Konzernverantwortung: Im Zweifel zugunsten der Konzerne

Nr. 40 –

Das Thema Konzernverantwortungsinitiative ist um ein Kapitel reicher. Bürgerliche PolitikerInnen sträuben sich, wider den internationalen Trend, gegen jegliche Regeln zur Haftung. Die Konzerne frohlocken.

Die Schweizer Wirtschaft will den Alleingang: Symbolische Aktion gegen Menschenrechtsverletzungen im Goldhandel, 2016 vor dem Bundeshaus. Foto: Lukas Lehmann, Keystone

Noch nie habe er so etwas erlebt, sagte der grüne Ständerat Robert Cramer vor Wochenfrist in Richtung Ruedi Noser (FDP): Mit 24 zu 20 Stimmen entschied der Ständerat, Nosers Antrag zu folgen und die Debatte über die Konzernverantwortungsinitiative auf die Wintersession zu verschieben. Diverse involvierte AkteurInnen sprechen von einem politischen Manöver, damit sich bürgerliche PolitikerInnen vor den Wahlen nicht kritisch zur überaus beliebten Initiative äussern müssen. Die Empörung war gross, und selbst PolitikerInnen wie der CVP-Ständerat Stefan Engler (GR) äusserten Unverständnis. Er verwies darauf, dass alle Fakten bekannt seien und die Thematik ausreichend diskutiert worden sei. Es half nichts, das Geschäft wurde verschoben.

Noser und seinen bürgerlichen FreundInnen ist vor allem die Haftungsklausel ein Dorn im Auge. Diese findet sich in der Initiative und in abgeschwächter Form auch im nationalrätlichen Gegenvorschlag wieder. Auch dem Bundesrat gehen die Initiative wie auch der Gegenvorschlag zu weit. Im August dieses Jahres erhielt diese bürgerliche Allianz unerwartete Unterstützung, als der Gesamtbundesrat einem Vorschlag von Justizministerin Karin Keller-Sutter folgte. Soweit bisher bekannt, beschränkt sich der neue Vorschlag auf eine Reportingpflicht für Konzerne und eine sogenannte Comply-or-Explain-Regelung. Gegenüber der WOZ lässt das Bundesamt für Justiz durchblicken, dass lediglich die Mindestvorgaben der EU-Richtlinie umgesetzt werden sollen. Demzufolge würden die Konzerne und ihre Tochterfirmen für im Ausland begangene Menschenrechtsverletzungen nicht haften, sondern müssten nur darüber berichten, wie sie «mit Herausforderungen im Bereich Menschenrechte und Umwelt» umgehen. Begeht eine multinationale Unternehmung mit Sitz in der Schweiz oder deren Tochterfirma im Ausland Menschenrechtsverletzungen, könnte sie rechtlich nicht belangt werden. Dick Marty, Kopräsident des Initiativkomitees, findet für dieses Vorgehen klare Worte: «Mit dem heutigen Entscheid ist klar: Die Mehrheit des Ständerats will keinen Kompromiss und sucht immer nach neuen Ausreden.»

Wirtschaftsstandort über alles

Die Wirtschaftsdachverbände Economiesuisse und Swiss Holdings frohlockten angesichts der jüngsten bundesrätlichen Einmischung in die parlamentarische Diskussion. Beide warnen seit geraumer Zeit, dass Initiative wie auch Gegenvorschlag zu weit gingen und einen für die Wirtschaft schädigenden Alleingang der Schweiz darstellten. In einem Gutachten des Schweizerischen Instituts für Rechtsvergleichung (SIR) vom Juli wird die an der Universität Zürich tätige Professorin Christine Kaufmann im Bezug auf den indirekten Gegenvorschlag folgendermassen zitiert: «Er bewegt sich im Rahmen der Regelungen anderer Staaten, die spezifische menschen- und umweltrechtliche Haftungs- und Sorgfaltsbestimmungen eingeführt haben.» Franz Werro, Professor für Haftpflichtrecht an der Universität Fribourg und an der Georgetown University in Washington, geht gar noch einen Schritt weiter. Er schreibt, dass die Konzernverantwortungsinitiative wie auch der Gegenvorschlag eine «im internationalen Vergleich äusserst milde, unternehmensfreundliche Variante der Geschäftsherrenhaftung» aufnehmen. Die vorgeschlagenen Regelungen seien bescheiden und nicht einmal eine Erweiterung, sondern lediglich eine Präzisierung von bestehendem Recht. Der Gegenvorschlag weise im Vergleich zur Initiative deutliche Abstriche auf, weshalb weitere Kompromisse gar einen Rückschritt hinter heute geltendes Recht bedeuten könnten. Werro verweist darauf, dass dem Konzept der Geschäftsherrenhaftung die Logik zugrunde liegt, dass, «wer aus der Tätigkeit eines anderen wirtschaftlichen Nutzen zieht, auch die damit verbundenen Risiken von Schädigungen Dritter tragen soll». Die Bemühungen von Keller-Sutter und ihren Verbündeten liefen diesem Prinzip zuwider. Sie gewichteten den Wirtschaftsstandort Schweiz höher als die Menschenrechtsansprüche von jenen, die von diesem einen Schaden davontrügen.

Inzwischen internationaler Standard

In den Augen von John Ruggie, Professor für Menschenrechte und internationale Beziehungen in Harvard sowie Autor und Namensgeber der Uno-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, riskiert die Schweiz den Alleingang, wenn sie keine entsprechenden Regelungen trifft. In der «Handelszeitung» schreibt er mit Verweis auf vorhandene Gesetze in den USA, das Sorgfaltsgesetz in Frankreich oder die Corporate-Governance-Debatte auf EU-Ebene im März 2018: «Wenn die Schweiz in diesem Bereich einen fortschrittlichen Wandel einleitet, steht sie damit nicht allein da. In der Tat läuft sie sonst Gefahr, international ins Hintertreffen zu geraten.» Menschenrechtliche Sorgfaltsprüfungen seien inzwischen internationaler Standard. Diese Meinung äusserte Ruggie bereits im Oktober 2017 in einem Brief an den Rechtsausschuss der Bundesversammlung, und er unterstrich sie danach immer wieder, zuletzt im September 2019. Dass «der Alleingang Schweiz» lediglich ein Mythos ist, ist also schon länger bekannt. Trotzdem wird mit allen Mitteln versucht, diesen aufrechtzuerhalten, um verbindliche Regeln auch in Zukunft zu verhindern.