Alte AKWs : «Das würde heute nicht mehr genehmigt»
Wie sicher sind die Schweizer Atomkraftwerke? Der Physiker Wolfgang Renneberg, ehemaliger Leiter der deutschen Atomaufsicht, ordnet ein.
WOZ: Wolfgang Renneberg, gibt es bei AKWs ein Alter, in dem sie abgeschaltet werden müssen, weil sie grundsätzlich zu unsicher geworden sind?
Wolfgang Renneberg: Ja, solch ein Alter gibt es. Abgesehen von der Alterung der Materialien gibt es auch eine konzeptionelle Alterung. Kernkraftwerke, die seit vierzig Jahren produzieren, basieren auf technischen Konzepten, die fünfzig bis sechzig Jahre alt sind. Seither hat sich die Welt der Atomtechnik grundlegend verändert. Die Kenntnisse über ihre Risiken und damit die Anforderungen an die Sicherheit haben sich deutlich erweitert. Das betrifft etwa die Bauweise der Anlagen, die Anzahl der Sicherheitssysteme, ihre Qualität, ihre Diversität und ihre Unabhängigkeit voneinander. Es geht auch um die Qualität des Brandschutzes – zwischen damals und heute liegen Welten. Bei konzeptionell alten Anlagen fehlen zum Beispiel häufig bauliche Trennungen zwischen möglichen Brandherden. Eine Anpassung dieser alten Anlagen an die heutigen Anforderungen ist nur noch in engen Grenzen möglich. Alte Anlagen sind daher deutlich weniger gegen mögliche Risiken geschützt.
WOZ: Die beiden ältesten Schweizer Atomkraftwerke, Beznau 1 und 2, sind 56 und 53 Jahre alt. Welche Gefahren gehen von diesen Werken aus?
Wolfgang Renneberg: Beznau 2 unterscheidet sich von Beznau 1 nicht wesentlich. Die Sicherheitskonzepte dieser Anlagen sind fast siebzig Jahre alt. Die Alterung ihrer Bauteile ist weit fortgeschritten. Dies gilt auch und insbesondere für den Reaktordruckbehälter. Hinzu kommt die nicht ausreichende bauliche und räumliche Trennung elektrischer Kabel, wodurch Sicherheitssysteme bei einem Störfall ausfallen können. Zudem sind die Anforderungen an die Basissicherheit der druckführenden Rohre und Ventile im Primärkreis, also innerhalb des radioaktiven Kreislaufs eines AKW, nicht erfüllt – und wichtige Rohrleitungsbereiche im Primärkreis nur ungenügend prüfbar. Die Folgen davon können gravierend sein: Mögliche Alterungsschäden oder sonstige Fehler bleiben verborgen. Ausserdem sind Sicherheitssysteme nicht ausreichend unabhängig voneinander, sodass der Ausfall eines Sicherheitssystems möglicherweise nicht durch ein anderes aufgefangen werden kann. Des Weiteren entspricht die Erdbebenauslegung nicht den Anforderungen, die man nach dem Stand von Wissenschaft und Technik stellen und einhalten müsste. Und der Schutz gegen Hochwasser ist nicht genügend nachgewiesen.
WOZ: Welche Schlüsse ziehen Sie aus dieser Diagnose?
Wolfgang Renneberg: Wenn eine Vielzahl von Komponenten wegen ihres Alters geschwächt sind und es zudem Konzeptmängel gibt, kann im Vergleich mit neueren Atomanlagen mit einer deutlich höheren Wahrscheinlichkeit ein Störfall zu einem kaskadenartigen Versagen von Sicherheitssystemen führen. Beznau 1 und 2 würden heute von keiner europäischen Behörde mehr genehmigt werden.
WOZ: Das AKW Gösgen ist «nur» 47 Jahre alt, steht aber seit Mai 2025 vorübergehend still, rissanfällige Dampferzeuger-Heizrohre sind sein Markenzeichen. Bei ihm gibt es Sicherheitsrisiken im Kühlkreislauf, die den Schweizer Behörden bereits seit der Inbetriebnahme 1976 bekannt sind. Trotzdem ist nie etwas passiert – sind die Warnungen vielleicht übertrieben?
Wolfgang Renneberg: Die Frage ist leicht zu beantworten. Ein Auto mit einem Ein-Kreis-Bremssystem kann das ganze Autoleben lang ohne Probleme fahren. Trotzdem ist das Risiko, dass die Bremse im kritischen Fall vollständig versagt, deutlich höher als bei einem Auto mit zwei unabhängigen Bremskreisläufen. Das Risiko, dass es zu Schäden kommt, ist also deutlich erhöht. Und wenn es bei Atomkraftwerken zu Schäden kommt, dann sind sie gleich dramatisch und betreffen viele Menschen. So gilt für Gösgen: Dass das erhöhte Risiko nicht zu Schäden geführt hat, ist Zufall. Auf den Zufall sollte man sich jedoch bei einem Kernkraftwerk auf gar keinen Fall verlassen.
WOZ: Wie beurteilen Sie den Reaktor in Gösgen?
Wolfgang Renneberg: Mit 47 Jahren gehört auch Gösgen zu den alten Kernkraftwerken. Der technische Prüfungshorizont in atomrechtlichen Genehmigungsverfahren reicht maximal dreissig bis vierzig Jahre weit. Damit ist er also bereits deutlich überschritten. Die Genehmigung mag formal-rechtlich weiter gültig sein, keine Frage, aber sie legitimiert nicht mehr die Sicherheit der Anlage. Dies wird auch nicht ausreichend durch die Sicherheitsüberprüfungen der Aufsichtsbehörden kompensiert.
WOZ: Was wäre Ihres Erachtens notwendig?
Wolfgang Renneberg: Notwendig wäre eine neue Bewilligung für den weiteren Betrieb. Technisch gesehen gilt das für jedes AKW, das vierzig Jahre und älter ist. Und eine solche Überprüfung würden die Betreiber von Gösgen nicht überstehen.
Dieses Interview ist ein Ausschnitt aus einer längeren Fassung, die im Blog «Bruchstücke» erschienen ist: tinyurl.com/storzakw.