Mitbestimmung: Neue Bräuche braucht das Land
Wer die SVP-Chaosinitiative bekämpfen will, die im Juni zur Abstimmung kommt, muss auch eine neue Schweizer Migrationsgeschichte erzählen. Der Schlüssel liegt bei den Einbürgerungen.
228 Bräuche zählt das Inventar der «lebendigen Traditionen in der Schweiz»: Der Chalandamarz gehört dazu, der in romanischsprachigen Tälern den Winter ausläutet; das Platzgen, ein Wurfsport für arme Leute aus dem Mittelalter, das fast nur noch im Kanton Bern gespielt wird; oder auch einfach das Fondue, das gemäss Traditionsinventar mit Brot, Wein und Käse «drei typische Landesprodukte miteinander vermischt» und «sogar gewisse demokratische Werte wie Gleichheit oder solidarisches Teilen vereinigt». Unter einem Brauchtum versteht man gemäss Definition eine soziale Handlung, die in stark ritualisierter Form den inneren Zusammenhalt einer Gruppe stärkt.
Ein Ritual fehlt – wenig überraschend – in der langen Auflistung der Traditionen, die durch das Bundesamt für Kultur nach Vorgaben der Unesco erfolgt, obwohl es in der Schweiz bis heute leider äusserst lebendig ist: die diskriminierende Volksinitiative, eine düstere Geisteraustreibung, bei der die Gesellschaft regelmässig mittels Ausgrenzung definiert wird. Schon die allererste Initiative, über die im modernen Bundesstaat 1893 abgestimmt wurde, richtete sich mit einem Schächtverbot gegen die Minderheit der Jüdinnen und Juden. In der zweiten Hälfte des vergangenen Jahrhunderts folgten die «Überfremdungsinitiativen» von James Schwarzenbach, die erste wollte den Ausländer:innenanteil auf zehn Prozent der Bevölkerung beschränken.
Die Überreste von Schwarzenbachs Republikanischer Bewegung gingen in der SVP auf, deren Aufstieg wiederum mit einer ersten, 1992 lancierten Initiative unter dem Titel «Gegen die illegale Einwanderung» begann. Der Weg der SVP hin zur wähler:innenstärksten Partei ist mit einer fremdenfeindlichen Initiative nach der anderen gepflastert. Mal richtete sie sich gegen einen mutmasslichen «Asylrechtsmissbrauch» (2002), mal forderte sie die Ausschaffung «krimineller Ausländer» (2010). Nun, am 14. Juni dieses Jahres, kommt die Initiative gegen eine «10-Millionen-Schweiz» zur Abstimmung, eines der extremsten Begehren seiner Art. Die Folgen wären die Aufkündigung der Personenfreizügigkeit mit der EU, der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und der Uno-Flüchtlingskonvention. Die Schweiz würde sich aus dem Völkerrecht verabschieden.
Das Ritual brechen
Zu erwarten steht in den nächsten Monaten einmal mehr ein unerspriesslicher Abstimmungskampf, in dem die Migration als Ursache für alle möglichen gesellschaftlichen Probleme wird herhalten müssen. Was immer auch bedeutet – und darin liegt vermutlich die verlockende Anziehungskraft dieses Brauchtums –, dass die Probleme nicht mehr in der eigenen Verantwortung der Stimmberechtigten liegen: Schuld sind all die Fremdgemachten, die gerade erst angekommen sind oder erst noch kommen könnten.
Auch die Medien werden wohl wieder in sorgenvollem Ton über steigende Mieten, zersiedelte Landschaften und volle Züge berichten. Obwohl historisch längst erwiesen ist, dass Zuwanderung ein Ausdruck wirtschaftlicher Prosperität ist. Und auch klar ist, dass kein Migrationsregime die Zuwanderung so steuern kann, wie die Behörden gerne behaupten. Vielmehr schliesst die Politik entweder Menschen von der Teilhabe an der Gesellschaft aus oder ermächtigt sie dazu. Auch eine Annahme der «10-Millionen-Schweiz» dürfte kaum Auswirkungen auf das Bevölkerungswachstum haben – wohl aber einen beträchtlichen Teil der Beschäftigten in einen prekären Rechtsstatus versetzen. Es droht nichts weniger als die Rückkehr des unwürdigen Saisonnierstatuts, weil nicht zur ständigen Wohnbevölkerung gezählt werden soll, wer weniger als zwölf Monate hier lebt.
Vor diesem Hintergrund ist es zwar richtig, dass von den Gewerkschaften bis zu den Wirtschaftsverbänden nun alle bereits vor einer «Chaos-Initiative» warnen. Bloss wird es damit nicht getan sein. Soll das leidige Ritual der fremdenfeindlichen Hetze endlich gebrochen werden, braucht es eine neue Erzählung über diese Gesellschaft, die im besten Fall auch in neue Traditionen und Bräuche mündet. Der Schlüssel zur Veränderung liegt dabei unzweifelhaft im Bürgerrecht.
