Gazakrieg: Im Dienst der israelischen Armee
Erstmals ist bekannt, wie viele Doppelbürger:innen in Israel Militärdienst leisten. Darunter sind über 500 mit Schweizer Pass. Das wirft Fragen auf.
Wie viele Soldat:innen der israelischen Streitkräfte (IDF) besitzen neben der israelischen Staatsbürgerschaft noch mindestens eine weitere? Diese Anfrage stellte im Frühjahr 2025 die israelische Transparenz-NGO Hatzlacha gestützt auf das Öffentlichkeitsrecht.
Ein gutes Jahr später hat die britische Rechercheplattform Declassified UK die entsprechenden Daten der IDF erhalten, ausgewertet und letzte Woche publiziert. Es ist ein beträchtlicher Anteil: Im März 2025 leisteten über 50 000 Doppelbürger:innen oder Personen mit mehreren Pässen Dienst bei den IDF, die insgesamt 170 000 Soldat:innen zählen.
Mit Abstand am stärksten vertreten sind US-amerikanische Pässe mit mehr als 13 000, gefolgt von französischen (6464), russischen (5169) und deutschen (4193). Relativ häufig sind auch der ukrainische (3266) und der britische (2069) Pass. An achtzehnter Stelle folgt die Schweiz mit 508 Doppel- oder Mehrfachbürger:innen (373 mit doppelter Staatsbürgerschaft und 135 mit mehreren Pässen) – noch vor Spanien, Schweden oder Österreich.
In welchen IDF-Einheiten und in welcher Funktion die Doppel- und Mehrfachbürger:innen im März 2025 dienten – zu einem Zeitpunkt, als Israel gerade eine vollständige Blockade über den gesamten Gazastreifen verhängte, die verheerende humanitäre Konsequenzen hatte –, ist allerdings unklar. Ebenso ist offen, ob Reservist:innen – deren Gesamtzahl liegt bei 470 000 – mitgezählt wurden. Und doch stellen sich Fragen, etwa die, in welchem Land es Doppel- und Mehrfachbürger:innen überhaupt erlaubt ist, Militärdienst zu leisten – und was zu tun wäre, würden Schweizer Staatsangehörige mit Verstössen gegen das Völkerrecht in Verbindung gebracht.
Ahnungslose Schweizer Behörden
Auf die Enthüllung von Declassified UK angesprochen, verweist das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten auf die Militärjustiz. Diese teilt mit, dass sie über keinerlei Informationen zur Thematik verfüge. Sie könne die von den IDF übermittelte Zahl weder bestätigen noch kommentieren. Die Militärjustiz verweist auf das Schweizer Militärstrafgesetz aus dem Jahre 1927. Dort regelt Artikel 94 den «fremden Militärdienst» und hält fest, dass ein «Schweizer, der noch eine andere Staatszugehörigkeit besitzt, im andern Staate niedergelassen ist und dort Militärdienst leistet, straflos bleibt». Derzeit liefen zwei strafrechtliche Verfahren mit Bezug zu Israel. Weitere Angaben könne man keine machen.
Eine ähnliche Antwort erhielt 2009 der damalige Waadtländer Nationalrat Josef Zisyadis von der Partei der Arbeit auf seine parlamentarische Anfrage, wie viele Doppelbürger:innen sich «am jüngsten Krieg des Staates Israel gegen das palästinensische Gebiet des Gazastreifens beteiligt» und ob «diese Söldner damit ihre Schweizer Wehrpflicht verletzt» hätten. Der Bundesrat stellte damals klar, dass der «zivile Wohnsitz» das entscheidende Kriterium sei. Liege dieser in Israel, verstosse nicht gegen Schweizer Recht, wer Militärdienst in der israelischen Armee leiste.
Relevant wäre also, ob es sich bei den Doppel- und Mehrfachbürger:innen um Personen handelt, die extra aus der Schweiz angereist sind, um in Israel Militärdienst zu leisten, oder ob sich ihr ziviler Lebensmittelpunkt dort befindet. Doch dafür müssten die Schweizer Behörden die Identität der Personen klären, was bislang nicht geschehen ist.
Dabei sollten sie durchaus ein Interesse an den Hintergründen der Schweizer Doppel- und Mehrfachbürger:innen im IDF-Dienst haben. Wie viele weitere europäische Länder ist auch die Schweiz gemäss Völkerstrafrecht verpflichtet, bei Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen Ermittlungen aufzunehmen, sobald eigene Staatsangehörige involviert sind. Im Fall von IDF-Einsätzen im Gazakrieg, den etwa der Uno-Menschenrechtsrat als Genozid bezeichnet, sind mehrere solche Verbrechen dokumentiert.
Auf diesen Punkt hat denn auch Paul Heron, Anwalt beim Public Interest Law Centre, Declassified UK in Bezug auf britische Doppelbürger:innen hingewiesen: «Es darf keine Straffreiheit geben, wenn glaubwürdige Beweise britische Staatsangehörige mit schweren Verstössen gegen das Völkerrecht in Verbindung bringen.» Deshalb sei es wichtig, die Frage zu klären, in welchen Einheiten Doppelstaatsangehörige gedient hätten. «Waren diese in Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen verwickelt, müssen die Behörden unverzüglich Ermittlungen einleiten.» Würden genügend Beweise vorliegen, müssten wie bei jedem anderen schweren Verbrechen eine Verhaftung und Strafverfolgung angestrebt werden, so Heron.
Ermittlungen in anderen Ländern
Bislang gibt es keine öffentlich bekannten Hinweise darauf, dass Schweizer Doppel- oder Mehrfachbürger:innen in IDF-Einheiten tätig waren, die in den Gazakrieg involviert waren. In anderen europäischen Ländern hingegen laufen bereits Ermittlungen gegen Doppelbürger:innen, die im Verdacht stehen, an Kriegsverbrechen beteiligt gewesen zu sein. Entsprechende Anzeigen sind etwa in Deutschland, Belgien und Frankreich erstattet worden. Im Artikel von Declassified UK werden mehrere britische Staatsangehörige genannt, die in IDF-Einheiten dienten, denen Menschenrechtsverletzungen vorgeworfen werden.