Anti-Menschenrechts-Initiative: Blocher will zurück zu Muff und Zwang

Nr. 36 –

Die SVP hat den Abstimmungskampf für ihre «Selbstbestimmungsinitiative» eröffnet. Sie behauptet, es gehe um eine Erweckung der Demokratie. Doch die Initiative ist ein Anschlag auf die individuellen Freiheitsrechte und eine unabhängige Justiz.

Wer lässt da den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte davontreiben?

Die Zeit wirkt weit weg, dabei ist sie keine fünfzig Jahre her. Die Zeit, als die Frauen in diesem Land kein Stimm- und Wahlrecht hatten und ihre Männer fragen mussten, ob sie arbeiten durften. Die Zeit, als in der Schweiz die Hälfte der Bevölkerung nicht selbst und über sich selbst bestimmen durfte. Auch wenn die Gleichberechtigung noch längst nicht in allen gesellschaftlichen Bereichen Tatsache ist: Heute lachen wir über diese Schweiz im Kino, in Kassenschlagern wie «Die göttliche Ordnung».

Doch das Lachen könnte uns in den nächsten Wochen und Monaten vergehen. Denn am 25. November kommt eine Vorlage zur Abstimmung, die diese Zeit zurückbringen will. Und mit ihr den ganzen Muff und Zwang. Die Initiative trägt den Titel «Schweizer Recht statt fremde Richter». Im Zusatz nennt sie sich «Selbstbestimmungsinitiative». Dabei zielt sie auf den Austritt der Schweiz aus der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), die gerade bei der Durchsetzung des Frauenstimmrechts wichtige Dienste leistete.

Frischluft von aussen

Wer hat das Frauenstimmrecht erkämpft? Natürlich waren es die Linken, die es 1918 schon im Landesstreik zu ihrer Forderung erhoben. Vor allem waren es die Frauenbewegungen, die immer neue Anläufe nahmen. Erfolgreich waren sie aber erst, als eine Frischluftzufuhr von aussen kam: Es war die EMRK, die letztlich die Einführung ermöglichte. Nach den Erfahrungen des Zweiten Weltkriegs in Kraft gesetzt, schützt sie das Individuum vor Verfolgung und Diskriminierung. Auch die Schweiz wollte der Menschenrechtskonvention beitreten, doch war das nur möglich, wenn die Diskriminierung der Frauen beim Stimm- und Wahlrecht aufgehoben würde: 1971 stimmte eine Männermehrheit endlich dafür.

Und wer setzte den Kampf gegen die Frauenrechte fort? Der Mann hiess Christoph Blocher. Er wehrte sich später gegen ein modernes Eherecht. Ein Pressebild von 1985 zeigt ihn pfeiferauchend unter einem Plakat, gestaltet vom Vorläufer der heutigen SVP-Agentur Goal: Es zeigt einen Richter, der sich in ein Ehebett zwängt. Immer diese Richter! Man muss die reaktionäre Tradition mit ihren immer gleichen Motiven kennen, wenn man auf den 25. November blickt. Blocher will uns zurückdrängen in die alte Diskriminierungsschweiz.

Dass die «Selbstbestimmungsinitiative» auf die EMRK zielt, hat die SVP selbst wiederholt öffentlich gemacht. Der Anlass für die Lancierung war ein Bundesgerichtsurteil von 2013. Ein Secondo aus dem Thurgau sollte wegen eines Drogendelikts ausgeschafft werden. Doch das Bundesgericht sagte Nein. Es gewichtete die Menschenrechte in diesem Fall höher als den Ausschaffungsartikel. Einmal mehr brachte der Bezug auf die EMRK frische Luft in die Schweiz. Die RichterInnen waren nicht bereit, das individuelle Recht auf das Familienleben eines hier geborenen Mannes einem automatischen staatlichen Zwang zur Ausschaffung unterzuordnen.

Blocher hingegen sprach in der NZZ von einem «stillen Staatsstreich», und der neu gewählte Nationalrat Hans-Ueli Vogt, von Haus aus Wirtschaftsrechtsprofessor und nicht Verfassungsrechtler, schrieb ihm dienstfertig den Entwurf für die «Selbstbestimmungsinitiative». Sie will erreichen, dass die Bundesverfassung zwingend über völkerrechtlichen Verträgen wie der EMRK steht. Ein Bezug darauf in Gerichtsurteilen würde also nichts mehr bringen. Schlimmer noch: Die Menschenrechtskonvention könnte aufgekündigt, die Lüftung abgestellt werden. Statt von der «Selbstbestimmungsinitiative» spricht man deshalb besser von einer Antimenschenrechtsinitiative.

Folge dem Schaf!

