Gesichtserkennung: Adieu, Privatsphäre!
In China werden bereits ganze Städte mit Gesichtserkennung überwacht. Nun finden auch in der Schweiz entsprechende Versuche statt, mit schwerwiegenden Konsequenzen für die Gesellschaft.
Die Brille auf dem Kopf von Designer Michael Fretz ist schwarz und klobig. Ein riesiges graues Visier verdeckt das halbe Gesicht. Kaum ist sie über den Ohren befestigt, zeichnet er mit den Fingern Gesten in den wolkenverhangenen Himmel der Zürcher Goldküste. Diese Befehle werden von der integrierten Kamera erkannt, und einige Sekunden später ist die Gesichtserkennung einsatzbereit.
Beim Gang durch das mit Parkettboden ausgelegte Büro der IT-Firma Cubera in Feldmeilen taucht jetzt immer wieder ein farbiges Fenster neben den Köpfen der Mitarbeitenden auf. Erkennt die Brille ein Gesicht, sucht ein Algorithmus automatisch in einer vorher erstellten Datenbank nach der entsprechenden Person. Ist die Suche erfolgreich, wird der Eintrag an die Brille geliefert. So einfach ist das virtuelle Namensschild.
Am Anfang war die Neugier
Diese sogenannte Augmented-Reality-Brille wird von Microsoft hergestellt, nennt sich «Hololens» und ist das neuste Spielzeug von EntwicklerInnen und Zukunftsbegeisterten. «Das Ganze hat als Jux angefangen», erinnert sich Cubera-Entwickler Dominik Brumm. Man habe einfach ausprobieren wollen, was mit gängigen Technologien möglich sei. Also kombinierte man öffentlich verfügbare Dienste und bastelte so die Gesichtserkennungsbrille. «Ein erster Service definiert den Bildausschnitt, in dem sich ein Gesicht befindet. Danach verwenden wir einen zweiten Service, mit dem man zwei Gesichter miteinander vergleichen kann», erklärt Brumm die Funktionsweise.
Die technischen Puzzlesteine sind keine Neuheiten. Schon lange verwenden Websites Software, um auf Fotos Gesichter zu erkennen – zum Beispiel, um den optimalen Ausschnitt für ein Profilbild zu definieren. Und auch für den Abgleich mit der angelegten Datenbank konnten Fretz und Brumm auf bestehende Algorithmen zurückgreifen. Diese Art der Gesichtserkennung ist bei Facebook oder Apple bereits seit Jahren in Gebrauch. Trotzdem löste die Tüftelei der jungen Informatiker in der Technikwelt Begeisterung aus. Die Implementierung in die Hololens war offenbar originell genug, dass Microsoft diese neue Anwendung stolz präsentierte.
Beim Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten Adrian Lobsiger hält sich die Euphorie hingegen in Grenzen. Er äussert sich im Gespräch kritisch zur Technologie. «Gesichtserkennung ist ein eindeutiger Trend», beobachtet er. Die Entwicklung sei in den letzten Jahren rasant verlaufen und ziehe dabei nicht nur Private in den Bann. Auch der Staat kündige zunehmend Interesse an – mit schwerwiegenden Konsequenzen für die Gesellschaft.
Denn Gesichtserkennung ist keine Sorge für die Zukunft, sondern orwellsche Realität. «Daher kommt auch die Furcht der Bevölkerung», meint Lobsiger. Immer wieder schweifen seine Gedanken nach China, Britannien oder Deutschland; alles Länder, wo Gesichtserkennung bereits zur staatlichen Überwachung im Einsatz steht. So half am letzten Champions-League-Final in Cardiff Software des japanischen Elektronikkonzerns NEC, alle Menschen im Umfeld des Stadions mit einer Liste von 500 000 Verdächtigen abzugleichen. Und auch im Rahmen der G20-Proteste setzt die Hamburger Polizei auf Gesichtserkennung: Mit der Software Face-Vacs der deutschen Cognitec werden Dutzende Terabyte Videomaterial nach mutmasslichen StraftäterInnen durchforstet.
