Indymedia-Verbot: Solidarität auf der Anklagebank

Nr. 13 –

«Tatörtlichkeit: Internet» heisst es in der Anklageschrift der Berliner Staatsanwaltschaft. Angeklagt sind: der Journalist Peter Nowak, der Blogger Achim Schill und Politikwissenschaftler*in Detlef Georgia Schulze. Die drei AutorInnen hatten gegen das Verbot der antikapitalistischen Onlineplattform «linksunten.indymedia» protestiert. Nun wird ihnen «Unterstützung» und «Verwendung des Kennzeichens eines verbotenen Vereins» vorgeworfen.

Als Teil der massiven Repressionswelle nach dem G20-Gipfel in Hamburg hatte der damalige Innenminister Thomas de Maizière «linksunten.indymedia» im Sommer 2017 verbieten lassen. Um das Medium (auf dem jedeR Beiträge publizieren konnte, auch anonym) für illegal zu erklären, konstruierten die Behörden aus Personen, die sie für dessen BetreiberInnen hielten, einen Verein – und lösten diesen gemäss Vereinsgesetz auf.

Das Verbot hatte harsche Kritik ausgelöst. Die NGO Reporter ohne Grenzen etwa sah es als eine «rechtsstaatlich gefährliche Entwicklung» an. Ob es nicht ohnehin verfassungswidrig ist, wird sich zeigen – beim Bundesverfassungsgericht ist zurzeit ein Verfahren hängig.

Nowak, Schill und Schulze hatten sich kurz nach dem Verbot in einer Erklärung zur «linksunten»-AutorInnenschaft bekannt. Sie machten ihre Texte, die sie auf dem Portal veröffentlicht hatten, wieder publik – und riefen auch andere AutorInnen dazu auf. «‹Linksunten› war ein Portal der – vor allem ausserparlamentarischen – Linken in ihrer Vielfalt. Wir möchten es in seiner ganzen Pluralität (…) wieder haben.» Neben dem Text publizierten sie einen Ausschnitt der Verbotsverfügung. Darauf zu sehen: das verbotene Logo.

Als Reaktion auf die Anklage veröffentlichten Schill, Schulze und Nowak am Freitag eine Stellungnahme mit dem Titel «Die Zensur findet längst statt». Das Verbot verstosse gegen die Meinungs- und Pressefreiheit. Sie würden «den Text nach wie vor für politisch richtig und ausserdem für juristisch legal» halten.