Zürcher Polizeigesetz : Zeitgemässer Datenhunger

Nr. 7 –

Die Zürcher Polizei soll deutlich mehr Kompetenzen bei der Datensammlung und -auswertung erhalten. Grundrechtliche Bedenken werden weggewischt. Das könnte sich als Bumerang erweisen.

«Zeitgemäss» heisst das Schlagwort, mit dem die Zürcher Sicherheitsdirektion ihre Teilrevision des kantonalen Polizeigesetzes bewirbt, die den Umgang mit Daten neu regeln soll. Tatsächlich ist das geltende Polizeigesetz des bevölkerungsreichsten Kantons fast zwanzig Jahre alt. Angesichts rasanter technologischer Entwicklungen ist es also durchaus sinnvoll, «zeitgemässe» Anpassungen im Bereich der Datenverarbeitung vorzunehmen.

Doch die von Sicherheitsdirektor Mario Fehr verantwortete Vorlage, die noch diesen Monat im Zürcher Kantonsrat behandelt wird, ist mit «zeitgemäss» zwar gefällig, aber auffallend unpräzise beschrieben.

Um diesen Artikel zu lesen, haben Sie drei Möglichkeiten:

Jetzt die WOZ abonnieren Login (für Abonnent:innen) App laden und Einzelausgabe kaufen