«Die flächendeckende Anwendung von Gesichtserkennung stellt einen massiven Eingriff in die Grundrechte dar», erklärt Patrick Walder von Amnesty International. «Sie ist eine Form der verdachtsunabhängigen Massenüberwachung, die aus menschenrechtlicher Sicht nicht zulässig ist.» Überwachung ist nur dann gerechtfertigt, wenn sie gezielt und durch ein Verdacht begründet ist, wenn sie unbedingt erforderlich ist, um ein legitimes Ziel zu erreichen, und wenn ihre Durchführung verhältnismässig ist. Trotzdem findet in der Schweiz auch eine verdachtsunabhängige Massenüberwachung statt, beispielsweise mit der Vorratsdatenspeicherung. *
Bereits heute lassen sich durch die Vorratsdaten, die von uns allen gespeichert werden, problemlos Netzwerke von miteinander kommunizierenden Personen und deren geografische Positionen erstellen. Gesichtserkennung ist ein weiterer Schritt, um die digitale Überwachung auszubauen. Während Videos und Bilder bis anhin schwierig zu analysieren waren, eröffnet die digitale Gesichtserkennung diese Möglichkeiten. Auch unbekannte Menschen können problemlos zwischen verschiedenen Kameraaufnahmen wiedererkannt werden. Dadurch ergeben sich neue Formen von intrusiver Überwachung. *
Die Datenbanken sind vorhanden
In der Schweiz steckt die staatliche Nutzung von Gesichtserkennung noch in den Kinderschuhen. Die grossen Schweizer Polizeikorps verwenden nach eigenen Aussagen keine derartige Software und haben auch keine Pläne, um diese einzuführen. Einzig die Kantonspolizei Zürich testet seit letztem Herbst am Flughafen Zürich eine «automatisierte Passkontrolle». Dort werden die biometrischen Daten aus dem präsentierten Pass mit dem Bild einer Kamera abgeglichen. Ist die Übereinstimmung gross genug, gehen die Schranken auf und «das System vergisst sie wieder», wie Mediensprecher Stefan Oberlin erklärt. Die Technik im Hintergrund ist mit den Algorithmen in der Brille von Cubera jedoch im Wesentlichen identisch.
Ohne potente Datenbanken ist Gesichtserkennung freilich nutzlos. Doch in der Schweiz bestehen umfassende Register, die man zu diesem Zweck anzapfen könnte. Das grösste davon ist die Ausweisdatenbank mit ihren biometrischen Daten. Aber auch Bilder, die im Rahmen von erkennungsdienstlichen Behandlungen anfallen, könnten gemäss der Kantonspolizei Bern zur Gesichtserkennung verwendet werden. Hinzu kommen sämtliche Datenbanken aus den sozialen Medien, die bereits heute bedenklich regelmässig zweckentfremdet werden.
Aus Lobsigers Büro sieht man direkt aufs Bundeshaus. Dort wird gegenwärtig über die Revision des Datenschutzgesetzes aus dem Jahr 1993 diskutiert. Lobsiger erläutert, dass der flächendeckende Einsatz von Gesichtserkennungssoftware eine angepasste Gesetzesgrundlage benötigen würde. Diese Gesetze müssten beispielsweise erläutern, dass Überwachungskameras an öffentlichen Plätzen oder in Bussen und Trams mit Software zur Gesichtserkennung verbunden werden dürfen. Auch um bestehende Datenbanken zum Zweck der systematischen Gesichtserkennung anzuzapfen, bräuchte es eine gesetzliche Änderung. Lobsiger gibt sich überzeugt, dass eine solche Anpassung automatisch eine gesellschaftliche Diskussion auslösen würde und entsprechende politische Hürden überspringen müsste.
Ist diese Zuversicht angesichts der ungefährdeten Erfolge anderer Massenüberwachungsgesetze wie des revidierten Bundesgesetzes Büpf und des Nachrichtendienstgesetzes auch nur halbwegs realistisch? Lobsiger glaubt, dass der Widerstand bei der Gesichtserkennung grösser wäre, da es sich um einen tiefer gehenden Eingriff handle: «Beim grossflächigen Einsatz von Gesichtserkennungssoftware im öffentlichen Raum ist das Bewusstsein da, dass es jeden treffen kann.»
