Zürcher Polizeigesetz : Zeitgemässer Datenhunger

Nr. 7 –

Die Zürcher Polizei soll deutlich mehr Kompetenzen bei der Datensammlung und -auswertung erhalten. Grundrechtliche Bedenken werden weggewischt. Das könnte sich als Bumerang erweisen.

Diesen Artikel hören (5:44)
-15
+15
-15
/
+15

«Zeitgemäss» heisst das Schlagwort, mit dem die Zürcher Sicherheitsdirektion ihre Teilrevision des kantonalen Polizeigesetzes bewirbt, die den Umgang mit Daten neu regeln soll. Tatsächlich ist das geltende Polizeigesetz des bevölkerungsreichsten Kantons fast zwanzig Jahre alt. Angesichts rasanter technologischer Entwicklungen ist es also durchaus sinnvoll, «zeitgemässe» Anpassungen im Bereich der Datenverarbeitung vorzunehmen.

Doch die von Sicherheitsdirektor Mario Fehr verantwortete Vorlage, die noch diesen Monat im Zürcher Kantonsrat behandelt wird, ist mit «zeitgemäss» zwar gefällig, aber auffallend unpräzise beschrieben.

Das Polizeigesetz deckt den Bereich der Deliktprävention ab, dient also zur Verhinderung möglicher Straftaten, während bei tatsächlich erfolgten Straftaten die Strafprozessordnung des Bundes greift. Im Kern der Teilrevision steht der Anspruch der Polizei, die heute bestehenden Möglichkeiten der Datenverarbeitung und des Datenaustauschs maximal auszuschöpfen – und zwar über die Kantonsgrenzen hinaus. Die vorliegende Gesetzesänderung soll den Rahmen für «Kooperation und Interoperabilität zwischen Sicherheitsbehörden» schaffen, auf kantonaler, nationaler und gar auf europäischer Ebene. Entsprechend dürfte die Zürcher Vorlage für zahlreiche andere Kantone zur Blaupause werden.

Grosse Bedenken im linken Lager

Es ist absehbar, dass die Vorlage vom bürgerlich dominierten Kantonsrat in ihrer aktuellen Fassung durchgewinkt wird. Mitte Januar hat sich die vorberatende Kommission für Justiz und öffentliche Sicherheit (KJS) mit zehn zu fünf Stimmen für die Teilrevision ausgesprochen. Die Kommissionsminderheit aus SP, Grünen und Alternativer Liste wies vergebens auf schwerwiegende grund- und datenschutzrechtliche Mängel hin; sie brachte mehrere entsprechende Änderungsvorschläge ein, die nun im Kantonsrat zur Debatte stehen.

SP-Kantonsrätin und KJS-Mitglied Leandra Columberg erachtet gleich mehrere Punkte als problematisch: etwa die weitgehenden Bestimmungen zur polizeilichen Informationsbeschaffung im virtuellen Raum, den vorgesehenen Einsatz von KI-Analysesystemen sowie den praktisch uneingeschränkten interkantonalen Datenaustausch. «Diese Regelungen sind zu unklar definiert», sagt Columberg. Mit dieser Vorlage dürfte die Polizei präventiv massenweise persönliche Daten der Bevölkerung sammeln, ohne konkreten Straftatverdacht. «Ein solch massiver Eingriff in die Grundrechte ist weder gerechtfertigt noch zielführend.» Jedoch habe bis jetzt keine wirkliche politische Diskussion um grund- und datenschutzrechtliche Fragen stattgefunden.

Auch Sabine Arnold von den Grünen, ebenfalls in der KJS, sieht das grösste Problem bei der Sammlung persönlicher Daten und der anschliessenden Analyse: «Wir wollen keine Überwachung und Datenspeicherung auf Vorrat und sehen den Einsatz von KI in der Ermittlungsarbeit als besonders kritisch an, weil die Entscheidungsfindung kaum nachvollzogen oder kontrolliert werden kann», sagt Arnold.

Bundesgericht pfeift Luzern zurück

Die Zürcher Vorlage ist mitnichten der erste Versuch, die polizeilichen Befugnisse zur Datenbearbeitung auf kantonaler Ebene auszuweiten. Im Oktober 2022 verabschiedete der Luzerner Kantonsrat ein Polizeigesetz mit nahezu identischen Schwerpunkten: eine landesweit genutzte Austauschplattform für Polizeidaten und – wie nun auch in Zürich vorgesehen – die automatisierte Verkehrsüberwachung. Konkret: Hochauflösende Kameras sollten Nummernschilder und fahrende Personen erfassen und mit bereits hinterlegten Datensätzen abgleichen. So sollte überprüft werden, ob verdächtige Fahrzeuge unterwegs sind. Ein Verfahren, das zwangsläufig eine grosse Zahl völlig unverdächtiger Personen miterfasst.

Nachdem fünfzehn Personen Beschwerde dagegen eingelegt hatten, fällte das Bundesgericht im Oktober 2024 ein klares Urteil: Die Datenaustauschplattform sowie die automatisierte Verkehrsüberwachung stellten einen unverhältnismässigen Eingriff in die Grundrechte dar; die entsprechenden Bestimmungen wurden aufgehoben.

Bereits zwei Jahre zuvor hatte das Bundesgericht Teile des Solothurner Polizeigesetzes kassiert, das ebenfalls eine automatisierte Verkehrsüberwachung vorsah. Nachdem auch der Kanton St. Gallen nach anfänglichem Vorpreschen die Einführung der automatisierten Fahrzeugfahndung 2024 angesichts wachsender Kritik vorerst sistiert hat, soll nun also die Zürcher Vorlage – mit gegenüber Luzern leicht angepasstem Gesetzestext – zum Durchbruch führen.

Der Zürcher Rechtsanwalt Viktor Györffy hat die Luzerner Beschwerde vertreten. Gegenüber der WOZ sagt er: «Ich habe in meiner langen Laufbahn noch nie ein klareres Urteil gesehen.» Es sei kein gutes Zeichen, dass ein Gesetz in dieser Form ausgearbeitet und dann auch noch vom Kantonsparlament durchgewinkt worden sei.

Györffy hat auch die Zürcher Vorlage genau studiert. Sie habe zwar gewisse Bestimmungen präzisiert und abgeschwächt, doch sie weise nach wie vor grund- und datenschutzrechtliche Mängel auf. «Ich gehe stark davon aus, dass das Bundesgericht auch die Zürcher Vorlage aufheben würde.»