Gesetz war die Lohn- und Verdienstersatzordnung, welche der Bundesrat über seine Kriegsvollmacht 1939 schuf. Die Erinnerung an die fatalen Folgen der ungenügenden wirtschaftlichen Absicherung der Soldaten im Ersten Weltkrieg war noch wach. Und der Schreck des Landesstreiks sass der Regierung in den Knochen. Der Wehrersatz wurde finanziert, indem Unternehmen und Angestellte Lohnprozente an kantonale und private Ausgleichskassen einzahlten. Bereits 1940 forderte der Schweizerische Gewerkschaftsbund, dass sie auf das Ende der Mobilmachung in AHV-Ausgleichskassen umgewandelt werden sollten. In seiner Neujahrsansprache von 1944 nahm FDP-Bundespräsident Walther Stampfli die Forderung auf.

Noch heute funktionierst du, liebe AHV, nach dem Umlageverfahren: Innerhalb der gleichen Zeitperiode werden die eingenommenen Beiträge für Leistungen an die Rentenberechtigten wieder ausgegeben, also «umgelegt». Die Lohnprozente der Beschäftigten und der Firmen betragen seit 1974 je 4,2 Prozent. Hinzu kommen Subventionen aus der Mehrwert-, Tabak- und Alkoholsteuer sowie die Zinsen des AHV-Ausgleichsfonds. Der Fonds ist die Sparkasse der Altersversicherung: Er wird von den Gewinnen aus der Umlagerung geäufnet und soll stets eine Jahresausgabe an Renten auf Reserve halten.

Die zweite Möglichkeit zur Vorsorge neben dem Umlage- ist das Kapitaldeckungsverfahren: Dabei legen die Angestellten einen Prozentsatz ihres Einkommens in eine Pensionskasse ein und beziehen später aus dem Ersparten eine entsprechende Rente. Dieses Modell kommt bei der beruflichen Vorsorge zur Anwendung - inklusive Auswirkungen des Pensionskassenkapitals auf die Immobilien- und Finanzmärkte.

Eingeführt, liebe AHV, warst du also. Doch noch brauchte es einen, der dich beharrlich ausbaute. Im Dezember 1953 wurde Hans-Peter Tschudi SP-Vertreter im Bundesrat. Ausgerechnet den ersten Bundesrat, der gegen den Willen seiner eigenen Partei gewählt worden war, den Rechtsprofessor aus Basel, nannte die Bevölkerung bald «Vater der AHV».

1964 setzte Tschudi durch, dass die staatliche Altersvorsorge existenzsichernd sein muss: Die Renten wurden deutlich erhöht, für bedürftige RentnerInnen gab es neu Ergänzungsleistungen. 1972 wurde die berufliche Vorsorge obligatorisch erklärt. Ausserdem sollte der Bund mit geeigneten Massnahmen, etwa Steuererleichterungen, die Selbstvorsorge fördern. Das Dreisäulenprinzip war erfunden: Die AHV, die berufliche Vorsorge und die Selbstvorsorge sollten fortan ermöglichen, die «gewohnte Lebenshaltung in angemessener Weise» fortzusetzen. 1973 trat Tschudi von seinem Amt zurück und nahm seine Lehrtätigkeit wieder auf. Ein von ihm Ende der achtziger Jahre veröffentlichter Band heisst «Entstehung und Entwicklung der schweizerischen Sozialversicherungen». In nüchternem Ton wird darin aus einer Zeit der sozialen Erfindungen berichtet: «Wie jede Sozialversicherung enthält die AHV versicherungsmässige und soziale Komponenten», schreibt Tschudi. «Das Versicherungsprinzip bedingt ein bestimmtes Verhältnis zwischen einbezahlten Prämien und ausbezahlten Renten. Der betont soziale Charakter der schweizerischen AHV kommt besonders in der geringen Spannweite zwischen Mindest- und Höchstrente zur Geltung. Die kleineren Einkommen werden durch die Rentenformel stark begünstigt.»

Die Mindestrente beträgt heute 1105 Franken, die Höchstrente 2210 Franken (für Ehepaare 3315 Franken). Die Höhe der AHV-Rente berechnet sich nach der Beitragsdauer und dem Durchschnittseinkommen. Zusammen mit der zweiten und dritten Säule sollen Einzelpersonen sechzig Prozent und Ehepaare achtzig Prozent des vorherigen Bruttolohns erhalten.

Im erwähnten Band hat Tschudi auch geschrieben: «Eine bedeutende Verbesserung der Lebensqualität würde sich daraus ergeben, dass der Versicherte innerhalb eines bestimmten Rahmens selbst bestimmen könnte, in welchem Zeitpunkt er mit der Berufsarbeit aufhören und in Pension gehen will. Zurzeit ist nur ein Rentenaufschub möglich, doch käme zweifellos der Vorverlegung des Pensionierungsalters erheblich grössere Bedeutung zu.»

Das war vor zwanzig Jahren. Doch bis zum heutigen Zeitpunkt, an dem du, liebe AHV, selbst ins Rentenalter kommst, ist die Forderung nach einer Frühpensionierung nicht erfüllt. Auch deswegen sind Bundesrat und Parlament mit der 11. AHV-Revision gescheitert (vgl. Kasten). Mit seiner Initiative «für ein flexibles Rentenalter», die am 30. November zur Abstimmung kommt, will der Schweizerische Gewerkschaftsbund die Forderung endlich durchsetzen.

Das AHV-Alter beträgt heute für Männer 65 und für Frauen 64 Jahre. Bei der AHV ist zwar bereits ein Vorbezug der Rente um zwei Jahre möglich. Die Rentenkürzungen pro Vorbezugsjahr betragen allerdings 6,8 Prozent und gelten lebenslänglich. Dazu kommen während der Vorbezugsjahre noch AHV-Beitragszahlungen.

