Basler Polizei: Mehr als drei Jahre Gefängnis für gewalttätigen Polizisten
Polizist:innen wird selten der Prozess gemacht. Dank des Mutes der anklagenden Opfer wird in Basel ein Polizeibeamter unter anderem wegen Körperverletzung verurteilt.
Im dunkelblauen Anzug, ein Basecap tief in die Stirn gezogen und das Gesicht von einer Sonnenbrille und einer Hygienemaske verdeckt, trat der angeklagte Polizist letzte Woche vor das Strafgericht Basel-Stadt. Dem grossen, durchtrainierten 34-Jährigen wird vorgeworfen, Anfang 2023 im Dienst zwei Personen fast bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt und brutal verprügelt zu haben.
Dass gewalttätigen Polizist:innen der Prozess gemacht wird, ist eine Seltenheit – obschon kritische Forschung zeigt, dass die Institution Polizei und Gewalt gegen Marginalisierte schon immer untrennbar miteinander verbunden waren. Auch in Basel kritisieren Menschenrechtler:innen, dass insbesondere migrantische Personen regelmässig Opfer von Repressionen und Polizeigewalt würden. Aus Angst vor der Staatsmacht trauen sich die Betroffenen aber praktisch nie, Anzeige zu erstatten. Und falls doch, werden die Verfahren meist eingestellt.
Die fehlende organisatorische Distanz von Staatsanwaltschaft und Polizei spielt dabei ebenso eine Rolle wie der informelle Schweigekodex, mit dem sich Polizist:innen gegenseitig schützen. Falls es doch einmal zu einem Prozess kommt, werden Polizist:innen auch deshalb grossenteils freigesprochen. Für diese Mängel wird die Schweiz von internationalen Organisationen immer wieder gerügt.
Dass es in Basel überhaupt zum Prozess gekommen ist, liegt an zwei Opfern, die trotz erlittener Traumata rechtlich gegen die Polizei vorgingen – aber auch an solidarischen Aktivist:innen, die seit Jahren Polizeigewalt dokumentieren und mit Öffentlichkeitsarbeit Druck erzeugen. Zudem wurde der Fall einer Staatsanwältin zugeteilt, die gewillt war, eine Verurteilung zu erreichen. Sie beantragte für den Beschuldigten eine unbedingte Haftstrafe von drei Jahren und sieben Monaten, dies unter anderem wegen schwerer Körperverletzung, kaltblütig in Kauf genommener Gefährdung des Lebens und Amtsanmassung.
Die Tatsache, dass zwei Personen unabhängig voneinander angaben, in fast identischer Weise vom selben Polizisten malträtiert worden zu sein, lieferte der Staatsanwältin gute Argumente. Zudem konnte sie auf einen Zeugen zurückgreifen, der die Übergriffe gegen einen der beiden, Aymen Amin, zufällig mitbekommen hatte.
Würgen bis zur Ohnmacht
Amin, der eigentlich anders heisst und dessen Fall die WOZ vor drei Jahren publik gemacht hatte (siehe WOZ Nr. 24/23), sagte vor dem Gericht mit fester Stimme aus, wie er im Februar 2023 am Rhein von drei Polizisten kontrolliert worden sei. So, wie es migrantischen Personen in Basel sehr regelmässig passiert.
«Ich wusste, dass einer der drei Polizisten als besonders aggressiv gilt. Er sagte mir, er bringe mir jetzt Respekt vor der Polizei bei.» Der Polizist habe ihm daraufhin die Hände hinter dem Rücken gefesselt und ihn zum Polizeiauto geführt, einem Tesla. «Auf der Rückbank hat er angefangen, mit voller Kraft auf mich einzuschlagen.» Er habe ihm auch die Finger in die Nasenlöcher und Augen gedrückt. «Zwei Mal hat er mich von hinten in den Schwitzkasten genommen. Er würgte mich, bis ich fast ohnmächtig wurde. Ich hatte Todesangst.»
Immer, wenn Menschen vorbeigingen, habe der Polizist kurz aufgehört. «Ich habe ihm gesagt, dass ich ihn anzeigen werde. Er erwiderte, dass ich ein Ausländer sei und mir deshalb sowieso niemand glaube.» Dann habe der Polizist wieder losgelegt. Nach einer Weile seien die beiden anderen Polizisten hinzugekommen. «Ich dachte, jetzt ist es vorbei. Doch der Angeklagte hat mir dann gesagt, er werde mich auf dem Posten nochmals verprügeln.» Die anderen beiden Beamten hätten nicht reagiert, so Amin.
