Schutz vor patriarchaler Gewalt: Unkoordiniert und ungenügend
Die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen habe «höchste Priorität», lässt der Bundesrat gerne verlauten. Zu einem ganz anderen Schluss kommt ein Bericht des «Netzwerks Istanbul Konvention» von dieser Woche. Er verleiht der Schweiz die Schulnote 3, also das Prädikat «ungenügend», für ihre Umsetzung der Konvention. Die Schweiz hat diese unterzeichnet und ist seit 2018 rechtlich dazu verpflichtet, Frauen und Mädchen vor geschlechtsspezifischer und sexualisierter Gewalt zu schützen, Opfer zu unterstützen, sich für «echte Gleichstellung» einzusetzen.
Das Netzwerk, das aus rund hundert NGOs und Fachstellen besteht, bemängelt in seinem ausführlichen Bericht insbesondere, dass Ressourcen fehlten: bei Prävention, Schutz, Strafverfolgung und koordinierter Politik – also in schlichtweg allen relevanten Bereichen. Hinzu kommt der übliche kantonale Flickenteppich: Während es vielerorts an Plätzen in Frauenhäusern fehlt, existieren in einigen Kantonen solche Schutzunterkünfte nicht einmal. «Prävention und Schutz bleiben vom Zufall abhängig», formulierte es eine Sprecherin des Netzwerks.
Die Verfasser:innen des Berichts kritisieren nicht nur, dass es an Ressourcen mangle und eine nationale Gesamtstrategie fehle, sie sehen auch intersektionale Perspektiven zu wenig berücksichtigt. So bleibe der Zugang zu medizinischer oder psychosozialer Hilfe für vulnerable Gruppen wie Menschen mit Behinderungen, Sans-Papiers oder queere Personen stark eingeschränkt. Übersetzungsdienste oder barrierefreie Kommunikation seien weder flächendeckend geregelt noch gesichert.
Weit weniger kritisch fällt der Bericht über die Umsetzung der Istanbul-Konvention aus, den der Bundesrat Ende September verabschiedete. Dieser wird der unabhängigen internationalen Expert:innengruppe Grevio zur Evaluation vorgelegt; sie vergab bei einer ersten Überprüfung 2022 ebenfalls ein «ungenügend». In der bundesrätlichen Darstellung werden geplante Massnahmen und erreichte Fortschritte hervorgehoben: die Revision des Sexualstrafrechts etwa, die unter anderem die Einführung des «Nein heisst Nein»-Prinzips vorsieht; oder eine Änderung im Ausländer- und Integrationsgesetz, die verhindern soll, dass Migrant:innen in gewaltvollen Beziehungen verharren müssen, um ihr Aufenthaltsrecht nicht zu verlieren.
Die Behauptung, die Ziele der Istanbul-Konvention hätten für die Schweiz «höchste Priorität», kann schwerlich ernst genommen werden. Denn sogar die Fortschritte, die sich der Bundesrat auf die Fahne schreibt, gehen primär auf den unermüdlichen Einsatz der Zivilgesellschaft und linker Politiker:innen zurück. Davon abgesehen: Wie lässt sich erklären, dass die Einführung einer nationalen Notfallnummer für Gewaltopfer, deren Machbarkeit das Bundesamt für Justiz bereits 2017 überprüfte, dieses Jahr erneut verschoben wurde und nun frühestens im Mai 2026 erfolgen soll? Und wie kann es sein, dass der Bund in seinem Sparpaket auch bei der Opferhilfe kürzen will?
Die Frage nach den Prioritäten stellt sich auch in Bezug auf eine neue nationale Präventionskampagne, die in knapp zwei Wochen lanciert werden soll. Dass überhaupt erstmals eine landesweite, vom Bund konzipierte Initiative gegen häusliche, sexualisierte und geschlechtsspezifische Gewalt geführt wird, ist gut und dringend nötig. Das machen nicht nur die bereits 25 Femizide in diesem Jahr, sondern auch die Zunahme der Fallzahlen bei vielen Fachstellen und Beratungsangeboten für gewaltbetroffene Menschen deutlich.
Umso fragwürdiger ist, dass der Bund für die Kampagne inskünftig bloss eineinhalb Millionen Franken pro Jahr zur Verfügung stellen will, hat man sich doch vergleichbare Aktionen mit «höchster Priorität» auch schon viel mehr kosten lassen. Mit der Kampagne sollen unter anderem Unterstützungsangebote bekannter gemacht werden. Angebote, die zum Teil jetzt bereits überlastet sind und deren Ausbau nicht vorgesehen ist. Fragt sich, wie prioritär behandelt sich Gewaltbetroffene fühlen, wenn sie in einem Moment der Not abgewiesen werden.