Standpunkt von Patrick Walder: Schützen wir unsere Menschenrechte selber?

Nr. 48 –

Soll die Auseinandersetzung über den Kerngehalt der Grund- und Menschenrechte an Gerichte delegiert werden oder wie in der Schweiz von den Stimmberechtigten in einem politischen Prozess entschieden werden?

Patrick Walder

Nach Ablehnung der «Selbstbestimmungsinitiative» ist es nun Zeit, einigen Fragen nachzugehen, die von der Initiative aufgeworfen wurden, ohne dass sie Antworten darauf zu bieten hatte. Denn diese Fragen – etwa nach dem Verhältnis von Demokratie und Menschenrechten oder von Selbstbestimmung und Globalisierung – werden nach dem Nein nicht verschwinden, im Gegenteil.

Amnesty hat in dieser Abstimmungskampagne primär beschäftigt, wie wir über Menschenrechte kommunizieren können, um sie populär zu machen und wirksam zu verteidigen. Organisationen wie Amnesty sind besser darin, Menschenrechtsverletzungen an den Pranger zu stellen, als positiv über die Menschenrechte zu sprechen oder das Konzept simpel und überzeugend zu erklären. Genau das wäre aber nötig, denn wir stellen heute leider fest, dass die Lehren, die man vor siebzig Jahren aus der Erfahrung von Weltkrieg und Völkermord gezogen hatte, am Verblassen sind.

Immerhin ist es der Zivilgesellschaft mit der Mobilisierung gegen die Antimenschenrechtsinitiative in diesem Punkt gelungen, die SVP in die Defensive zu drängen. Die Partei verleugnete ihre ursprüngliche Absicht, die Europäische Menschenrechtskonvention zu kündigen, und bekannte sich im Gegenteil vordergründig zu den Menschenrechten. «Schützen wir unsere Menschenrechte selber! Schützen wir unsere Schweiz», forderte das Egerkinger Komitee im «20 Minuten»-Inserat kurz vor der Abstimmung.

Diese SVP-Parole trifft einen wunden Punkt. Wer bestimmt über die Menschenrechte?

Als elitär diffamiert

Die sogenannte Selbstbestimmungsinitiative knallte wie ein Sprengsatz ins ungeklärte Verhältnis zwischen Demokratie und Menschenrechten. Natürlich ist Demokratie mehr als die Herrschaft der Mehrheit. Und zu Recht wird daran erinnert, dass Volksrechte und Grundrechte die «Zwillingskinder der Französischen Revolution» sind (Andreas Gross). Die partizipativen Volksrechte (wie Initiativen, Referenden, Wahlen) und die Grundrechte (Beschränkung der Macht, Schutz von Minderheiten und individuellen Freiheiten) – sie wurden 1848 zusammen in der Bundesverfassung verankert, weil Demokratie beides braucht.

Aber wer bestimmt am Ende über den Kerngehalt der Grund- und Menschenrechte? Die Menschenrechte sind nicht in Stein gemeisselt; es gibt keine heiligen Texte in der Politik. Wir haben die Menschenrechte jahrzehntelang weiterentwickelt (neue Konventionen, neue Institutionen); es kann aber auch einmal in die andere Richtung gehen. Wo wäre dann die rote Linie?

Es gibt unterschiedliche Modelle, wie mit dieser Frage umzugehen ist. Verfassungen wie in Deutschland entziehen die Menschenrechte weitgehend dem demokratischen Zugriff und machen sie fast unantastbar; Fragen zu ihrer Anwendung werden vor allem an die Gerichte delegiert. Ein anderes Modell ist die Schweiz, in der Verfassungsrechte jederzeit durch Volksinitiativen geändert werden können; für Fragen zum Gehalt der Menschenrechte werden letztlich die Stimmberechtigten in einem politischen Prozess verantwortlich gemacht.

