Massenüberwachung: Rechtswidrig – doch bis 2030 erlaubt
Ein eindeutiges Verdikt: Das Bundesverwaltungsgericht erklärt die Kabelaufklärung des Nachrichtendienstes für illegal.
«Massenüberwachung der grenzüberschreitenden Kommunikation ist nicht grundrechtskonform.» Dies schreibt das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) in seiner Medienmitteilung zum Urteil über die Klage gegen die Kabelaufklärung des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB). Der Verein Digitale Gesellschaft und mehrere Privatpersonen, darunter Journalist:innen und ein Rechtsanwalt, hatten 2017 eine Verletzung ihrer Grundrechte geltend gemacht und gefordert, dass der NDB die Kabelaufklärung einstellt. Nun hat ihnen das BVGer recht gegeben.
Die Kabelaufklärung erlaubt dem NDB, die gesamte unverschlüsselte Telekommunikation, die über internationale Glasfaserkabel läuft, nach Stichworten zu durchsuchen. Weil der grösste Teil des Schweizer Internetverkehrs über ausländische Server und Netzwerke fliesst, betrifft diese Überwachung faktisch alle Menschen, die sich hierzulande online bewegen.