Klimaklage in den USA: Montana vor Gericht

Nr. 24 –

Es ist eine Premiere in den USA: Zum ersten Mal haben Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene einen Bundesstaat vor Gericht gebracht, den sie mit ihrer Klage zu stärkerem Klimaschutz zwingen wollen. Der Prozess gegen den Gliedstaat Montana – bekannt für seine unberührten Landschaften und kristallklaren Seen, aber auch für seine Kohleindustrie – hat am 12. Juni begonnen.

Die sechzehn Kläger:innen zwischen 5 und 22 Jahren werfen Montana vor, durch die Förderung fossiler Energieträger ihr Recht auf eine saubere und gesunde Umwelt zu verletzen. Die Existenzgrundlage ihrer Familie, die eine Ranch betreibt, sei durch Waldbrände, extreme Temperaturen und Dürre zunehmend gefährdet, erklärte etwa die 22-jährige Hauptklägerin Rikki Held. Die 19-jährige Grace Gibson-Snyder sprach vom Rauch der Waldbrände, der ihre Heimatstadt Missoula regelmässig einhülle.

Montanas Rechtsvertreter versuchten, die Rolle des Bundesstaats herunterzuspielen. Dessen Emissionen seien angesichts des globalen Klimawandels «zu gering, um einen Unterschied zu machen», so das bestens bekannte Argument. Unterstützt werden die Kläger:innen von der Nonprofit-Rechtskanzlei Our Children’s Trust, die Klagen in allen fünfzig Gliedstaaten angeregt hat. Manche sind noch hängig, viele wurden aber bereits vor der Verhandlung abgewiesen. Umso gespannter blicken die USA nun auf den Prozess in Montana.

Konkret berufen sich die Kläger:innen auf einen Verfassungsartikel, der besagt, Montana solle «eine saubere und gesunde Umgebung für jetzige und künftige Generationen erhalten und verbessern». Und sie fechten Regelungen im Umweltgesetz von Montana an: Demnach müssen Behörden bei der Genehmigung von Grossprojekten wie neuen Kraftwerken oder Fabriken zwar die Auswirkungen auf die Umwelt abwägen, Klimafolgen dürfen sie aber nicht berücksichtigen. Den Kläger:innen geht es nicht um finanzielle Entschädigungen, wie sie sagen, sondern um die gerichtliche Anerkennung, dass ihre verfassungsmässigen Rechte verletzt wurden.