Zwängelei eines Weltbürgers

Ausgerechnet Jürgen Habermas, der Verfechter einer deliberativen Demokratie, die den Meinungs- und Willensbildungsprozess der Bürgerinnen und Bürger in den Mittelpunkt stellt, unterstützt einen Bombenkrieg, zu dem die Volksvertretungen, geschweige denn die Völker in den Nato-Staaten nichts Wesentliches zu sagen hatten. Die «Luftschläge» haben den Habermas’schen Demokratie-Standard so tief gedrückt, dass selbst die Türkei zu einem «zweifellos demokratischen Staat» erhöht wird. Der Diskursethiker, der für die Aufwertung der Öffentlichkeiten gegenüber staatlichen Mächten wichtige theoretische Beiträge geliefert hat, sanktioniert ein «Präjudiz für zukünftige Fälle in anderen Teilen der Welt», obwohl laut dem zitierten Helmut Schmidt «eine öffentliche Debatte über eine generelle Ausweitung der Aufgaben der Nato» gar nicht stattgefunden hat. Der Sozialphilosoph, dessen Ziel eine «demokratische Weltbürgergesellschaft» ist, geht olympisch darüber hinweg, dass die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger des Südens und des Ostens und inzwischen wohl auch des Westens dieser Welt die «humanitäre» Intervention mit grösstem Misstrauen, wenn nicht schärfster Ablehnung verfolgen. Der Kritiker des «Gesinnungspazifismus» lässt das verantwortungsethische Interesse für die verheerenden Folgen, die der Nato-Krieg auf dem Balkan und weltweit zeitigt, weitgehend vermissen. Der Verteidiger der USA, welche ihm zufolge «die globale Durchsetzung der Menschenrechte» betreiben, verschweigt, dass die von ihm geforderte «bindende Rechtsprechung eines internationalen Gerichtshofes» ausgerechnet von diesen verhindert wird. 1)
Habermas setzt sich mit seiner Haltung in scharfen Widerspruch zu dem reklamierten Kant. Gegen den autoritären Staatstheoretiker Thomas Hobbes, der den chaotisch-gewalttätigen «Naturzustand» mit Hilfe einer «abschreckungstüchtigen, waffenstarrenden Friedensmaschine» (Wolfgang Kersting 2) überwinden wollte, setzte der liberale Aufklärungsphilosoph Immanuel Kant auf demokratische Lernprozesse, die zu einem republikanischen Völkerbund führen sollten. Mit ihren Bomben versucht sich die selbstermächtigte Nato gegen die rechtlich zuständige Uno als friedenserzwingender globaler «Leviathan» zu profilieren und durchzusetzen.
Bereits vor fünf Jahren hat der Berner Staatsrechtler Jörg Paul Müller in seinem Buch «Demokratische Gerechtigkeit» 3) darauf hingewiesen, dass Habermas «das Recht zu ausschliesslich von seinem Zwangscharakter her bestimmt». Darum vermöge er «den dem Obrigkeitsstaat verhafteten Begriff der Staatsgewalt nicht konsequent nach den Legitimitätsbedingungen des demokratischen Verfassungsstaates zu rekonstruieren». Gegen die Habermas’sche Vorstellung, der demokratische Verfassungsstaat habe die «vorausgesetzte Sanktions-, Organisations- und Exekutivgewalt (zu) kanalisieren», postuliert der Schweizer Rechtsprofessor «eine genuine Begründung sämtlicher Hoheitsfunktionen in den Verfahren demokratischer Entscheidbildung». Im Zusammenhang mit dieser Fragestellung verweist Müller auf das abschreckende Beispiel des repressiven Hobbes.
Gegen den direktdemokratische Verfahren vehement ablehnenden Habermas betont der ehemalige Bundesrichter: «Ganz entscheidend scheint mir, dass der demokratische Rechtsstaat in seiner Existenz nicht auf Gewalt, sondern primär auf demokratische Legitimität gründet, d. h. auf einen Grundkonsens aller Betroffenen, diskursiv und gewaltfrei zu kooperieren.» Dabei weist er auf den «Vielvölkerstaat» Schweiz hin, der zeige, dass «der demokratische Grundkonsens letztlich nicht mit Zwangsmitteln gesichert werden kann!» In seinem Beitrag in der «Zeit» mit dem Titel «Humanität und Bestialität» skizziert Habermas ein Szenario «weltbürgerlicher» Verrechtlichung, das mehr ans obrigkeitlich-preussische als ans republikanisch-schweizerische Modell politischer Integration erinnert. Es ist deshalb kein Zufall, dass er die systematische und verhängnisvolle Marginalisierung und Instrumentalisierung der zivilen Uno und OSZE durch die militärische Nato ausblendet.
Müller hat in seiner Studie eine weitere Grundschwäche von Habermas problematisiert, die angesichts des Balkan-Krieges besonders augenfällig wird. Während die Diskurstheorie einerseits «ein gewisses Misstrauen gegenüber der Selbstregulierungsfähigkeit der mündigen Menschen (hege), sobald die praktische Frage der elementaren Friedenssicherung angesprochen» sei, habe sie andererseits die «innerpsychische Dynamik sozialer Ordnung» zu wenig im Blick. Das «Nationalbewusstsein» und den «Familiensinn» erwähnend wirft Müller Habermas vor, irrationale «Abwehrmechanismen mit ihrer individuellen und sozialen Energie zu vernachlässigen» und «menschliche Grundbedürfnisse nach minimaler Geborgenheit und Sicherheit» zu unterschätzen. Tatsächlich vermag Habermas weder die mythenfördernden noch die tyrannenstärkenden Folgen eines Angriffskrieges, der in Serbien die letzten Reste politischer Rationalität ausbombt, wahr- und ernst zu nehmen. Er übersieht auch die durch die weltpolizeiliche Gewaltanwendung vor allem in Europa und in Asien beschleunigten nationalistischen Regressionen.
Die Kant’sche Grundannahme, dass Friedenstiften und Demokratisierung sich gegenseitig bedingen, stimmt auch umgekehrt. Das Kriegführen, insbesondere der Nato-Luftkrieg, der als eine der grossen Torheiten in die Geschichte des ausgehenden Jahrhunderts eingehen dürfte, schwächt nicht nur den von Habermas postulierten Rechtspazifismus zugunsten des Hobbes-Konzepts der Zwangspazifizierung. Es erhöht auch die in «Faktizität und Geltung» 4) problematisierte Gefahr, dass sich «die Verselbständigung illegitimer Macht und die Schwäche von Zivilgesellschaft und politischer Öffentlichkeit zu einem legitimatorischen Dilemma zuspitzen können». Wohin das Ungleichgewicht zwischen starker Staatsmacht und schwacher Zivilgesellschaft führt, zeigt die Tragödie auf dem Balkan.

1) Jürgen Habermas: «Bestialität und Humanität. Ein Krieg an der Grenze zwischen Recht und Moral», in: «Die Zeit». Hamburg, 29. 4.1999.
2) Wolfgang Kersting: «Philosophische Friedenstheorie und globale Rechts- und Friedensordnung», in: «Zeitschrift für Politik, Heft 3». München 1997.
3) Jörg Paul Müller: «Demokratische Gerechtigkeit». Studie zur Legitimität rechtlicher und politischer Ordnung. dtv Wissenschaft, München 1993.
4) Jürgen Habermas: «Faktizität und Geltung». Beiträge zur Diskurstheorie des Rechts und des demokratischen Rechtsstaats. Suhrkamp. Frankfurt 1992.