Noch ist ein solcher Widerstand in der Bevölkerung nicht sichtbar. Ein Problem, denn kritische Stimmen sind sich einig: Was technisch möglich ist, wird früher oder später auch eingesetzt. Die kürzlich vom Parlament verabschiedete massive Überwachung von Versicherten (siehe WOZ Nr. 13/2018 ) ist eines von vielen Beispielen. Und auch wenn der Nachrichtendienst bekräftigt, dass Eingriffe in die Privatsphäre «mit grösster Zurückhaltung» erfolgten, will er doch keine Auskunft über die aktuelle Verwendung von Gesichtserkennung geben.
Im Zürcher Seefeld arbeitet Martin Steiger als Anwalt für digitales Recht. Er geht nicht davon aus, dass der Nachrichtendienst bereits im grossen Stil Gesichtserkennung einsetze. Doch er gibt zu bedenken, dass der Staat gerne alle legalen und noch nicht legalen Mittel ausschöpfe, um die eigenen Ziele zu erreichen. Das sei die tragische Lektion, die man in den letzten Jahren gelernt habe.
In seinem hellen Büro erläutert Steiger die Bedeutung von gesetzlichen Hürden und Transparenz. «Wenn man den Behörden zu viele Freiheiten gibt, werden diese auch missbraucht», glaubt er. Vor allem müsse man beim Staat besonders gut hinschauen, weil dort vieles im Halbschatten oder ganz im Verborgenen ablaufe.
Nicht aufzuhalten?
Doch würde eine grössere Transparenz beim Staat auch zu grösserem Widerstand führen? Steiger ist skeptisch, dass sich die Expansion von Gesichtserkennung verhindern lasse. Dafür sei der sichtbare persönliche Nutzen einfach zu gross. Es ist einfach praktisch, das Smartphone mit einem schnellen Blick zu entsperren. Hinzu kämen die vorherrschenden Sicherheitsbedürfnisse.
«Die Erfahrung ist, dass das Positive überwiegt, und das Gesetz folgt dem Leben. Zudem sind Sicherheitsmassnahmen und der Polizeistaat momentan populär», meint er. Gleicher Meinung ist der grüne Nationalrat Balthasar Glättli: «Momentan fehlt der Wille zum Schutz der Privatsphäre leider sehr deutlich.»
Auch bei Cubera glaubt man, dass sich Gesichtserkennung nicht aufhalten lasse. Vor allem im Bereich der Zugangskontrolle – wie beim neusten iPhone oder am Flughafen Zürich – dürfte sich die Technologie sehr schnell verbreiten. Gerade auch deshalb sei es wichtig, Menschen über das Potenzial von Gesichtserkennung zu informieren. «Es ist interessant, die Möglichkeiten aufzuzeigen», meint Dominik Brumm. «Viele überlegen sich gar nicht, was möglich ist und was passieren könnte.» Und trotzdem: Sie möchten auf keinen Fall ein Instrument zur Massenüberwachung generieren.
Diese feine Linie zu navigieren, ist nicht einfach. Das ist auch Brumm und Fretz bewusst. Mit ihrem kleinen Team versuchen sie, die «positiven Anwendungsbereiche» auszuleuchten, und landen gedanklich trotzdem immer wieder im dystopischen Sumpf. «Die Erwartung ist, dass Überwachungskameras etwas aufnehmen, was irgendwann wieder gelöscht wird. Unser Beispiel zeigt, dass im Hintergrund problemlos noch etwas anderes laufen könnte», meint Brumm nachdenklich. Und auch Fretz möchte nicht, dass Gesichtserkennung in der Schweiz bald alle Bereiche ausleuchtet: «Es ist schön, dass wir in der Schweiz noch eine gewisse Privatsphäre haben. Daran sollte man nicht zu stark rütteln.» Doch ohne gesellschaftlichen und politischen Widerstand wird auch das letzte bisschen Privatsphäre wie ein fragiler Jenga-Klötzchen-Turm zusammenstürzen.
* Korrigenda
Im Beitrag sind die von Amnesty-International-Kampagnenkoordinator Patrick Walder autorisierten Zitate im Produktionsprozess verloren gegangen. Die publizierte Version enthielt deshalb mehrere Fehler in Bezug auf seine Aussagen. Wir bedauern dies und entschuldigen uns bei Patrick Walder und bei Amnesty Schweiz. In der Onlineversion sind die Zitate und Fakten korrigiert.