Rechtsextremist Glarner

Andreas Glarner ist ein rechtsextremer Politiker. An diesem Satz ist strafrechtlich nichts auszusetzen, entschied das Bezirksgericht Bremgarten am Mittwoch. Dort duellierte sich SVP-Nationalrat Glarner mit Journalist Hansi Voigt. Dieser hatte ihn 2022 auf Twitter als «Gaga-Rechtsextremisten» bezeichnet. Daraufhin zeigte Glarner Voigt an.

Am Wort «gaga» störte sich Glarner in der Verhandlung nicht. Wohl aber daran, dass er als demokratisch gewählter Nationalrat als rechtsextrem bezeichnet werde. Der Provokateur, der ohne Anwalt zum Gerichtstermin erschien, verortete sich selbst politisch in der rechten Mitte und betonte, dass er sich lediglich an das Parteiprogramm der SVP halte. Es gebe im Parlament durchaus rechtere Politiker als ihn. Als Beispiel nannte er den designierten Parteipräsidenten Marcel Dettling.

Weiter argumentierte Glarner, dass Rechtsextreme Gewalt begrüssen würden, er solche aber ablehne. Dass er schon mehrere Shitstorms gegen Lehrpersonen und So­zi­al­arbei­ter:in­nen orchestriert hat, ihre Nummern in den sozialen Medien veröffentlichte und das für seine Opfer jeweils durchaus eine gewaltvolle Erfahrung war, schien er vergessen zu haben. Voigts Anwalt Manuel Bertschi musste ihn daran erinnern.

Der Gerichtspräsident sprach Voigt schliesslich mit einer stringenten Begründung frei: Eine Ehrverletzung könne strafrechtlich nur vorliegen, wenn jemand in seiner Ehre nicht nur als Politiker, sondern als Mensch herabgesetzt werde. Weiter müsse es erlaubt sein, jemandem eine politische Gesinnung zuzuschreiben, die zur öffentlichen Wahrnehmung seiner Person passe. Dazu seien Medienschaffende nicht nur berechtigt, sondern gar berufen.

Glarner zeigte sich nach dem Urteil wütend und behauptete, der Richter sei von der SP (was nicht stimmt, er ist parteilos). Das Urteil will Glarner weiterziehen – wohl auch auf Druck seiner SVP, die sich gerne als normale bürgerliche Kraft gibt. Wie aber hatte Hansi Voigt treffend in seinem Schlussplädoyer betont? «Es darf nicht sein, dass es in der Schweiz keinen Rechtsextremismus gibt, nur weil er nicht so genannt werden darf.»