Die Schweiz 2020: Über Europa in die Welt

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Was wurde sie im Parlament hin- und hergeschoben, was wurde gegen sie lobbyiert, was wird schon vor ihr gewarnt! Nun ist es endlich so weit: Die Konzernverantwortungsinitiative, kurz Kovi, kommt voraussichtlich diesen Herbst zur Abstimmung. Gemeinsam mit der Europadiskussion, also mit der Kündigungsinitiative der SVP und dem EU-Rahmenabkommen, wird sie das Politjahr prägen. Wo liegt der Platz der Schweiz in der Welt? Das dürfte 2020 die zentrale Frage sein.

Eigentlich fordert die Kovi nicht viel. Konzerne, die ihren Sitz in der Schweiz haben und von massiven Steuervorteilen profitieren, müssen die Menschenrechte wie auch die internationalen Umweltstandards einhalten. Nicht nur hier, sondern überall auf der Welt, wo sie oder ihre Tochtergesellschaften tätig sind. Dennoch ist bei den Wirtschaftsverbänden der Teufel los. Mit gütiger Hilfe der FDP, namentlich von Justizministerin Karin Keller-Sutter und von Ständerat Ruedi Noser, sollen die Konzerne bestenfalls in Hochglanzprospekten Rechenschaft über ihr Tun ablegen. Noch steht im Frühling eine letzte parlamentarische Runde an, doch angesichts dieses dürftigen Gegenvorschlags scheint eine Abstimmung unausweichlich.

Warum bloss diese ideologisch motivierten Winkelzüge? Offensichtlich, weil die Kovi doch weit mehr bringt: einen Perspektivenwechsel nämlich. Statt der viel gepriesenen Verantwortung fürs Eigene geht es um jene für die Welt. Um die Frage, wie die Gated Community Schweiz von der globalen Ausbeutung profitiert. Und ob sich ArbeiterInnen des Globalen Südens hier gegen Konzernzentralen wehren können, wenn ihre elementaren Rechte verletzt werden. Auf dem Prüfstand steht letztlich eine nur selten hinterfragte historische Selbstverständlichkeit dieses Landes: überall schön mitverdienen, immer neutral schweigen.

Der Wirtschaftsdachverband Economiesuisse will Millionen in die Abstimmung stecken und warnt bereits in Google-Anzeigen vor einer «grenzüberschreitenden Anwalts- und Klageindustrie» – auch wenn im Schweizer Zivilrecht kaum hohe Entschädigungen zu gewinnen sind. Demgegenüber steht eine breit abgestützte Bewegung mit mehr als 200 Lokalkomitees, von A wie Aadorf bis Z wie Zürich-Wollishofen-Leimbach. Auf diese Auseinandersetzung darf man sich freuen.

Erwartbarer dürfte die Europadiskussion verlaufen, die bereits im Mai mit der Abstimmung über die SVP-Initiative gegen die Personenfreizügigkeit weitergeht. Gerade weil sie einer der ungezählten rechtspopulistischen Angriffe in Folge ist, birgt die Initiative aber auch das Risiko, dass sich die GegnerInnen nicht besonders engagieren.

Dabei geht es im Kern ebenfalls darum, ob Rechte über die nationalstaatlichen Grenzen hinaus garantiert werden. Die bilateralen Verträge sind nicht einfach gut für die Wirtschaft. Vielmehr stellt die Personenfreizügigkeit ein Freiheitsrecht dar: das Recht der ArbeiterInnen und der Studierenden, sich innerhalb Europas niederzulassen. Wenigstens, wenn sie EU-BürgerInnen oder SchweizerInnen sind.

Angesichts des unterschiedlichen Lohnniveaus in den einzelnen Staaten kann die Personenfreizügigkeit Firmen auch dazu verleiten, Lohndumping zu betreiben. Dagegen richten sich die flankierenden Massnahmen. Wenn die Abstimmung über die SVP-Initiative bewältigt ist, dürfte der Lohnschutz wieder die Diskussion über ein mögliches Rahmenabkommen zwischen der Schweiz und der EU bestimmen.

Vielleicht versteht die Schweizer Verhandlungsdelegation, verantwortet von FDP-Aussenminister Ignazio Cassis, bis dann ja wieder, dass eine Öffnung des Arbeitsmarkts nur mit einer sozialen Absicherung funktioniert. Entsprechend sehen die europäischen Gewerkschaften im Lohnschutz der Schweiz keinen nationalen Egoismus, sondern ein internationales Vorbild.

Stellen wir uns vor, die Schweiz hat Ende 2020 die Personenfreizügigkeit bekräftigt, sich mit einem sozialen Rahmenabkommen der EU angenähert und ihre Konzerne zu mehr globaler Verantwortung verpflichtet: Es wäre solide Arbeit in dieser Zeit des nationalen Taumels.