#digi 100000: App auf Rezept

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Welchen Stellenwert haben eigentlich Gesundheitsapps in der Prävention und der Nachsorge? Dieser Frage widmet die Schweizer Ärztevereinigung FMH ihren diesjährigen «Digital Trends Survey». Gemeint sind zertifizierte Apps, die von spezialisierten Firmen entwickelt wurden, um Therapien oder Nachsorge zu verbessern. In manchen Ländern werden solche Apps bereits von den Krankenkassen bezahlt. Das deutsche Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hat beispielsweise eine eigene Website (diga.bfarm.de), auf der Apps, die bezahlt werden, aufgeführt sind. Da finden sich zum Beispiel unter der Rubrik «Psyche» Apps, die bei Depressionen, Panikattacken oder Schlaflosigkeit verschrieben werden können.

Laut «Digital Trends Survey» wäre man auch in der Schweiz für digitalen Support offen. Mehr als die halbe Ärzteschaft und zwei Drittel der Bevölkerung sind überzeugt, dass Gesundheitsapps die Prävention verbessern und vor allem auch eine individuelle Nachsorge ermöglichen würden. Allerdings fanden die befragten Ärzt:innen, es sei schwer, den Überblick über die digitalen Angebote zu behalten. «Passend dazu bejahen 69 % der befragten Ärzteschaft, dass es eine nationale Bewertungsstelle zur Beurteilung des medizinischen Mehrwerts von digitalen Gesundheitsanwendungen braucht», konstatiert der FMH-Bericht.

Die FMH warnt aber auch, dass Personen mit einer «geringen digitalen Gesundheitskompetenz» nicht vergessen werden dürften und spezifisch unterstützt werden müssten, sonst werde die Kluft zwischen denjenigen, die gut mit der digitalen Welt umgehen könnten, und denjenigen, die Schwierigkeiten hätten, immer grösser.

In der Schweiz werden laut Bundesamt für Gesundheit (BAG) erst zwei digitale Gesundheitsanwendungen von der Grundversicherung bezahlt: seit 2017 die «internetbasierte kognitive verhaltens-therapeutische Behandlung der Insomnie» (Behandlung von Schlafstörungen) und seit letztem Jahr die «ambulante Überwachung von akuten Covid-19-Patientinnen und -Patienten zuhause». Aktuell sind aber vier Anträge hängig. Da sie vertraulich seien, dürfe man dazu aber keine Angaben machen, teilte das BAG mit.