Kibag-Areal in Zürich: Jetzt gehts um die Eigentumswurst

Wie stark darf eine Stadtverwaltung im Interesse der Bevölkerung in das nahezu heilige Schweizer Eigentumsrecht eingreifen? Letztlich darum geht es auch im Streit um das Areal der Baufirma Kibag am Seeufer in Zürich Wollishofen, das gleich neben der Roten Fabrik liegt. Letzten Freitag wurde bekannt, dass die nächste Runde zwischen der Stadt Zürich und der Kibag vor dem kantonalen Verwaltungsgericht ausgetragen wird.

Konkret wird um die Frage gestritten: Darf die Stadt der Grundeigentümerin Kibag verbieten, auf dem Areal, auf dem diese heute ein Betonwerk betreibt, Wohnungen zu bauen? Nachdem in der Nachbarschaft gleich hinter der als Freiraum beliebten Savera-Wiese die Karmon AG bereits ein anthrazitfarbenes Ungetüm mit sehr teuren Wohnungen gebaut hat, gibt es begründete Einwände, dass weitere Luxuswohnungen eine Bedrohung für die umliegenden Freiräume und den Kulturbetrieb der Roten Fabrik wären. Kultur und Freizeit machen Lärm, Mieter:innen teurer Wohnungen wollen das Gegenteil. Dass sich diese Erkenntnis mittlerweile auch bei der Stadt durchgesetzt hat, ist vor allem der unermüdlichen Öffentlichkeits- und Quartierarbeit der Aktivist:innen von «Linkes Seeufer für alle» zu verdanken.

Dass die Baufirma auf dem Areal überhaupt Wohnungen bauen darf, verdankt sie einem 2008 besiegelten Deal mit der Stadt: Vorne wird der öffentliche Seezugang verbreitert, im hinteren Teil des Grundstücks darf die Kibag Luxuswohnungen bauen. Die Abmachung stammt aus einer Zeit, in der die Stadt vor allem gut verdienende Steuerzahler:innen anlocken wollte. Heute wird der städtische Raum immer dichter, das Bewusstsein für die Bedeutung von Freiräumen und kühlenden Grünflächen ist gestiegen.

Der Widerstand an der Basis führte 2019 zu einer Motion im Gemeinderat, die einen städtischen Planungsprozess für das gesamte Seeufer zwischen Landiwiese und Roter Fabrik in Bewegung setzte. Auch der Quartierverein Wollishofen drängte darauf, dass die Stadt zusätzliche Wohnungen verhindern solle. Das Ziel, dass keine zusätzlichen Wohnungen gebaut werden und stattdessen ein Park und ein Gewerbegebiet entstehen sollen, legte die Stadt schliesslich in einem Masterplan für das Seeufergebiet fest, den sie im September 2023 vorstellte. Um diesen umzusetzen, also die Bauzonen anzupassen, beantragte sie beim Kanton, eine sogenannte Planungszone über das Gebiet zu verhängen. Das hat zur Folge, dass in dem Gebiet für mindestens drei Jahre keine baulichen Änderungen gemacht werden dürfen, die dem Masterplan widersprechen.

Gegen diese Planungszone hat die Kibag vor dem Baurekursgericht des Kantons Beschwerde eingereicht – und Anfang Mai recht bekommen. Das öffentliche Interesse rechtfertige die «schwerwiegende Eigentumsbeschränkung» nicht, fand das Gericht. Diesen Entscheid zieht die Stadt nun ans Verwaltungsgericht weiter.

Es geht in diesem Streit nicht nur um ein attraktives Areal von 18 000 Quadratmetern mit Seeanschluss, dessen Verkaufswert die NZZ auf hundert Millionen Franken schätzt, und um den Schutz der umliegenden Kultur- und Freiräume. Es geht auch um die politischen und rechtlichen Möglichkeiten des Kampfes für eine lebenswerte Stadt für alle. Dass die Stadt sich in Sachen Kibag-Areal mittlerweile bewegt, zeigt auch, dass dieser Kampf sehr wohl wirksam sein kann.