Sexarbeit: Die Stigmatisierung dauert fort

Nr. 28 –

Hinterwäldlerisch ist die Schweiz nicht, weil sie im Gegensatz zu Schweden und weiteren europäischen Staaten noch kein Sexkaufverbot für Freier implementiert hat. Sie ist es, weil die Stigmatisierung von Sexarbeiterinnen fortdauert. Auch die Frauenzentrale Zürich trägt dazu bei, wenn sie in der vermeintlich feministischen Kampagne «Stopp Prostitution» die Diskussion um ein Verbot des Sexkaufs lostritt. Vor zwei Wochen lancierte sie einen Videoclip, in dem sich SchwedInnen darüber empören, dass sexuelle Dienstleistungen in der Schweiz – zu 75 Prozent von Migrantinnen angeboten – «immer noch» legal gekauft werden können.

Doch Sexarbeiterinnen die Lebensgrundlage und auch noch die Entscheidungsmacht über ihre Erwerbsarbeit zu nehmen, hat nicht viel mit Feminismus zu tun. So sieht das auch Susanne Seytter von der Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration (FIZ). Wie andere Fachleute aus Organisationen, die langjährige Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Sexarbeiterinnen haben, äussert sie sich der Kampagne gegenüber kritisch. Wie in keiner anderen Berufsgruppe werde über die Köpfe der betroffenen Frauen hinweg debattiert. Das propagierte Modell Schweden, wo die Freier gebüsst werden und nicht die Sexarbeiterinnen selbst, habe sich keineswegs bewährt: Das Gewerbe wird in den Untergrund verschoben, Sexarbeiterinnen nehmen grössere Risiken auf sich. Verhandlungen müssen schneller ablaufen, und die betroffenen Frauen können (noch) weniger frei über Bedingungen der Dienstleistung entscheiden.

Und vor allem: Die Kampagne macht keinen Unterschied zwischen Frauenhandel und Sexarbeit als selbstgewählte Erwerbsarbeit. Beides existiere im Sexgewerbe, weiss Susanne Seytter. Wenn das Gewerbe illegalisiert werde, werde es noch schwieriger, Opfer von Frauenhandel zu erkennen. Um Hilfe für Betroffene zu gewährleisten, müssen ErmittlerInnen jedoch Vertrauen aufbauen können – ein Ding der Unmöglichkeit, wenn Sexarbeiterinnen sich verstecken müssen, weil ihre Arbeit nicht mehr legal ist.