Forderungen: Soforthilfe. Jetzt.

Nr. 12 –

Mit den Massnahmen des Bundesrats gegen die Ausbreitung der Coronaepidemie sind Teile des Wirtschaftslebens eingefroren worden. Hunderttausende müssen um ihren Arbeitsplatz fürchten. Wie kann die Lohnfortzahlung für alle garantiert, wie können die Selbstständigen entschädigt werden?

Für kleine Betriebe und prekär Angestellte braucht es Soforthilfen und Härtefallregelungen: Geschlossener Coiffeurladen in Zürich. Foto: Florian Bachmann

Viele hat der Vollstopp des Bundesrats mit voller Wucht getroffen. Beizen, Bars, Coiffeurstudios, aber auch Warenhäuser oder Freizeiteinrichtungen mussten wegen der Coronaepidemie am Dienstag per sofort schliessen. Zwar ist die Massnahme vorerst bis 19. April befristet, doch weiss momentan niemand, ob die Frist nicht verlängert wird. Betroffen sind Hunderttausende. Mit Branchen wie dem Verkauf und dem Gastgewerbe trifft es ausgerechnet jene Beschäftigten mit eher tiefen Löhnen. «Wir haben in den letzten zwei Tagen Hunderte von Mails und Anrufen erhalten von Leuten, die Angst haben – um ihre Gesundheit, aber auch um ihren Lohn», sagt Vania Alleva, Präsidentin der Gewerkschaft Unia.

Der Bundesrat hatte bereits letzte Woche ein Massnahmenpaket angekündigt, um den Betroffenen zu helfen. Zentrales Instrument dabei ist die Kurzarbeitsentschädigung, für die acht Milliarden Franken vorgesehen sind; Unternehmen können diese bei den kantonalen Arbeitsämtern beantragen, um ihren Angestellten weiter den Lohn zahlen zu können. Die Entschädigung beträgt höchstens achtzig Prozent des Gehalts.

Nur vage Hilfsversprechungen

Doch ist das mit dieser Entschädigung eine Krux: Die Coronakrise trifft Branchen, in denen besonders viele prekär Beschäftigte arbeiten. Viele Betroffene verfügen nicht über einen klassischen Arbeitsvertrag. Doch für befristet Angestellte und Temporärmitarbeitende kann die Kurzarbeitsentschädigung bislang nicht eingefordert werden. Das Staatssekretariat für Wirtschaft soll nun im Auftrag des Bundesrats für diese Personengruppen bis am Freitag eine Gesetzesanpassung prüfen.

Doch da sind auch jene, die im Stundenlohn beschäftigt sind. Im Gastgewerbe allein sind das ein Drittel aller Angestellten, wie Daniel Lampart, Chefökonom beim Schweizerischen Gewerkschaftsbund, sagt. «Die Unternehmen könnten zwar auch für sie Kurzarbeitsentschädigung einfordern, aber viele sparen sich diesen bürokratischen Aufwand.» Tatsächlich hat etwa das Fünfsternehotel Dolder in Zürich zwar Kurzarbeit für seine Festangestellten beantragt, wie Pressesprecherin Anna Siroka bestätigt; die im Stundenlohn Beschäftigten, die primär für Events im Einsatz stünden, würden dagegen einfach «nicht mehr eingesetzt».

Besonders betroffen sind auch Beschäftigte, die im Auftragsverhältnis arbeiten: FreelancerInnen, die sich etwa auf den Aufbau von Ausstellungen spezialisiert haben, oder freischaffende Musiker und Schauspielerinnen. Aber auch die klassisch Selbstständigen, die etwa einen Laden besitzen oder eine bestimmte Dienstleistung anbieten. Für diese Gruppen bestehen bisher nur sehr vage Hilfsversprechungen.

Sozialamt als letzte Lösung

Vielen bleibt denn derzeit auch nur der Gang aufs Sozialamt. «Wir stellen in den letzten Tagen eine starke Zunahme der Anmeldungen fest», sagt Felix Wolffers, Leiter des Sozialamts der Stadt Bern. Allein am Montag hätten sich 37 Personen gemeldet. «Darunter sind viele selbstständige Kleinunternehmer, beispielsweise Taxifahrer, Gastronomen oder Personen aus dem Kulturbereich.»

