Neues Nachrichtendienstgesetz: Der entfesselte Geheimdienst

Nr. 33 –

Adrian Lobsiger, seit Anfang Juni oberster Schweizer Datenschützer, hatte am Wochenende seinen ersten grösseren Medienauftritt. Und der war verstörend. Lobsiger äusserte sich in der «SonntagsZeitung» zum neuen Nachrichtendienstgesetz (NDG), das Ende September zur Abstimmung kommt. Auch wenn er keine explizite Wahlempfehlung abgab, war offenkundig, dass der Datenschützer das «bürgerverständliche» Gesetz begrüsst. Der Rollenwechsel vom Datenfresser – Lobsiger war zuvor Vizedirektor des Bundesamts für Polizei (Fedpol) – zum Wächter über unsere Privatsphäre scheint bisher nicht stattgefunden zu haben.

Schliesslich würde das NDG dem Geheimdienst neue und massive Eingriffe in unsere Privatsphäre erlauben: Telefone abhören, Briefe und E-Mails mitlesen, Wohnungen verwanzen, per Trojaner in fremde Computer eindringen, Zimmer, Fahrzeuge oder Koffer durchsuchen. Das Recht auf Privatsphäre, das die Bundesverfassung wie auch die europäische Menschenrechtskonvention garantieren – der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) kann es aushebeln.

Die einschneidendste Neuerung im NDG ist aber die «Kabelaufklärung», die zudem als Mogelpackung daherkommt. Im Gesetz ist die Kabelaufklärung nämlich unter «Beschaffung von Informationen über Vorgänge im Ausland» aufgeführt. Konkret darf der Geheimdienst künftig sämtliche Datenströme durchsuchen, die über das Schweizer Glasfasernetz ins Ausland fliessen. Sobald die Kommunikation grenzüberschreitend ist, was etwa bei einem GMX- oder Google-Konto stets der Fall ist, kann der NDB darauf zugreifen – auch wenn Sender wie Empfänger in der Schweiz sind. Im Klartext: Mit der Kabelaufklärung erhält der Schweizer Geheimdienst ein Instrument zur Massenüberwachung. Während Hanspeter Thür, der ehemalige oberste Datenschützer, darin einen «heiklen Bereich» sah, der «das Risiko einer Überwachung im grossen Stil birgt», hat sie sein Nachfolger Lobsiger mit keiner Silbe erwähnt.

Das Fundament all dieser neuen Kompetenzen ist das Dogma, mehr Überwachung bedeute auch mehr Sicherheit. Dieses Dogma dominiert die müde Debatte über das NDG komplett. Dabei ist es längst überholt. Bei fast allen Anschlägen in den letzten Jahren waren die Täter den Behörden zuvor bekannt. Sie blieben wie Zehntausende andere auch im engmaschigen Überwachungsnetz hängen. Gemordet haben sie trotzdem. In der gigantischen Datenmasse, die die Geheimdienste absaugen, werden die wichtigen Informationen offensichtlich nicht gefunden. «Massenüberwachung ist nicht die Antwort, um den Terrorismus zu bekämpfen», musste im Herbst sogar die «New York Times» einsehen, die lange kritiklos hinter den Praktiken der US-Geheimdienste gestanden hatte.

Zu guter Letzt ist die Behauptung von Lobsiger fragwürdig, das NDG sei «bürgerverständlich». Das Gesetz umfasst rund sechzig Seiten, die Botschaft dazu ist nochmals doppelt so lang. Es ist ein Gesetz mit verwirrender Struktur – und es ist in wichtigen Punkten schwammig. «Das NDG enthält eine Vielzahl unbestimmter Rechtsbegriffe», sagt Aileen Kreyden von den Demokratischen JuristInnen der Schweiz (DJS). Sie nennt etwa den Begriff «Wahrung der Handlungsfähigkeit der Schweiz», der als Grundlage der Geheimdiensttätigkeit aufgeführt ist. Eine präzise Definition davon fehlt im Gesetz wie in der Botschaft. «Das führt dazu, dass die Tätigkeiten des NDB nicht wirksam begrenzt werden», so Kreyden.

Kommt das Gesetz durch, wird sich das Wesen des Schweizer Geheimdiensts ändern: «Von einer defensiven Gefahrenabwehr zum offensiven Geheimpolizeiapparat», schreiben die DJS in ihrer Stellungnahme. Der NDB wird zum Mitspieler in einem verheerenden Aufrüstungswettbewerb. Bereits heute wimmelt es in Europa von hochgerüsteten Geheimdiensten, Grenzschützern und Polizistinnen. Bereits wird der Ausnahmezustand zur Normalität.

Auch daran sollte denken, wer zur Urne schreitet, um darüber zu entscheiden, ob der Geheimdienst dieses Arsenal an neuen Mitteln kriegen soll, das man ihm nie wieder wird wegnehmen können.