Demokratische Krise
Von den rund 9,1 Millionen Menschen, die Ende 2025 in der Schweiz lebten, verfügten 2,4 Millionen über keinen Schweizer Pass. Mehr als 26 Prozent der Bevölkerung sind damit von der demokratischen Mitbestimmung ausgeschlossen. Dass dieser Anteil deutlich höher liegt als in den Nachbarländern und ständig weiter steigt, hat neben der Zuwanderung einen simplen Grund: die restriktive Einbürgerungspolitik. Im Vergleich mit allen anderen europäischen Staaten lag die Schweiz im Jahr 2022 mit einer Quote von 1,9 Einbürgerungen pro hundert ausländische Einwohner:innen bloss im Mittelfeld.
Obwohl sich dieser Zustand ständig weiter verschärft – in den grossen Schweizer Städten sind bereits mehr als ein Drittel der Einwohner:innen von der Mitbestimmung ausgeschlossen –, wird er selten als demokratiepolitische Krise verstanden. Vielmehr wirkte sich die Dauerpropaganda der SVP auch negativ auf die Einbürgerungspraxis aus. In einem Vortrag an der letztjährigen Jahreskonferenz der Eidgenössischen Migrationskommission (EKM) – auffindbar auf deren Website – meinte der frühere SP-Ständerat Paul Rechsteiner: «Die neuere Geschichte des Schweizer Bürgerrechts ist geprägt von einem ständigen Auf und Ab, von Fortschritten und grossen Rückschlägen.»
Zu den Fortschritten gehörten Bundesgerichtsentscheide, die von Betroffenen erkämpft wurden, etwa ein rechtlicher Schutz vor Willkür und Diskriminierung bei Einbürgerungen. Zu den Rückschlägen zählen hingegen die verschärften Anforderungen an die Sprachkenntnis. Wer nicht über eine höhere Schulbildung verfügt, hat praktisch keine Chance mehr auf eine Gutheissung. Das Bürger- wird damit auch zu einem Klassenvorzugsrecht. Die grösste Verschlechterung brachte die Annahme der SVP-Ausschaffungsinitiative: Trotz Härtefallklausel erteilt das Bundesgericht regelmässig Secondos oder Secondas einen Landesverweis. Ein einfacherer Zugang zum Bürgerrecht brächte ihnen nicht nur demokratische Mitbestimmung – sondern auch rechtlichen Schutz vor Ausweisungen.
Genau das fordert die Demokratie-Initiative, die voraussichtlich im November zur Abstimmung kommt. Sie will in der Verfassung verankern, dass Einwohner:innen nach fünf Jahren einen Anspruch auf das Bürgerrecht haben. Die Frist mag in Schweizer Ohren kurz klingen – tatsächlich ist sie in zahlreichen europäischen Ländern Standard. Der Bundesrat lehnt die Initiative mit Verweis auf den Föderalismus in den Einbürgerungsverfahren schroff ab. Dabei eröffnet sie nach langen, bleiernen SVP-Jahren einen nicht mehr gekannten Vorstellungsraum. Sie ermöglicht es, dass über die Rechte der Anwesenden gesprochen wird statt über ihre Anzahl. Dass das Anliegen von Secondos und Secondas getragen wird, von denen biografisch viele die Herabwürdigung und die Willkür der Einbürgerungsverfahren erleben mussten, macht es erst recht glaubwürdig.
Geschichten statt Zahlen
Die Migrationsdebatte ist oft von Zahlen bestimmt, wie es sich auch im Titel der «10-Millionen-Schweiz» manifestiert. Doch hinter diesen Zahlen stehen Geschichten: Geschichten von Einzelpersonen und von Gruppen, die das Unrecht der Schweizermacherei in den letzten Jahrzehnten nicht auf sich sitzen liessen und Widerstand dagegen leisteten. Diese Geschichten erzählt die WOZ ab dieser Ausgabe in einer Serie. Sie sollen sich zu einer einzigen Geschichte verdichten, die davon handelt, wie die Schweiz in der Wirtschaft, im Sport, in der Kultur von der Einwanderung bereichert wird. Und in der die herrschende Politik als letztes Bollwerk aufscheint, das sich dieser Entwicklung verweigert.
Voraussichtlich wird es mehr als eine progressive Initiative brauchen, um dieses Bollwerk zu knacken. Und auch viel politische Fantasie, um neue Bräuche und Traditionen zu erfinden. So wäre es zum Beispiel ein denkbares Ritual, dass alle Jugendlichen, die hier aufgewachsen sind, mit achtzehn Jahren den Schweizer Pass erhalten. Das Schöne am Bürgerrecht ist ja, dass sich mit ihm wunderbare Sachen vervielfachen lassen: die demokratische Mitbestimmung, die rechtliche Sicherheit, die gesellschaftliche Teilhabe. Überhaupt kann man sich die Vergabe des Bürgerrechts, auch dazu ermutigt die Demokratie-Initiative, nicht bloss als herabwürdigende Prüfung vorstellen – sondern auch als gemeinsames Fest.