Konzernverantwortung : Falscher Furor

Nr. 15 –

Mit seinem Gegenvorschlag zur zweiten Konzernverantwortungsinitiative will der Bundesrat die abgeschwächte EU-Lieferkettenrichtlinie übernehmen. Die schrillen Reaktionen der Gegner:innen sind leider unbegründet.

Als der Bundesrat letzte Woche seinen Gegenvorschlag zur neuen Konzernverantwortungsinitiative (Kovi) präsentierte, folgten umgehend alarmierte bis alarmistische Reaktionen aus Wirtschaft und Politik. Als «Paradebeispiel für überzogene Bürokratie und vorauseilenden Gehorsam der Schweiz» bezeichnete der Wirtschaftsdachverband Economiesuisse das geplante neue Gesetz. Vor «verheerenden Folgen für den Schweizer Werkplatz und unseren Wohlstand» warnte die SVP. KMUs würden «die Zeche der übermässigen Regulation» bezahlen müssen, klagte der Gewerbeverband. «Achtung, Jobkiller!», schrieb die FDP.

Zerzaustes Gegenstück

Die Argumente klingen allzu vertraut in diesen krisenhaften Zeiten, in denen Menschenrechte, Umwelt- und Klimaschutz als vermeintlicher Luxus abgetan werden, den man sich doch keineswegs leisten könne. Aber die allergische Reaktion ist kaum mehr als eingespieltes Programm. Denn faktisch offenbart ein Blick auf das vom Bundesrat vorgelegte «Bundesgesetz über die nachhaltige Unternehmensführung» (NUFG) wenig, was die schrillen Töne erklären könnte: Von den vorgesehenen Sorgfaltspflichten wären bloss Unternehmen ab 5000 Angestellten und 1,5 Milliarden Franken Umsatz betroffen – gemäss Bundesrat etwa dreissig Grosskonzerne. Sie sollen künftig die Risiken ihrer Geschäftstätigkeiten im Ausland systematisch ermitteln und allenfalls Massnahmen ergreifen müssen.

Etwas tiefer soll die Schwelle zwar bei den weit weniger griffigen «Berichterstattungspflichten über Nachhaltigkeitsaspekte» liegen, nämlich bei 1000 Angestellten und 450 Millionen Franken Umsatz, was immerhin etwa hundert Unternehmen betrifft. Allerdings bedeutet dies tatsächlich einen Rückschritt: Derzeit unterstehen etwa 200 Firmen bereits einer Berichterstattungspflicht. Diese trat als Teil des Gegenvorschlags zur ersten Kovi automatisch in Kraft, nachdem diese am Ständemehr gescheitert war.

Mit seinen Schwellenwerten stützt sich der Bundesrat auf exakt jene Zahlen, die auch die EU in ihren Lieferkettenrichtlinien festgelegt hat. Und das ist eine Geschichte für sich: Vor zwei Jahren wurden die Richtlinien in Brüssel nach langem Ringen verabschiedet, zuletzt aber unter grossem Lobbyingaufwand der Wirtschaftsverbände und massgeblichem Druck des deutschen Bundeskanzlers Friedrich Merz essenziell zurückgestutzt. Unter dem Deckmantel der «Entbürokratisierung» schränkte die EU den Geltungsbereich der Richtlinien ein, strich Klimapflichten, senkte das Bussenmaximum, und sie nahm NGOs fatalerweise die Möglichkeit, stellvertretend für die Opfer von Konzernvergehen zu klagen. Und indem die Mindestgrösse der betroffenen Konzerne um ein Mehrfaches angehoben wurde, wurde deren Zahl gemäss Schätzungen um achtzig Prozent oder noch mehr reduziert.

Irreführende Warnungen

Genau auf diese zerzausten Richtlinien bezieht sich der Bundesrat mit seinem Gegenvorschlag. Weil sich hiesige international tätige Grosskonzerne ohnehin ans EU-Regelwerk werden halten müssen, ist der Effekt gering. Besonders, weil damit der in der Schweiz bedeutsame und sehr risikobehaftete Rohstoffsektor zu grossen Teilen ausgespart bleibt: Viele Firmen machen zwar riesige Umsätze, haben aber verhältnismässig wenige Angestellte. Darauf verweisen in einer ersten Reaktion auch die Kovi-Initiant:innen. Unter welchen Bedingungen sie ihre Initiative zugunsten des Gegenvorschlags zurückziehen würde, will die Kovi-Allianz noch nicht sagen; man sei im Moment noch dabei, die 24-seitige Gesetzesvorlage des Bundesrats im Detail zu analysieren.

Derzeit läuft die Vernehmlassung, später folgen die bundesrätliche Botschaft und die Parlamentsdebatten. Und es zeichnet sich ab, dass die Gegner:innenschaft auf eine erhebliche Schwächung der Vorlage hinarbeiten wird. Wenn die genannten Akteure nun vor einem «Alleingang» und «vorauseilendem Gehorsam» gegenüber der EU warnen, dann tun sie dies vor allem mit Verweis auf die Haftungsbestimmungen, die im Gegenvorschlag vorgesehen sind.

Doch das ist so irreführend wie durchsichtig: Zwar sieht die EU bei Verstössen gegen die Sorgfaltspflicht neuerdings keine über Ländergrenzen hinweg harmonisierte zivilrechtliche Haftung mehr vor. Die einzelnen Mitgliedstaaten werden aber sehr wohl eigene Haftungsbestimmungen verankern müssen. So begrüssenswert es auch wäre: Von einem Vorpreschen der Schweiz kann auch da keine Rede sein.