Einbürgerung: Kein Recht auf Rechte
Der nationalrätlichen Kommission geht die Demokratie-Initiative zu weit. Der Entscheid zeigt: Deren Gegner:innen ist Chancengleichheit egal.
Obwohl sie hier geboren, aufgewachsen oder eingewandert sind, Steuern zahlen und mit ihrer Arbeit den hiesigen Wohlstand sichern: Weit über zwei Millionen Menschen, mehr als ein Viertel der Bevölkerung, haben keinen Schweizer Pass – und sind somit rechtlich mindergestellt.
Die Demokratie-Initiative («Initiative für ein modernes Bürgerrecht»), über die frühstens im Spätherbst abgestimmt wird, will das ändern. Wer dauerhaft in der Schweiz lebt, soll «ein Recht auf vollwertige Teilhabe» haben. Damit gemeint ist letztlich das Recht auf Rechte, wie Hannah Arendt das Bürgerrecht einst definiert hat, darunter etwa jenes, an Wahlen und Abstimmungen teilzunehmen. Das soll jeder Person, die mindestens fünf Jahre hierzulande wohnhaft ist, zustehen – nicht mal grundsätzlich, sondern nur, sofern keine grössere Vorstrafe vorliegt, sie «keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellt» und über Grundkenntnisse einer Landessprache verfügt.
So moderat der Vorschlag auch ist: Der rechtsbürgerlichen Mehrheit der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats geht das, wie auch schon dem Bundesrat, zu weit. Vergangene Woche empfahl sie die Initiative mit siebzehn zu acht Stimmen zur Ablehnung. Nicht einmal auf den Gegenvorschlag von SP und GLP, die erleichterte Einbürgerung für Secondas und Secondos, ist sie eingetreten – eine längst überfällige Massnahme, für die vor über vier Jahrzehnten schon der damalige CVP-Justizminister Kurt Furgler plädiert hatte.
Wie wenig der heutigen bürgerlichen Mehrheit im Bundeshaus am Ausbau der Demokratie liegt, offenbart sich in den Gegenargumenten der besagten Kommission: So verbreitet sie die Befürchtung, dass sich durch die Verkürzung der Mindestaufenthaltsdauer von zehn auf fünf Jahre (wie sie in vielen europäischen Ländern gilt) auch Personen einbürgern lassen könnten, «deren Aufenthalt in der Schweiz noch wenig gefestigt» sei. Zudem wird behauptet, dass durch den Verzicht auf «Integrationskriterien» das «Vertrautsein mit den schweizerischen Lebensverhältnissen» nicht garantiert sei. Und schliesslich lassen die Gegner:innen der Initiative als Argument gegen den Verzicht auf kantonale und kommunale Mindestaufenthaltsfristen auch noch das Fähnlein der Kantons- und Gemeindeautonomie flattern, das sie bei anderen Gelegenheiten (wie beim Lohn- oder Klimaschutz) jeweils tunlichst im Keller verstecken.
Dabei erweist sich im Fall des Bürgerrechts insbesondere die Autonomie auf kommunaler Ebene als problematisch: Immer wieder ist von Einbürgerungsgesuchen langjähriger Bewohner:innen zu hören, die mit willkürlichen Begründungen abgelehnt werden. Ein Bericht im Auftrag des Bundesrats hat zudem ergeben: Die finanziellen und bürokratischen Hürden im (in seiner Kompliziertheit weltweit einzigartigen) dreistufigen Einbürgerungsverfahren von Gemeinde, Kanton und Bund sind vielerorts derart hoch, dass viele auf ein Gesuch verzichten.
Eine einheitliche nationale Regelung mit klaren und fairen Kriterien, wie sie die Initiative vorsieht, würde nicht nur die Transparenz erhöhen. Vor allem würde sie auch die Chancengleichheit verbessern – und mit dem erleichterten Zugang zu politischen Rechten nicht nur die passive Teilhabe, sondern auch die aktive Mitwirkung fördern. Die Möglichkeit, sich an einer Gesellschaft zu beteiligen: Wäre nicht gerade das ein Kriterium für «Integration»? Aber eben, so wie die Kommissionsmehrheit den Begriff verwendet, wird man den Verdacht nicht los, dass sie darunter etwas ganz und gar anderes versteht: nicht Partizipation und vollwertige Zugehörigkeit, sondern Anpassung und Hörigkeit.
In einem Vortrag an der Jahreskonferenz der Eidgenössischen Migrationskommission brachte es der sozialdemokratische Altständerat Paul Rechsteiner auf den Punkt: «Eine Demokratie, die wirtschaftlich auf Immigranten baut, muss diese einbeziehen, ihnen Wege zur Zugehörigkeit eröffnen. Der Schlüssel dazu ist das Bürgerrecht.»