Die Sozialhilfe kann laut Wolffers schnell beispringen, wenn Hilfe nötig ist. Die Idee der Sozialhilfe sei gerade auch, Überbrückungsleistungen auszuzahlen, bis in diesem Fall der Bund mit einem Hilfsfonds einspringe. Allerdings gibt es Bedingungen für die Hilfe: Wer als Einzelperson noch ein Vermögen über 4000 Franken hat, muss es zuerst aufbrauchen. Und die Sozialleistungen decken lediglich das Existenzminimum. Dieses liegt für eine Einzelperson zwischen 2200 und 2300 Franken im Monat, die Kosten für die Miete und Krankenkasse mit einberechnet. «Wenn jemand eine teure Wohnung hat, zahlt das Sozialamt kurzzeitig auch mehr», so Wolffers. Mittelfristig müsste dann aber eine günstigere Wohnung gesucht werden.

Es gibt aber noch eine andere Personengruppe, die in diesen Tagen stark gefordert ist: Eltern, die sich bei geschlossenen Schulen nun um ihre Kinder kümmern müssen. Die Unternehmen sind nicht verpflichtet, ihren Beschäftigten den Lohn weiter zu zahlen, wenn diese wegen der Betreuungspflichten nicht mehr zur Arbeit erscheinen können. Die Gewerkschaften haben vom Bundesrat hier sofortige Klärung verlangt.

«Schnell und unbürokratisch»

Für Ständerat Christian Levrat, Präsident der SP Schweiz, besteht die grösste Herausforderung derzeit darin, das Geld rechtzeitig an die betroffenen Leute zu bringen. «Der Bundesrat hat am Montag eine klare Ansage gemacht, dass allen, die von seinen Massnahmen betroffen sind, geholfen wird», sagt er. «Es muss nun schnell und unbürokratisch gehen. Das Problem ist, dass die jetzige Situation beispiellos ist. Der Bund muss erst einmal klare Instrumente schaffen, und das im Eiltempo.» Regula Rytz, Präsidentin der Grünen, sagt: «Wir sehen jetzt die Fehler im Pandemiegesetz.» Im Gegensatz zu den entsprechenden Gesetzen etwa in Österreich fehlten klare Bestimmungen über Entschädigungen bei behördlich angeordneten Massnahmen. «Die Betriebe stehen erst einmal ungeschützt da», sagt Rytz, die deshalb Soforthilfen und Härtefallregelungen fordert. Kleinstunternehmen bräuchten keine verbürgten Bankkredite: «Wer einen Messe- oder Marktstand hat, der braucht nun eine Einnahmeausfall-Entschädigung. Nicht rückzahlbar. Sofort.»

Würde ein zeitlich befristetes, garantiertes Grundeinkommen für alle helfen, wie das jetzt die Jungen Grünen fordern? Christian Levrat hält das für schwierig umzusetzen: «Es braucht eine einfachere Lösung.» Die Gewerkschaft Unia fordert über die Kurzarbeitsgelder der Arbeitslosenversicherung hinaus eine sofort wirksame Lohnfortzahlungsgarantie in der Höhe von vier Milliarden Franken. «Sie soll in den kommenden Tagen dazu dienen, Lohnausfälle zu decken, die von der bestehenden Kurzarbeitsentschädigung nicht abgedeckt sind», sagt Alleva. «Bei Bedarf muss dieser Fonds rasch aufgestockt werden.» Levrat will dazu die Erwerbsausfallentschädigung (EO) des Bundes mit zusätzlichen Mitteln ausstatten. Die EO zahlt schon heute Erwerbsersatz für Militär- und Zivildienstleistende wie auch für Frauen im Mutterschutz.

Gewerkschaften, Grüne und SP sind sich einig, dass die kurzfristigen Massnahmen nicht genügen. Nach der Aufhebung der jetzigen Massnahmen gegen die Virusausbreitung werde sich die Wirtschaft nicht einfach von allein erholen – und schon gar nicht in die gewünschte Richtung. «Wir brauchen ein langfristiges Wirtschaftsprogramm, auf den freien Markt zu vertrauen, hilft nicht», sagt Christian Levrat. Regula Rytz will allerdings explizit kein Konjunkturprogramm, um die bestehenden Strukturen zu erhalten, sondern Investitionen in neue, nachhaltige Wirtschaftskreisläufe: «Es ist die Chance für einen Neustart», ist sie überzeugt.