Was funktioniert besser, das juristische oder das politische Modell? Und was ist nachhaltiger? Falls man künftig prüfen will, ob Volksinitiativen gegen Völkerrecht verstossen, wer sollte dann über eine Rückweisung entscheiden? Mit welcher Legitimation? Menschenrechtsorganisationen setzen in ihrer praktischen Arbeit stark auf Gerichte und Institutionen wie den Uno-Menschenrechtsrat. Wie lange kann das gut gehen angesichts der weitverbreiteten Angriffe auf das Recht, die RichterInnen und die sogenannten Eliten? Die Menschenrechte haben ihren Boom parallel zur neoliberalen Globalisierung erfahren und werden heute auch deshalb als politisches Programm der Eliten diffamiert.

Wenn wir andererseits die Menschenrechte dem politischen Prozess überlassen: Wie viele menschenrechtsverletzende Gesetze wollen wir dann in Kauf nehmen für den demokratischen Lernprozess? Amnesty hat keine Antworten auf solche Fragen.

Das doppelte Versagen der Politik

Die «Selbstbestimmungsinitiative» war so gefährlich, weil sie in ihrem Kern einen weiteren wunden Punkt getroffen hat. Der Spielraum für nationale Politik wird mit der Globalisierung immer kleiner, viele Herausforderungen können nur auf internationaler Ebene gelöst werden. Zugleich wird das Scheitern der internationalen Gemeinschaft darin, Krisen oder Konflikte zu lösen, immer offensichtlicher und akuter. Das doppelte Versagen der Politik, national wie international, schafft bei uns allen eine berechtigte Frustration. Und aus diesem Gefühl der Ohnmacht nähren sich populistische Versprechen sowie Allmachtsfantasien.

Abschottung und Rückkehr zur nationalen Selbstbestimmung sind sicher keine tauglichen Rezepte. Aber die Tendenz, politische Fragen auf internationaler Ebene von Diplomaten und Beamtinnen ohne demokratische Beteiligung auszuhandeln, ist ebenfalls problematisch. Das gilt für das Uno-Migrationsabkommen ebenso wie für WTO-Handelsverträge. Es ist Haarspalterei, die SVP dafür zu kritisieren, dass sie das Migrationsabkommen als Beispiel in ihrer Kampagne genutzt hat, weil dieses kein rechtsverbindlicher Vertrag sei. Amnesty hatte sich dafür eingesetzt, dass dieses Abkommen so verbindlich wie möglich ist – und wird natürlich die Regierungen künftig an diese Versprechen erinnern. Umgekehrt kritisieren Linke zu Recht Handelsabkommen, die ohne demokratische Beteiligung abgeschlossen werden. Der Inhalt mag uns in einem Fall passen, im anderen nicht, das Prinzip ist dasselbe, so kommentierte es Francis Cheneval, Professor für politische Philosophie. Als «Hochzonung der Politik» auf höhere Ebenen bezeichnete es der Völkerrechtler Oliver Diggelmann.

In einer Diskussion vor der Abstimmung hat ein Student das Dilemma so auf den Punkt gebracht: Entweder müssen wir die Globalisierung umkehren oder die internationale Politik und das Völkerrecht demokratisieren. Das Erste hätte einen hohen Preis, das Zweite ist höchst schwierig und langwierig. Die Globalisierung etwas zu bremsen, scheint da immerhin vernünftig, um etwas Zeit zu gewinnen. (Präsident Trump sei Dank.)

Wir dürfen die Demokratie nicht den Populisten überlassen, die Politik nicht den Technokratinnen und die Menschenrechte nicht nur den Gerichten. Wir müssen tatsächlich «unsere Menschenrechte selber schützen», aber nicht so, wie die SVP das meint. Und wir brauchen internationale Institutionen, die sowohl effektiver wie demokratischer sind. Eine ziemliche Herausforderung – gerade in einer Zeit, in der es die Staaten nicht einmal mehr schaffen würden, die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte zu verabschieden.

Patrick Walder hat bei Amnesty International die Abstimmungskampagne gegen die Antimenschenrechtsinitiative geleitet; er vertritt hier seine persönliche Meinung.