Kanton Bern: Einfacher spitzeln, aber für Demos bezahlen

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Das Polizeigesetz des Kantons Bern wird einer Gesamtrevision unterzogen und dadurch repressiver: Die Kompetenzen der Polizei werden ausgeweitet – nicht aber der Rechtsschutz für die Betroffenen.

Bis am 23. Dezember befand sich der Gesetzesentwurf in der Vernehmlassung, zahlreiche Punkte gelten als umstritten. So will das neue Polizeigesetz künftig etwa erlauben, dass VeranstalterInnen von Demonstrationen oder Protestaktionen bei allfälliger Randale das Polizeiaufgebot selbst bezahlen müssen. Die Vorlage orientiert sich am Luzerner Polizeigesetz – dort können seit 2016 OrganisatorInnen dazu verdonnert werden, bis zu 30 000 Franken zu blechen (siehe WOZ Nr. 11/2015 ). Das Bundesgericht entscheidet kommenden Mittwoch, ob das zulässig ist.

«Die Kostenüberwälzung hat eine abschreckende Wirkung», sagt Sandra Egli, Geschäftsleiterin der Demokratischen JuristInnen Bern. Damit greife der Artikel das Recht auf freie Meinungsäusserung und die Versammlungsfreiheit an.

Und es ist nicht der einzige Angriff auf die Grundrechte: In der sogenannten verdeckten Vorermittlung und Fahndung sollen PolizistInnen künftig ohne konkreten Tatverdacht eingesetzt werden – also schon «zur Erkennung von Straftaten» mal drauflosspitzeln dürfen. Nur wenn die Observation länger als einen Monat dauern sollte oder die PolizistInnen eine falsche Identität verwenden würden, benötigten sie noch eine richterliche Genehmigung. «Das ist ein Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung», sagt Grossrätin Simone Machado Rebmann von der Grünen Partei Bern, «und verletzt die Privatsphäre.»

Zu möglicher Polizeigewalt oder Amtsmissbrauch schweigt der Gesetzesentwurf hingegen. Er will die PolizistInnen nicht einmal dazu verpflichten, Namens- oder Nummernschilder zu tragen. Auch Massnahmen gegen Racial Profiling sind nicht vorgesehen.

Das sei ein «heikles Ungleichgewicht», schreiben die kantonalen Grünen in ihrer Stellungnahme. Die Polizei als staatliches Gewaltmonopol brauche eine wirksame Kontrolle. Deshalb schlägt die Partei eine unabhängige Beschwerdestelle vor.

Das Berner Kantonsparlament wird sich voraussichtlich im November 2017 mit der Totalrevision befassen. Das Gesetz soll 2019 in Kraft treten.