Fragwürdiger Jugendschutz

Der Nationalrat hat in der Herbstsession ein Gesetz verabschiedet, das Minderjährigen den Zugang zu gewaltdarstellenden und pornografischen Onlineinhalten verunmöglichen soll. Wer unter achtzehn Jahre alt ist, soll künftig nicht mehr so einfach an Filme oder Videospiele dieser Art herankommen. So weit, so gut. Wer will da schon dagegen sein?

Das Gesetz betrifft unter anderen Gaming- und Videoplattformen wie beispielsweise Twitch, Steam, Youtube, Netflix oder Tiktok. Deren Betreiber wären künftig dafür verantwortlich, dass Minderjährige vor den genannten Inhalten geschützt werden.

Das Gesetz verlangt eine Überprüfung des Alters durch die Konzerne, was einer Ausweispflicht im Netz gleichkommt. Die Nutzung der Plattformen wäre dann wahrscheinlich nur noch über die Erstellung eines Kontos möglich, bei der Registrierung müsste man zum Nachweis der Volljährigkeit einen Ausweis hochladen. Die Konzerne wirds freuen, lässt sich doch jeder User:innendatensatz in Werbeeinnahmen ummünzen.

Gegen das Jugendschutzgesetz hat sich nicht nur deswegen Widerstand formiert, Netzaktivist:innen weisen etwa auf absurde Umsetzungslücken hin: «Das Gesetz ignoriert den Austausch von nicht jugendfreien Inhalten via Telegram, Whatsapp oder andere Peer-to-Peer-Plattformen komplett.» Es handle sich um einen «Startschuss für eine neue Ausweispflicht und Checkpoints im Internet», Netzsperren wären laut einer Medienmitteilung der Piratenpartei die bald darauf folgende Konsequenz. Die Partei sammelt aktuell gemeinsam mit anderen Organisationen Unterschriften für ein Referendum. Wären Leguane stimmberechtigt, ich hätte es unterschrieben. Falls Sie dürfen: Tun Sies hier – und zwar noch vor dem 19. Januar!
Fakten, Fakten, Fakten: Der Oberleguan rückt die Dinge zurecht.