Sozialhilfe: Bestrafen der Armen

Nr. 8 –

Im Kanton Aargau kommt am 8. März eine Initiative zur Abstimmung, die Sozialhilfebezüger:innen die Beiträge kürzen will.

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Die Sozialhilfe als Hängematte – es ist ein altbekanntes Bild der Rechten, das Sozialhilfebezüger:innen als faul diffamieren soll. Andreas Glarner, Präsident der Aargauer SVP, hat es kürzlich wieder bemüht, um seine Unterstützung für die von der kantonalen Sektion der Jungen SVP lancierte Initiative «Arbeit muss sich lohnen!» kundzutun. Dabei ist die Sozialhilfe keine «Hängematte», sondern das letzte Netz der sozialen Sicherheit. Sie garantiert fast allen Einwohner:innen – ausser Asylsuchenden ohne geregelten Status, die nur Nothilfe erhalten – ein soziales Existenzminimum. Einst als vorübergehende Unterstützung konzipiert, sichert sie Bezüger:innen heute zunehmend auf längere Zeit ab.

Das ist der SVP, die die Sozialhilfe auch schon als «bedingungsloses Grundeinkommen» bezeichnete und ohnehin fürchtet, manche Menschen könnten ohne Lohnarbeit ein gutes Leben führen, ein Dorn im Auge. Dabei ist das Leben in der Sozialhilfe äusserst prekär. Im Kanton Aargau beträgt der aktuelle Grundbedarf gerade mal 1061 Franken – für alle Ausgaben wie Lebensmittel, Kleider, ÖV, Haushalt. Mit der von FDP, EDU und Gewerbeverband unterstützten Initiative sollen Langzeitbezüger:innen nun zusätzlich bestraft werden: Wer im Kanton Aargau länger als zwei Jahre ununterbrochen Sozialhilfe bezieht, soll eine Kürzung des Grundbedarfs um mindestens fünf Prozent hinnehmen. Das wären mindestens 53 Franken weniger.

Diese Idee ist nicht neu: 2022 stimmte der Kanton Basel-Landschaft einer ähnlichen Vorlage zu. Dort wurde der Grundbedarf pauschal um vierzig Franken, knapp vier Prozent, gekürzt.

Häufig chronisch krank

Fraglich, ob sich Sozialhilfebezüger:innen mit so wenig Geld lieber «einen schönen Tag machen, statt alles zu unternehmen, um wieder ein Einkommen zu erzielen». Das behauptet Glarner – und stellt damit alle Sozialhilfebeziehenden auch noch unter Generalverdacht. Die Botschaft: Wer arm ist, und sowieso selbst schuld daran, soll sich gefälligst selbst daraus befreien, statt den ganzen Tag auf dem Sofa rumzuliegen.

Doch wenn Sozialhilfebezüger:innen wirklich auf dem Sofa liegen, dann vermutlich, weil sie chronisch krank sind: Im ersten Armutsmonitoring des Bundesamts für Sozialversicherungen, das Ende 2025 erschien, tritt die fragile Situation von Sozialhilfebezüger:innen prägnant hervor. Bereits einkommensschwachen Personen geht es im Durchschnitt gesundheitlich schlechter als der übrigen Bevölkerung. Im Vergleich zu ihnen bekunden Sozialhilfebezüger:innen zwei- bis dreimal so oft, dass sie unter chronischen Krankheiten leiden, im Alltag aus gesundheitlichen Gründen eingeschränkt sind, starke körperliche Beschwerden haben oder psychisch stark belastet sind.

Angesichts dessen stellt sich die Frage, wie viele von ihnen realistische Chancen haben, sich von der Sozialhilfe zu lösen und einer Erwerbsarbeit nachzugehen. Eine Befragung der Aargauer Sozialdienste 2021 ergab, dass bei vierzig Prozent der Betroffenen im Erwerbsalter eine Arbeitsintegration unrealistisch ist. In Biel zeigte sich, dass ein Viertel der erwachsenen Sozialhilfebezüger:innen nicht in der Lage war, an sehr niederschwelligen Gruppenworkshops teilzunehmen. Hauptgründe dafür waren gesundheitliche Beeinträchtigungen, mangelnde Verfügbarkeit wegen Kinderbetreuung, Ausbildung oder «stationärer Aufenthalt» und fehlende Sprachkenntnisse. Zwar wären bei der Aargauer Initiative Personen mit einer zu siebzig Prozent attestierten Arbeitsunfähigkeit von der Sanktion ausgeschlossen, doch nach zwei Jahren Sozialhilfe wechseln diese sowieso zur Invalidenversicherung (IV).

Die Autor:innen des Armutsmonitorings werfen ausserdem die Frage auf, in welchem Ausmass Sozialhilfebezüger:innen überhaupt auf den zusätzlichen finanziellen Druck reagieren und einen Job finden können. Schliesslich haben sie deutlich schlechtere Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Im Fall von vorläufig aufgenommenen Asylsuchenden stellte eine Studie unlängst fest, dass weder markante Senkungen noch Steigerungen der Sozialhilfebeiträge Effekte auf die Erwerbstätigkeit haben. Kürzungen würden allerdings zur Zunahme von Kleinkriminalität führen – und die Lebenssituation der Betroffenen grundsätzlich massgeblich verschlechtern.

Angst, Rechte einzufordern

Die SVP betreibt also wieder einmal Politik gegen die Allerschwächsten, während das Problem an einer ganz anderen Stelle liegt: Im Aargau beziehen gerade mal 1,7 Prozent der Bevölkerung Sozialhilfe, 3200 Personen schon länger als zwei Jahre. Gleichzeitig verzichten dreissig bis vierzig Prozent der Personen, die Anspruch auf Sozialhilfe hätten, auf einen Bezug. Laut dem Armutsmonitoring sind das schweizweit insbesondere Ausländer:innen und Leute ohne Bildungsabschluss; Erstere, weil sie sich seit den von rechts auf nationaler Ebene erwirkten Verschärfungen im Ausländerrecht 2019 – dem letzten Grossangriff auf die Sozialhilfe – vor dem Verlust ihrer Niederlassungsbewilligung fürchten müssen, wenn sie über längere Zeit Sozialhilfe beziehen.

Laut Armutsmonitoring wird häufiger auf berechtigte Sozialhilfe verzichtet, je geringer die Bevölkerungsdichte ist und je stärker politisch konservative Kräfte auf kommunaler Ebene sind. Die SVP zielt genau darauf: dass die Angst, ein Grund- und Menschenrecht einzufordern, grösser ist als jene vor einem Leben unter dem Existenzminimum.