Politische Erziehung durch die Polizei: Das wahre Davos

Das Schweizervolk gab sich «im Namen Gottes des Allmächtigen» am 18. April 1999 in einer Abstimmung eine neue Bundesverfassung. Deren Artikel 22 lautet: «Die Versammlungsfreiheit ist gewährleistet» (Absatz 1). «Jede Person hat das Recht, Versammlungen zu organisieren, an Versammlungen teilzunehmen oder Versammlungen fernzubleiben» (Absatz 2). Der einzige Nachteil dieses Textes ist, dass er nicht der Realität entspricht. Die Bündner Behörden folgen offensichtlich einer eigenen Verfassungsversion. Für deren Durchsetzung erhalten sie am Samstag Hilfe von den StaatsschützerInnen des Bundes, von über 1000 PolizeibeamtInnen aus anderen Kantonen, von Angehörigen der Armee und des militärischen Festungswachtkorps sowie von den Polizeien der deutschen Bundesländer Bayern und Baden-Württemberg.

In diesem umgeschriebenen Verfassungstext liest sich der Artikel 22 etwas anders:

Absatz 1: «Die Versammlungsfreiheit hat grundsätzlich hinter wichtigere Rechtsgüter zurückzutreten, als da u. a. sind: der Samstagseinkauf, privater Autoverkehr und der ungestörte Ablauf von Inszenierungen staatlicher und privater Macht.»

Absatz 2: «Jede Person sollte es sich gründlich überlegen, ob sie tatsächlich an einer Versammlung teilnehmen will. Versammlungen gelten als gefährlich. Wer sich dennoch nicht einschüchtern lässt, hat sich daher vor Beginn der Versammlung einer gründlichen polizeilichen Kontrolle zu unterziehen. Der Staatsschutz bestimmt die Personen, denen die Teilnahme an Versammlungen verboten ist. Den eingesetzten Kräften der Polizei obliegt die politische Erziehung durch Knüppel, Tränengas, Gummigeschosse und Wasserwerfer.»

Im Jahr 2001 haben die Bündner Behörden die Anti-Wef-Demonstration in Davos von vorneherein verboten. Dieses Jahr versprach man einen «Dialog mit Nichtregierungsorganisationen». Man sei an der Durchführung einer Demonstration «interessiert». Gleichzeitig erfolgte jedoch die übliche Einteilung in Böcke und Schafe: in friedliche, dialogbereite und folglich erwünschte DemonstrationsteilnehmerInnen einerseits und in jene, «die als Anführer oder Teilnehmer gewaltsamer Ausschreitungen polizeilich bekannt sind oder als Sicherheitsrisiko für Davos eingestuft werden müssen», andererseits.

So steht es in der Demonstrationsbewilligung. Bereits im letzten Dezember hatten die Staatsschützer gegen mehr als hundert Personen aus dem Ausland eine Einreisesperre verhängt. Im Juni vergangenen Jahres hat das Bundesgericht darüber hinaus einen neuen Artikel 8a der kantonalen Polizeiverordnung abgesegnet, welcher der Polizei die Befugnis einräumt, umfassende Aufenthaltsverbote zu verhängen. Wie viele Personen von diesen Rayonverboten betroffen sind, ist unbekannt.
Damit sie durchgesetzt werden können, wurden weite Teile des Kantons zu «Kontroll- und Durchsuchungszonen» erklärt, die Anreisemöglichkeiten nach Davos strikt festgelegt und in Fideris ein Viehgatter eingerichtet, das alle Demo-TeilnehmerInnen zwecks Selektion passieren sollen.

Derartige Massnahmen lassen sich weder mit der Sicherheit des Wef rechtfertigen, noch haben sie irgendetwas mit den Grundrechten der Bewegungs- und Versammlungsfreiheit zu tun, wie sie in der Bundesverfassung (noch) festgeschrieben sind. «Frei ist nur, wer seine Freiheit gebraucht», heisst es in deren Präambel. Besser kann man kaum zur Demonstration aufrufen.