Bei der beruflichen Vorsorge wird im Falle einer Frühpensionierung der gesparte Beitrag auf mehr Bezugsjahre aufgeteilt - die Rente der Pensionskasse fällt dementsprechend tiefer aus. Kurz: Eine Frühpensionierung leisten kann sich nur, wer den Stutz hat. Oder wie es in den Bankberatungsprospekten vornehm heisst: Wer die «Finanzierungslücke» füllen kann.

Anders wäre dies nach einer Annahme der Initiative: Wer ab 62 die Erwerbsarbeit aufgibt, würde die volle Rente erhalten. Sofern das vorherige Erwerbseinkommen 120 000 Franken nicht übersteigt - ansonsten wird die AHV-Rente gekürzt. Vom vollen Betrag könnten 85 Prozent der Männer und 98 Prozent der Frauen profitieren. Auf die Pensionskassen hat die Initiative keinen Einfluss. Ausser, dass sie formal eine Frühpensionierung zulassen müssten.

Die Wirtschaftsverbände werfen den Gewerkschaften vor, sie wollten mit der Initiative das Rentenalter pauschal auf 62 Jahre senken.

Der Tod und die Arbeit

Im Gegenteil: Die Gewerkschaftsinitiative lässt einmal mehr tief in die Arbeitswirklichkeit in diesem Land blicken. In diesem Fall der 55- bis 65-Jährigen. Nur noch zwei Drittel der Angestellten in dieser Alterskategorie sind beschäftigt. Das vorzeitige Ausscheiden aus dem Erwerbsprozess steht dabei häufig mit gesundheitlichen Problemen im Zusammenhang: Das Risiko, IV-BezügerIn zu werden, nimmt vor der Pensionierung stark zu.

Etwas anders präsentiert sich das Bild bei der Arbeitslosigkeit: Zwar steigt die Arbeitslosenquote nach fünfzig Jahren nicht an, die Dauer der Arbeitslosigkeit nimmt aber stark zu. Mehr als die Hälfte der Arbeitslosen über sechzig ist langzeitarbeitslos und findet kaum mehr einen Job. Das flexible Rentenalter würde also auch Einsparungen bei den übrigen Sozialversicherungen bringen.

Aufhorchen lässt schliesslich eine Studie des Genfer Arbeitsinspektorates: Im Jahr 2000 hat es untersucht, wie bei Männern die Invalidität und die Lebenserwartung mit dem Beruf und der sozialen Herkunft zusammenhängen: So werden zwischen 45 und 65 gerade einmal zwei Prozent der Architekten, aber vierzig Prozent der Bauarbeiter invalid. Ein Wissenschaftler hat eine um vier Jahre höhere Lebenserwartung als ein ungelernter Arbeiter. Der Tod und die Arbeit: Ein flexibles Rentenalter ist nicht nur eine soziale, sondern eine körperliche Frage. Es bringt mehr Lebenszeit für die, welche hart arbeiten.

Eine Erfolgsstory

Ach, AHV: In den letzten Jahrzehnten haben die Bürgerlichen über das Gespenst der demografischen Entwicklung deine solide Finanzierung angezweifelt. Das ist bis zu den jungen Grünen durchgedrungen, sie haben zur Initiative für ein flexibles Rentenalter die Stimmfreigabe beschlossen. Tatsächlich prognostiziert der Bundesrat seit dem Jahr 2000 ein Minus in der AHV - doch noch jedes Jahr lag der Abschluss im Plus, im letzten Jahr mit 1,5 Milliarden Franken. Der AHV-Ausgleichsfonds ist mit 40,6 Milliarden Franken prall gefüllt. Selbst der Direktor des Bundesamts für Sozialversicherung musste in der letzten «NZZ am Sonntag» zugeben: «Es freut mich, dass es der AHV so gut geht.» Gemäss dem Bundesrat würde das flexible Rentenalter 779 Millionen Franken pro Jahr kosten. Das sind 0,12 Lohnprozent oder 6.50 Franken mehr im Monat für jeden Arbeiter und jede Angestellte. Die Rechnung geht davon aus, dass sich längst nicht alle frühpensionieren lassen -  wer weiter arbeitet, erhält schliesslich weiter einen Lohn statt einer Rente.

Liebe Umverteilungsmaschine AHV, zu deinem sechzigjährigen Bestehen alles Gute! Und ein paar Knallpetarden: eine auf die Umlagerung, eine für die soziale Erfindung und eine für die richtige Prognose. Und am 30. November als Geschenk dann die Frühpensionierung. Natürlich nicht deine. Sondern die von dir möglich gemachte. Die Vorlage über das flexible Rentenalter ist die wichtigste sozialpolitische Abstimmung seit Jahren.


11. AHV-REVISION

Am 10. Mai 2003 haben siebzig Prozent des Stimmvolks die 11. AHV-Revision abgelehnt. Sie folgten damit mit deutlichem Mehr den Gewerkschaften, die die Erhöhung des Rentenalters der Frauen auf 65 Jahre sowie die fehlende Flexibilisierung des Rentenalters kritisierten. Nun ist die Revision erneut in den eidgenössischen Räten. Und erneut hat der Nationalrat der Erhöhung des Frauenrentenalters zugestimmt und auf eine Abfederung der Frühpensionierung verzichtet. Das Geschäft kommt jetzt in den Ständerat. Über die Initiative für ein flexibles Rentenalter wird am 30. November abgestimmt: www.ahv-62.ch