«Auf dem Posten hat er mich gezwungen, meine Hosen herunterzulassen, und mir dann in die Genitalien getreten.» Die zwei anderen Polizisten hätten danebengesessen. «Bevor ich entlassen wurde, hat mich der Angeklagte angewiesen, fortan auf den Boden zu schauen, wenn ich mit einem Polizisten spreche, sonst werde er mich erneut verprügeln.» Amin traute sich nach diesem Erlebnis fünf Monate lang nicht mehr aus dem Haus.
Die Schilderung des zweiten Opfers, wie Amin ein Sans-Papiers, ist in vielen Teilen identisch: das Würgen, die Schläge auf dem Tesla-Rücksitz. Auch in diesem Fall kamen zwei weitere Polizisten dazu. Auch da gingen die Schläge trotzdem weiter, in diesem Fall schon im Polizeiauto, auf dem Weg ins Gefängnis. Die beiden Polizisten auf den Vordersitzen hätten nur gelacht.
In Widersprüche verstrickt
Drei der involvierten Polizisten waren am Gericht als Zeugen geladen. Während der Angeklagte alles abstritt, brachten seine Kollegen vor, sie hätten nichts mitbekommen. Zudem machten sie bemerkenswerte Erinnerungslücken geltend: «Ich bin nicht sicher, wegen welchem Fall ich hier als Zeuge bin.» Gleichwohl verstrickten sie sich in Widersprüche. Wie der Angeklagte behaupteten sie, dass sich Ayman Amin die Kopfverletzungen selbst zugefügt habe, indem er mit dem Kopf gegen die Wand geschlagen habe. Dem widerspricht der ärztliche Befund.
Auch konnten die Polizisten nicht erklären, wie die nur durch heftiges Würgen entstehenden Staublutungen und die vielen weiteren Verletzungen zustande gekommen sind. Sie deuteten an, diese Verletzungen müssten Amin wohl nach der Entlassung vom Posten auf dem Weg ins Spital zugefügt worden sein. «Auf dem Claraplatz gerät man schnell an den Falschen.» Dass ein Freund des Opfers bezeugte, Letzteres beim Polizeiposten abgeholt und ins Spital begleitet zu haben, machte diese Aussagen der Polizisten noch weniger glaubwürdig.
Strukturelle Ursachen ausgeblendet
Bereits vor dem Prozess zeigte sich, dass die Polizeigewalt in Basel ein strukturelles Problem ist. Schon wenige Monate nachdem die Anzeigen eingereicht worden waren, war der Angeklagte wieder beruflich auf den Strassen Basels im Einsatz. Erst als Plakate auftauchten, die seine Identität publik machten, wurde er in den Innendienst versetzt – «zu seinem eigenen Schutz». Im Dienst war er dann noch weitere zwei Jahre. Erst kurz vor dem Beginn des Prozesses gegen ihn wurde er doch noch freigestellt. «Ein Arbeitseinsatz des Betroffenen kann der Bevölkerung nicht zugemutet werden», schrieb die Polizei.
Anders beurteilt sie das offenbar bei den Polizisten, die bei den drastischen Übergriffen dabei waren und nicht einschritten. Zwei davon arbeiten weiterhin bei der Kantonspolizei im Frontdienst. Der dritte Zeuge, so legen es der WOZ vorliegende Informationen nahe, arbeitet inzwischen bei der Kriminalpolizei, die in Basel-Stadt Teil der Staatsanwaltschaft ist.
Doch im Rahmen des Prozesses wurden solche strukturellen Ursachen der Übergriffe komplett ausgeblendet. Auch der zutage tretende institutionelle Rassismus wurde in keiner Weise thematisiert. Der Fokus wurde stattdessen einzig auf die Frage der Schuld oder Unschuld des Angeklagten gelegt. Kurz vor Redaktionsschluss der WOZ hat das Basler Strafgericht das Urteil gegen den Polizisten eröffnet. Es sprach ihn in allen relevanten Anklagepunkte schuldig und verurteilte ihn zu einer Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten.