Grossbritannien: Jede Pore, jede Falte

Nr. 36 –

Der Einsatz von Gesichtserkennungssoftware ist in Grossbritannien auf dem Vormarsch. Ed Bridges hat deswegen geklagt – und hat nun in zweiter Instanz recht bekommen.

Allein in London soll es bereits über 600 000 Überwachungskameras geben: Hinweisschild vor der National Gallery in London. Foto: Alamy

Eigentlich wollte sich Ed Bridges in seiner Mittagspause nur ein Sandwich holen. Wie fast jeden Tag schlenderte er dafür auch am 21. Dezember 2017 die Einkaufsstrasse der südwalisischen Hafenstadt Cardiff entlang. Zwischen Tannenzweigen, roten Kugeln und Glitzergirlanden auf Häusern und Laternen sei ihm ein Polizeivan mit zwei Kameras auf dem Autodach aufgefallen, erinnert er sich. Erst als Bridges sich näherte, wurde ihm klar, dass er gerade nicht nur gefilmt wurde, sondern man mittels Scanner auch seine biometrischen Daten erfasst hatte.

Bridges ist kein Aktivist, kein Datenschützer und keiner, der gerne im Mittelpunkt steht. Er ist Bürokaufmann, Vater von zwei Söhnen und nach eigener Aussage ein durchschnittlich engagierter Fussballfan. Und er ist der, der in Grossbritannien als Erster die Polizei verklagte, weil sie im Alltag seine biometrischen Daten scannte. Der 37-Jährige und seine Anwältinnen sind der Meinung, dass dies gegen Artikel 8 der Menschenrechtskonvention, das Recht auf Achtung des Privatlebens, verstösst. Im September 2019 wurde seine Klage in erster Instanz abgelehnt. Bridges liess sich davon nicht entmutigen. Mittels Crowdfunding finanzierte er sich den Gang zum Berufungsgericht. Mit Erfolg.

Gefährlich hohe Fehlerquote

Jede Pore, jede Falte sowie jedes besondere Merkmal: All das und noch viel mehr erfassen Gesichtserkennungssoftwares über die Aufnahmen von Überwachungskameras. Diese Daten werden nicht nur gespeichert, sondern überdies mit Fotos auf Fahndungslisten abgeglichen. Der Einsatz solcher Softwares wird bei europäischen Behörden immer beliebter. Sie sollen die Suche nach Vermissten, Verdächtigen oder anderen Personen, an denen die Polizei ein Interesse hat, unterstützen und für mehr Sicherheit im Alltag sorgen. So könne präventiv gegen Kriminalität vorgegangen werden, lautet die Argumentation der BefürworterInnen. Wissenschaftlerinnen wie Aktivisten warnen jedoch, dass genau das Gegenteil der Fall sei. Es fehle nicht nur an rechtlichen Rahmenbedingungen; auch die Fehlerquote sei gefährlich hoch – gemäss einer Studie des US-amerikanischen National Institute of Standards and Technology vor allem bei nichtweissen Personen.

Über seine Motivation erzählt Bridges bei einem Treffen im Januar vor dem Millennium Stadium in Cardiff. Er hat diesen Ort für ein Gespräch gewählt, da hier beim Champions-League-Final 2017 zum ersten Mal die Gesichtserkennungssoftware eingesetzt wurde. 2470 BesucherInnen wurden als kriminell eingestuft, teils verhört oder gleich festgenommen. 2297 davon hatte die Software falsch erkannt. Das ist eine Fehlerquote von 93 Prozent. Die Schuld gab die südwalisische Polizei der schlechten Bildqualität. Der Einsatz der Software selbst wurde nie infrage gestellt. Zuerst war dieses Vorgehen nur bei Grossveranstaltungen vorgesehen, mittlerweile ist es im Alltag angekommen.

Eine unsichtbare Gefahr

Grossbritannien liegt im europäischen wie im internationalen Vergleich ganz weit vorne, wenn es um den Einsatz von Überwachungstechnologien gegen die eigene Bevölkerung geht. Laut Schätzungen gibt es mehr als 4,2 Millionen Kameras im Land – und stetig werden es mehr. Allein in London sollen es bereits über 600 000 sein. Dies macht es in der britischen Hauptstadt unmöglich, sich nur einen Schritt zu bewegen, ohne dabei aufgezeichnet zu werden. Seit Januar 2020 werden die Menschen in London über diese Kameras mittels einer Software zusätzlich auch gescannt.

Wie viele Kameras einen tagtäglich begleiteten, sei ihm erst während des Verfahrens bewusst geworden, sagt Bridges in einem Videocall. «Überwachungskameras sind Teil des britischen Alltags. Wir haben uns bereits daran gewöhnt, dass sie überall vorhanden sind.» Deswegen frage sich auch niemand, ob nur aufgezeichnet oder auch gescannt werde. Eine unsichtbare Gefahr für die BürgerInnen, findet Bridges.

So sehen das auch die Wissenschaftler Peter Fussey and Daragh Murray vom Institut für Menschenrechte der Universität Essex. Für ihre Studie zur automatisierten Gesichtserkennung in London, die 2019 veröffentlicht wurde, sassen sie mit den BeamtInnen in den Kontrollräumen, nahmen an Meetings teil und begleiteten die Einsätze. Ihr Ergebnis: Die Verwendung der Software basiere auf keinem gefestigten juristischen Grundgerüst, und die Fahndungslisten, mit denen die PassantInnen abgeglichen würden, seien nicht immer auf dem neusten Stand. Herauszustreichen ist auch hier die Fehlerquote: Von 42 Personen, die als kriminell kategorisiert wurden, waren nur 8 tatsächlich auf einer der Fahndungslisten. Dennoch wurden 22 vorerst festgenommen, bis ihre Unschuld bewiesen war.

Zu einem ähnlichen Ergebnis kommt auch das Berufungsgericht im August 2020. Zwar wurde Bridges nicht in allen Punkten recht gegeben, jedoch in sehr signifikanten. Die Software achte das Recht auf Privatleben nicht genügend. Auch sei der Datenschutz nicht ausreichend geregelt, und es bestehe weiterhin der Verdacht, dass die Software einen geschlechterspezifischen und rassistischen Bias habe. Das Urteil könne als Erfolg verbucht werden, sagt Bridges, jedoch nur als kleiner.

Denn die Gesichtserkennungssoftware wird in Grossbritannien weiterhin flächendeckend benutzt und ihr Einsatz sogar ausgeweitet. So reagiert die südwalisische Polizei gelassen auf das Urteil. Sie wird dagegen in Berufung gehen, wird mit dem Urteil «arbeiten», sprich die notwendigen Weichen stellen, um sich beim weiteren Einsatz der Technologie im Rahmen der rechtlichen Bedingungen zu bewegen. Wie das genau aussehen wird, ist noch nicht bekannt. Jedoch wurde erst im vergangenen Jahr eine App getestet, die es den BeamtInnen ermöglicht, bei Strassenpatrouillen individuelle Gesichtsscans anzufertigen.

«Bedenken» statt Verbot

Nicht nur in Grossbritannien sorgt der Einsatz von automatisierter Gesichtserkennung für Diskussionen, sondern auch auf EU-Ebene. Im Januar 2020 wurde ein geleaktes Paper der EU-Kommission öffentlich, das besagte, dass in den Mitgliedstaaten die Scans für fünf Jahre verboten werden sollen, damit Zeit bliebe, um sich vor dem Einsatz der Software ein Bild machen zu können sowie die adäquaten juristischen Weichen zu stellen. Bei der offiziellen Veröffentlichung der Strategiepapiere Mitte Februar war der Ton dann gemässigter. Von einem Verbot ist nicht mehr die Rede, nur von «ernsthaften Grundrechtsbedenken».

Ed Bridges

Nach der Urteilsverkündung ist Bridges froh, sich wieder zurückziehen zu können und während der Arbeit keine Interviews mehr in Kaffeepausen quetschen zu müssen. Darüber sprechen wird er jedoch weiterhin. «Gesichtserkennungssoftwares sind weitaus intimer als Überwachungskameras, da sie unsere einzigartigen biometrischen Daten speichern», sagt er. «Es sind Daten, die ohne rechtliche Rahmenbedingungen sehr schnell missbraucht werden können.»