Kernenergieverordnung: Renaissance der Atombarone

Die Schweizer Stromkonzerne reden vom Bau eines neuen Atomkraftwerkes. Die Kernenergieverordnung, die der Bund zurzeit bearbeitet, ebnet ihnen den Weg.

Im August kommen bei einem Unfall im japanischen Atomkraftwerk Mihama fünf Menschen um. Finnland beginnt mit dem Aushub für ein neues AKW. Die Schweiz gibt sich eine neue Kernenergieverordnung. Und alles hat miteinander zu tun. Aber beginnen wir im Frühjahr: Die Schweizer Atomkraftwerksbetreiber schrecken die Öffentlichkeit auf. Alessandro Sala, damaliger CEO der Atel-Gruppe – die das AKW Leibstadt betreibt –, sagt, er sei persönlich der Meinung, «dass wir bis 2025 ein neues Kernkraftwerk brauchen. Damit dieses rechtzeitig ans Netz gehen kann, sollte jetzt mit der Planung begonnen werden.» Andere AKW-Betreiber doppeln nach.

Die Schweiz hat zurzeit fünf Reaktoren in Betrieb. Drei davon gehören der ersten Generation an und sind eigentliche Oldtimer: Mühleberg bei Bern und Beznau I/II in der Nähe von Baden. Die zwei Atomkraftwerke der zweiten Generation stehen in Gösgen bei Solothurn und Leibstadt am Rhein gegenüber von Waldshut.

AKW-Lobbyisten denken in Generationen. Die Atomkraftwerke, die heute weltweit Strom produzieren, gehören der ersten oder zweiten Generation an – und weisen diverse Sicherheitsmängel auf. Die dritte Generation soll nun sicherer sein. Der EPR-Reaktor (vgl. Artikel «Umstrittene Sicherheit»), der zurzeit in Finnland gebaut wird, ist ein solches Modell. Man träumt allerdings schon von der vierten Generation, die ab 2020 gebaut werden soll: so genannt inhärent sichere Reaktoren, die so konstruiert sind, dass es zu keiner Kernschmelze kommen kann. Vorläufig ist aber erst die dritte Generation auf dem Markt. Riesendinger mit einer Leistung von 1600 Megawatt. Sie produzieren viermal mehr Strom als Mühleberg oder ein Beznau-Reaktor.

Neues AKW ab Stange

Was genau in der Schweiz geplant wird, ist schwierig zu sagen. Hans Rudolf Gubser von der Axpo, die Beznau I/II betreibt, liess lediglich verlauten: Wolle man den Ausfall von Beznau unterbruchsfrei mit einem neuen Kernkraftwerk kompensieren, so müsse der Entscheid schon 2005 fallen. Man kann davon ausgehen, dass die Schweizer Stromkonzerne das neue Kraftwerk zusammen bauen werden. Wie sie es schon in Leibstadt und Gösgen taten.

Ihre Vision ist es, einen Reaktor ab Stange kaufen zu können. Oder anders ausgedrückt: Es wird vermutlich weltweit nur noch ein oder zwei Reaktortypen geben. Den einen, den die Franzosen zusammen mit den Deutschen entwickelt haben (den EPR) und ein US-amerikanisches Modell. Die beiden Modelle würden dann überall aufgestellt. Früher war das anders. Die vier Schweizer Anlagen sind beispielsweise vollkommen unterschiedlich konstruiert. Jedes hat andere Schwachstellen, andere Sicherheitsprobleme.

