Gesetzwidrige Kabelaufklärung: Ausbauen statt aufhören

Nr. 14 –

Am Montag hat die Sicherheitskommission des Nationalrats die Beratung über die Revision des Nachrichtendienstgesetzes aufgenommen. Überfällig ist sie allemal: Das geltende Gesetz ist zehn Jahre alt – in der digitalen Welt eine Ewigkeit. Und es gibt einiges zu klären.

Denn im November stellte das Bundesverwaltungsgericht fest, dass die Funk- und Kabelaufklärung des Nachrichtendiensts (NDB), die auf dem Gesetz basiert, grundrechtswidrig ist. Es stellte die Forderung, Gesetz, Verordnungen und Praxis innert fünf Jahren so anzupassen, dass sie grundrechtskonform werden. Andernfalls muss der Bund die Funk- und Kabelaufklärung einstellen (siehe WOZ Nr. 49/25).

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