Standpunkt: Verpasste Chance im Kampf gegen Atomwaffen

Nr. 41 –

Der Bundesrat hat entschieden, das internationale Übereinkommen über ein Verbot der Atomwaffen nicht zu unterzeichnen. Die Juristen Daniel Rietiker und Giorgio Malinverni begründen, weshalb dieser Entscheid den ureigenen Interessen der Schweiz widerspricht.

Nach Jahrzehnten der Stagnation im Bereich der atomaren Abrüstung geschah am 7. Juli 2017 in New York Historisches, nämlich die Verabschiedung des Vertrags über das totale Verbot von Atomwaffen (Treaty on the Prohibition of Nuclear Weapons, TPNW).

Der Bundesrat hat mit einer im August 2018 veröffentlichten Pressemitteilung verlauten lassen, dass er den Vertrag im Moment nicht unterstützen wolle. Dieser Position liegt der Bericht einer Arbeitsgruppe unter Federführung des Aussenministeriums (EDA) zugrunde. Gemäss Bundesrat kann der Vertrag negative Auswirkungen auf bilaterale Beziehung der Armee mit anderen Streitkräften haben und würde im Extremfall den Handlungsspielraum der Landesverteidigung einschränken. Laut Bericht wäre es der Schweiz rechtlich verwehrt, einer Verteidigungsallianz beizutreten, die auf nuklearer Abschreckung beruht, wie etwa der Nato. Die humanitäre Gesinnung des Vertrags hingegen spreche eher für einen Beitritt, heisst es im Bericht.

Die Schweiz hat sich während der Vertragsverhandlungen für eine Klausel starkgemacht, die die Parteien verpflichtet, den Opfern von Atomwaffeneinsätzen oder -tests Hilfe zukommen zu lassen. Tatsächlich wurden im Kalten Krieg Bomben getestet, die die Zerstörungskraft der Hiroshima- und Nagasaki-Bomben um das Tausendfache übertrafen. Der Einsatz der Schweiz für die Bestimmung entspricht ihrer humanitären Tradition. Wie kann sie jetzt das Inkrafttreten des Übereinkommens bremsen?

Unter dem Nuklearschirm der Nato?

Wir sehen einen unauflöslichen Widerspruch in der Position der Schweiz: Einerseits anerkennt sie, dass Atomwaffen nicht legal und nur unter Inkaufnahme von massiven Verletzungen des Völkerrechts eingesetzt werden können, andererseits nimmt sie jedoch genau dies im Fall einer Aggression hin und behält sich vor, unter dem Nuklearschirm der Nato Schutz zu suchen. Diese Option ist doch sehr überraschend und sollte öffentlich diskutiert werden.

Es stellt sich auch die Frage, ob ein Abseitsstehen der Schweiz ihre Rolle und ihren Ruf als Depositärin und Hüterin der Genfer Konventionen, als Förderin des humanitären Völkerrechts und Sitzstaat der Uno und des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) nicht kompromittieren könnte. Zumindest ein Imageschaden ist nicht auszuschliessen.

Nur Symbolwirkung?

Der Bundesrat behauptet weiter, dass die positiven Wirkungen des Vertrags beschränkt bleiben würden, insbesondere weil wenig Hoffnung bestehe, dass die Atomwaffenstaaten das Vertragswerk in näherer Zukunft unterzeichneten. Diese Kritik ist aus den folgenden Gründen nicht haltbar.

Erstens ist der neue Vertrag nicht mehr und nicht weniger als eine Umsetzungsmassnahme des Artikels VI des Nuklearwaffensperrvertrags von 1968. Dieser verpflichtet alle Parteien – ob Atomwaffenstaat oder nicht –, in redlicher Absicht Verhandlungen über wirksame Abrüstungsmassnahmen zu führen. Dieses Versprechen war seitens der Atommächte jahrzehntelang nicht erfüllt worden. Angesichts dessen ist die neue Übereinkunft das Beste, was passieren konnte. Deshalb sollte sie von allen fortschrittlichen Staaten angenommen und unterstützt werden.

Zweitens hat der TPNW neuen Elan in einen festgefahrenen Diskurs gebracht. Die Abrüstungsdebatte, quasi inexistent seit dem Fall des Eisernen Vorhangs, hat durch ihn eine Renaissance erfahren.

Drittens schliesst der Vertrag eine völkerrechtliche Lücke, indem er zum ersten Mal ein allgemeines, universell gültiges Verbot des Einsatzes und der Androhung von Atomwaffen vorsieht.

Und viertens wird der Vertrag, einmal von vielen Staaten ratifiziert, Atomwaffen zusehends delegitimieren und die Verhandlungsposition der wenigen Atomwaffenstaaten schwächen.

Alles in allem kann man sich kaum ein Übereinkommen vorstellen, das die Werte und Interessen der Schweiz so sehr zum Ausdruck bringt wie der vorliegende Vertrag: Er fusst auf dem Völkerrecht, das gerade für die Unabhängigkeit von neutralen Kleinstaaten eminent wichtig ist. Er steht stellvertretend für die humanitäre Tradition der Schweiz mit Genf und dem IKRK als Aushängeschildern, für die Achtung und Förderung der Menschenrechte und den Schutz der Umwelt. Er schreibt allen Vertragsparteien die gleichen Pflichten vor und garantiert allen dieselben Rechte und ist nicht diskriminierend wie ältere Verträge. Weiter ist er hoch demokratisch legitimiert, da er «von unten», das heisst von der Zivilgesellschaft angeregt wurde und weil er nicht die nationale Sicherheit der Grossmächte, sondern die Opfer von vergangenen und zukünftigen Atomwaffeneinsätzen und -tests ins Zentrum rückt. Schliesslich fördert er die Neutralität, Souveränität und Glaubwürdigkeit der Schweiz und deren Stellung als unabhängige Mediatorin in zukünftigen Konflikten.

Nur die totale Vernichtung von Atomwaffen bringt die Gewissheit, dass diese Massenvernichtungswaffen nie mehr eingesetzt werden, auch nicht durch terroristische AkteurInnen oder Fehlmanipulationen. Eine rasche Genehmigung des Vertrags durch die Schweiz ist nicht nur in ihrem ureigenen Interesse, sondern auch in jenem von künftigen Generationen weltweit.

Giorgio Malinverni (77) ist emeritierter Professor an der juristischen Fakultät der Universität Genf und ehemaliger Richter am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Daniel Rietiker (48) lehrt Völkerrecht und Menschenrechte an der Universität Lausanne und in Boston.