Die Vorlage steht am Ende dreier Initiativen zum immer gleichen Thema, wobei die SVP sukzessive die Munition verschärfte. 2010 wurde die «Ausschaffungsinitiative» knapp angenommen. Für sie geworben hatten die berüchtigten schwarzen Schafe der Goal AG. Die Initiative schrieb für AusländerInnen eine automatische Ausschaffung bei bestimmten Straftaten in die Verfassung. Ein solcher Automatismus ohne Prüfung des Einzelfalls widerspricht nicht nur der EMRK, sondern auch der Verfassung. Das erwähnte Urteil des Bundesgerichts hat diese Auffassung bestätigt. Das Parlament beschloss schliesslich eine Härtefallklausel für Secondos und Secondas.

Um Druck für eine möglichst wortgetreue Umsetzung zu machen, hatte die SVP aber bereits die sogenannte Durchsetzungsinitiative eingereicht. Sie richtete sich gegen eine solche Härtefallklausel. Die Initiative scheiterte im Frühling 2016 an einem überraschenden Aufstand der Zivilgesellschaft. Doch schon damals hatte die SVP – was für eine Zwängerei! – die dritte Initiative lanciert: Die Antimenschenrechtsinitiative.

Die Entstehungsgeschichte macht deutlich, dass es der SVP nicht um «fremde Richter» geht. Vielmehr geht es ihr um einen Angriff auf die eigenen RichterInnen am Bundesgericht, weil sie ein nicht genehmes Urteil gefällt und dabei die Menschenrechte gestärkt haben. Die Initiative ist ein Angriff auf die Gewaltenteilung und die Unabhängigkeit der Justiz.

Der 25. November scheint noch weit weg. Doch die SVP setzt alles daran, die Abstimmung vor dem Wahljahr zum Showdown zu machen. Entsprechend hat sie ihren Abstimmungskampf schon am 1. August gestartet.

Ihr Anliegen verkauft sie neuerdings als Erweckungsbewegung für die Demokratie. Als Blocher kürzlich von der NZZ interviewt wurde, sprach er von allem anderen als von der EMRK oder vom Bundesgericht. Er sprach von der direkten Demokratie, der kolonialistischen EU und der unantastbaren Souveränität. Der 77-Jährige raunte etwas von einem «unangenehmen Herbst» und dass sich dem «Schweizervolk» die Frage stelle: Anpassung oder Widerstand?

In Blochers Geraune vom reinen «Schweizervolk» scheint die Vorstellung einer vormodernen Gemeinschaft auf, in der es keine Widersprüche gibt und es auch keine Menschenrechte braucht, um die Individuen zu schützen. Die Frage nach Anpassung oder Widerstand, gestellt notabene in Friedenszeiten, produziert nur einen dumpfen Gegensatz zwischen einem «Wir» und den «anderen».

Die SVP suggeriert, dass die Schweiz mit dem Austritt aus völkerrechtlichen Verträgen an Selbstbestimmung gewinnen könnte. Doch nur eine kollektive Sicherung von Rechten und Vereinbarungen schafft Sicherheit, erst recht für einen Kleinstaat wie die Schweiz: wirtschafts- wie aussenpolitisch. Vor allem aber verdeckt die Imagination eines souveränen Volkes, dass die Schweizer Gesellschaft in sich von Gegensätzen geprägt ist. Sie brechen auf als Streitfälle, werden zu juristischen Prozessen und enden bisweilen vor dem Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg. Gerade diese Möglichkeit will die Initiative abschaffen: Sie bringt den EinwohnerInnen der Schweiz paradoxerweise nicht mehr, sondern weniger Selbstbestimmung. Sie gibt uns keine Rechte, sie nimmt sie uns.

Im Abstimmungskampf gegen die Initiative geht es in diesem Sinn um die Verteidigung von Rechten. In einem Moment, wo die Menschenrechte an vielen Orten unter Druck sind, hat er eine internationale Bedeutung. Wer wissen will, wo die Gesellschaft endet, wenn die individuellen Freiheitsrechte nicht geschützt werden, folgt am besten dem schwarzen Schaf der Goal AG. Zuletzt wurden sie an einer Neonazidemo in Chemnitz gesichtet.

Das Buch zur Abstimmung

Sie heissen Huber, Meier oder Müller. So gewöhnlich ihre Namen, so ungewöhnlich sind ihre Biografien: Sie haben vor dem Gerichtshof in Strassburg Rechtsverbesserungen für alle Menschen in der Schweiz erstritten. Die WOZ hat ihre Geschichten in den letzten eineinhalb Jahren in einer Serie erzählt.

Nun erscheinen diese und weitere Geschichten Mitte September als Buch, pünktlich zur Abstimmung über die Antimenschenrechtsinitiative. Ergänzt um gut verständliche Beiträge von JuristInnen, wird es zum Kompass im Abstimmungskampf. «Frau Huber geht nach Strassburg. Die Schweiz vor dem Gerichtshof für Menschenrechte» kann man für 22 Franken im WOZ-Shop vorbestellen. Die Vernissage findet am Samstag, 29. September, im Theater Neumarkt in Zürich statt, weitere Veranstaltungen folgen.

www.woz.ch/shop/woz-buecher/frau-huber-geht-nach-strassburg