Elektronisches Gesundheitsdossier: Unnötige Zentralisierung

Nr. 47 –

Erik Schönenberger von der Digitalen Gesellschaft sieht die neue Vorlage für das elektronische Gesundheitsdossier kritisch. Sie schaffe mehr Risiken als Nutzen.

2015 verabschiedete das Parlament das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier, ab 2020 wurde das Dossier schrittweise eingeführt. Doch gerade einmal rund 125 000 Menschen besitzen heute ein solches. Das liegt unter anderem daran, dass sowohl die Eröffnung eines Dossiers für Patient:innen wie auch die Teilnahme für ambulante Leistungserbringer:innen freiwillig ist. Ausserdem wissen die meisten Menschen gar nicht, dass es das elektronische Patientendossier gibt, und der Registrierungsprozess ist sehr umständlich. Nun hat der Bundesrat eine «grundlegende Neuausrichtung» angekündigt und will das bestehende Modell durch ein neues «elektronisches Gesundheitsdossier» (E-GD) ersetzen. Anfang November ging der Gesetzesentwurf ans Parlament. Erik Schönenberger übt scharfe Kritik an der Vorlage. Er ist Kogeschäftsleiter der Digitalen Gesellschaft, einer der einflussreichsten Stimmen in der Schweizer Digitalpolitik.

WOZ: Erik Schönenberger, die Digitale Gesellschaft hat den elektronischen Identitätsnachweis (E-ID) bei der Abstimmung im September unterstützt. Die neue E-GD-Vorlage lehnt sie hingegen entschieden ab. Wo liegen die Unterschiede?

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