Obwalden: Die falschen Verbündeten

Nr. 6 –

Die GegnerInnen der degressiven Steuern hoffen auf einen Bundesgerichtsentscheid in ihrem Sinn. Diese Hoffnung ist nicht begründet und erst noch gefährlich.

Degressive Steuern für die Superreichen sind unsozial, sagen die Obwaldner KlägerInnen. Das stimmt nicht, wenn unter dem Strich alle davon profitieren, lautet etwa ein Gegenargument. Ein degressives Steuersystem kann beispielsweise so aussehen: Person A verdient pro Monat 2000 Franken und bezahlt zehn Prozent Steuern, also 200 Franken. Person B verdient 20 000 Franken und gibt davon fünf Prozent an den Staat ab, also 1000 Franken. Ist das gerecht? Und wer kommt nun besser weg?

Nehmen wir ein Existenzminimum von 1800 Franken pro Monat an. Das verbleibende Einkommen der oben erwähnten Person A beträgt somit 200, das von Person B 18 200 Franken. A muss nun hundert Prozent davon dem Staat abliefern (200 von 200), B 5,5 Prozent (1000 von 18 200). Je tiefer das verfügbare Einkommen, desto mehr wird davon abgezwackt.

Ein Verfassungsbruch? Die Bundesverfassung verlangt in Artikel 127 die «Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit». Dass das obige Steuerbeispiel diesen Grundsatz verletzt, liegt nahe. Die SP Schweiz sieht es so, Josef Zisyadis sowieso. Nur: Zwingend ist diese Sicht keineswegs. Nur der Kanton Zürich hat es sich bisher geleistet, in der Verfassung eine «gerechte Progression» zu verlangen - und diese Bestimmung wurde nach dem Aufstieg der SVP prompt wieder gestrichen. In der Bundesverfassung finden sich keine Bestimmung zur Progression und ebenso kein Verbot der Degression. Man kann den Verfassungsartikel auch dann als erfüllt sehen, wenn Person B im obigen Beispiel nur fünf Rappen mehr zahlen muss als Person A.

Es kommt aber noch schlimmer: Das Bundesgericht hat bereits eine Beschwerde gegen das degressive Steuersystem von Schaffhausen abgelehnt. Die Begründung: Von der Besserstellung von EinkommensmillionärInnen seien nur EinkommensmillionärInnen selber betroffen. NormalverdienerInnen seien daher gar nicht beschwerdeberechtigt. Man erkennt daraus zweierlei: Das Bundesgericht hat sich bereits entschlossen, degressive Steuern gut zu finden. Und hält es nicht einmal für nötig, sich dafür eine halbwegs plausible Begründung auszudenken.

Die Verlagerung der Hoffnung nach Lausanne ist ein Doppelfehler: Man kämpft am falschen Ort und sucht die falschen Verbündeten. Der Ort ist falsch, weil eine eminent politische Frage politisch entschieden werden muss. Die Justiz legt aus, was Verfassung und Gesetze besagen, sie entscheidet nicht, was darin zu stehen hat. Und mehrheitlich bürgerliche Bundesrichter mit hohem Einkommen sind zwangsläufig die falschen Verbündeten. Wer sind denn die richtigen?

Dazu muss man nur schauen, wie das System funktioniert: Alle FinanzdirektorInnen geben unbekümmert zu, dass der degressive Steuertarif in den Abgrund führt, es sei denn, GrossverdienerInnen ziehen um und versteuern in einem kleinen Kanton wie Obwalden, anstatt beispielsweise in Zürich. Durch den tieferen Steuertarif gewinnt Obwalden aber nur einen Teil dessen, was es anderen Kantonen wegnehmen kann - eben weil der Steuertarif tiefer ist. Die Kantone konkurrieren also keineswegs mit der günstigen Erbringung von Leistungen; der so genannte Steuerwettbewerb basiert ganz einfach auf Diebstahl. Wobei das Beste erst noch kommt:

GrossverdienerInnen zahlen auch direkte Bundessteuern. Die Kantone erheben sie und liefern sie dem Bund ab, können aber siebzehn Prozent behalten. Dadurch zahlt sich jeder abgeworbene Grossverdiener doppelt aus: Obwalden erhält nun auch siebzehn Prozent der direkten Bundessteuer des Zuzügers (die direkte Bundessteuer ist in der ganzen Schweiz gleich hoch). Kurz: Man senkt die eigenen Kantonssteuern, lockt so GrossverdienerInnen an und lebt dann von der Provision der direkten Bundessteuer. Technisch könnte Obwalden die kantonale Einkommenssteuer für Millionäre auch auf null senken und darauf setzen, das Geld mit der Provision der direkten Bundessteuern wieder hereinzuholen. Beim gegenwärtigen Steuerwettbewerb wird das auch bald ein Kanton versuchen - und der nächste bietet dann Subventionen an. Diese Vorstellung ist keineswegs absurd - bei Firmenansiedlungen ist das seit Jahren normal.

Die Kantone, die SteuerzahlerInnen an die Steueroasen verlieren, können deren Modelle nicht kopieren. Das Obwaldner Modell beruht nämlich darauf, dass es wenige GrossverdienerInnen im Kanton gibt und im Vergleich dazu viele GrossverdienerInnen aus den umliegenden Kantonen und Ländern abgeworben werden können. Ein grosser Kanton hat zwangsläufig schon viele GrossverdienerInnen und müsste, um die durch die Degression entstandenen Steuerausfälle zu kompensieren, eine entsprechend höhere Zahl anlocken - und so viele MillionärInnen gibt es auch wieder nicht. Der Kanton bliebe auf den Steuerausfällen sitzen. Somit hat jede Steueroase natürliche Feinde: die anderen Kantonsregierungen (besonders die FinanzdirektorInnen) und die Steuerzahlenden in jenen Kantonen; sie können das Steueroasenmodell nicht kopieren und verlieren stattdessen SteuerzahlerInnen.

Dass Zürichs Stadtpräsident Elmar Ledergerber einen Schaden für das Land sieht, ist geschenkt - dafür hat man ja SozialdemokratInnen. Wenn der Berner Finanzdirektor Urs Gasche ins gleiche Horn stösst, wird es doppelt interessant. Nicht nur, dass er der SVP angehört - es war sein Eintreten, das 2004 zum erfolgreichen Widerstand der Kantone gegen das unsägliche Steuerpaket geführt hat.

Die Verbündeten sind also da. Sie bauen und unterhalten mit dem Geld der verbliebenen SteuerzahlerInnen teure Infrastrukturen und stellen sie auch den Profiteuren aus den Steueroasen zur Verfügung. Und sie ziehen mehr Bundessteuern ein als die Steueroasen und alimentieren damit den Finanzausgleich und den Bund, der bis jetzt von Steuerharmonisierung nichts wissen will. Jedenfalls tun sie das jetzt noch, denn die Finanzdirektorenkonferenz fasst keine einstimmigen Beschlüsse, solange die SteueroasenvertreterInnen dabei sind. Vielleicht trifft sich mal der Klub der VerliererInnen und beschliesst, als Ausgleich mehr von der direkten Bundessteuer zu behalten. Die Pressekonferenz könnte in einen Mediamarkt verlegt werden, da steht die Begründung schon an der Wand: Wir sind doch nicht blöd! ·