Und hier kommt die Kernenergieverordnung (KEV) ins Spiel. Sie soll regeln, wie das neue Kernenergiegesetz im Alltag umgesetzt wird. Im August ging die Vernehmlassung zur Verordnung zu Ende. Die AKW-Betreiber wehren sich gegen den vorliegenden KEV-Entwurf, weil ihnen nicht passt, wie das Bewilligungsverfahren für neue Atomkraftwerke geregelt werden soll. Die Schweizer Vereinigung für Atomenergie schreibt in ihrer Vernehmlassungsantwort: «In internationaler Zusammenarbeit haben ausländische Aufsichtsbehörden, Betreiber und Hersteller die Standardisierung von Ausrüstungen und ganzen Reaktoranlagen weit vorangetrieben. Die KEV sollte dieser Entwicklung folgen und vereinfachte Prozeduren für Standardanlagen vorsehen, die die Vorarbeiten international anerkannter Gremien berücksichtigen.» Wenn zum Beispiel die Internationale Atomenergie Behörde (IAEA) einen neuen Reaktortyp für sicher erklärt, sollten demnach die Schweizer Sicherheitsbehörden ihn unbesehen auch für sicher deklarieren. Damit wäre eine öffentliche Sicherheitsdebatte ausgeschaltet.

Ähnliche Konsequenzen hätte ein weiterer Punkt der Kernenergieverordnung: Grundsätzlich hält das Kernenergiegesetz als grosse Neuerung fest, dass neue Atomanlagen dem Referendum unterstehen. Der KEV-Entwurf enthält nun aber eine wichtige Ausnahme: Bei «Anlagen mit geringem Gefährdungspotenzial» kann das Volk nicht mitreden. Der Entwurf definiert dieses «geringe Gefährdungspotenzial» wie folgt: Kommt es zu einem Störfall, sollte die Bevölkerung weniger als 100 Millisievert Strahlung abbekommen. Der Wert ist extrem hoch, denn die Sicherheitsbehörden gehen zum Beispiel beim AKW Gösgen davon aus, dass die Bevölkerung nach einem schweren Unfall höchstens 0,63 Millisievert abbekäme. «Mit dem vorliegenden KEV-Entwurf würden alle bestehenden AKW und jeder neue Atomreaktor ohne Rahmenbewilligung und ohne Volksabstimmung möglich sein», konstatiert Leo Scherer von Greenpeace. Der Wert sei mindestens 150-mal zu hoch angesetzt.

Unbeherrschbare Alterungsprozesse

Die Kernenergieverordnung regelt auch den Umgang mit den bestehenden Atomanlagen. Das Kernenergiegesetz verlangt zum Beispiel, dass so genannte Abschaltkriterien festgelegt werden. Die AKW-Betreiber möchten – sofern sie keine neuen Anlagen bauen können–- ihre alten Anlagen so lange wie möglich betreiben. Ursprünglich wurden AKW wie Beznau oder Mühleberg für einen Betrieb von dreissig Jahren konzipiert. Beznau und Mühleberg haben dieses Alter bereits überschritten, doch die AKW-Betreiber hätten sie gerne bis zu sechzig Jahren am Netz. Die Sicherheitssysteme der Oldtimer sind veraltet. Man hat zwar versucht sie nachzubessern, aber letztlich sind sie dreissigjährige Deux Chevaux, die man später mit Airbags bestückte.

Zudem altert Material – aber niemand weiss genau wie. Immer wieder führen Abnutzungserscheinungen zu schweren Unfällen. Im AKW Mihama in Japan starben deswegen fünf Personen: Man hatte versäumt, ein altes Rohr zu überprüfen (vgl. Artikel «Fahrlässige Tötung ...»). Greenpeace publizierte vor kurzem eine Studie des Instituts Wise-Paris, das sich detailliert mit den Alterungsprozessen in Schweizer AKW beschäftigt. Greenpeace fordert nun klar definierte Abschaltkriterien. Im KEV-Entwurf fehlen solche klare Sicherheitsgrenzwerte. Womit den Aufsichtsbehörden die ungemütliche Aufgabe zufällt, zu interpretieren, wann die Oldtimer zu gefährlich werden. Man setzt auf das Prinzip Learning by Doing. Oder wie es der Kieler Uniprofessor und Materialspezialist Helmut Föll einmal ausdrückte: «Häufig lernt man erst Jahre später, wenn unvorhergesehene Alterung zu kleineren oder grösseren Katastrophen geführt hat, dass ein neuer, bisher unbekannter Alterungsmechanismus existiert.» Nur ist in diesem Fall Learning by Doing ein Spiel mit dem Super-GAU.