Kontrolle von Rüstungsgütern: Die Milliardenblackbox namens OGB

Nr. 44 –

Die Schweiz exportiert viel mehr Rüstungsgüter, als sie in den offiziellen Statistiken ausweist. Möglich macht das eine kaum bekannte Klausel. Dadurch gelangt etwa heikles Material in die Türkei – ohne jede behördliche Aufsicht.

Exportgesuche für Schweizer Kriegsmaterial in die Türkei werden derzeit grundsätzlich abgelehnt. Das Land ist in mehrere internationale Konflikte verwickelt und geht im Innern äusserst repressiv gegen die kurdische Minderheit vor. Die offiziellen Statistiken, die das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) publiziert, bestätigen, dass die Schweiz aktuell tatsächlich praktisch keine Waffen, Waffensysteme oder Munition, die vom Militär in bewaffneten Konflikten eingesetzt werden können, in die Türkei liefert.

Die Kategorie Kriegsmaterial umfasst jedoch längst nicht alle Rüstungsgüter, die Schweizer Firmen ins Ausland exportieren. Es existieren zwei weitere Kategorien: besondere militärische Güter (BMG) und Dual-Use-Güter. Diese sind einem deutlich lascheren Kontrollregime unterstellt als Kriegsmaterial.

Drohnen, Schalldämpfer et cetera

Als BMG gelten Produkte, die zwar für militärische Zwecke konzipiert wurden, aber keine eigentlichen Waffen sind. Das bekannteste solche Produkt ist das Trainingsflugzeug PC-21 des Stanser Flugzeugherstellers Pilatus, mit dem KampfpilotInnen ausgebildet werden. Dual-Use-Güter wiederum können sowohl militärisch wie auch zivil eingesetzt werden, wobei gemäss Seco die «allermeisten Anwendungen zivil sind». Typische Dual-Use-Güter sind beispielsweise Werkzeugmaschinen, Luftfahrtelektronik oder gewisse chemische Produkte.

Seit 2015 sind gemäss Seco-Statistiken Exporte von BMG und Dual-Use-Gütern im Wert von knapp 21 Millionen Franken in die Türkei bewilligt worden. Doch die Statistiken weisen diesbezüglich eine erhebliche Lücke auf.

Im letzten Jahr verfügten gemäss Seco 156 Schweizer Firmen über eine sogenannte ordentliche Generalausfuhrbewilligung (OGB). Diese erlaubt es einer Firma, ihre Produkte, die als besonderes militärisches Gut oder als Dual-Use-Gut eingestuft sind, ohne spezifische Kontrolle durch das zuständige Staatssekretariat für Wirtschaft zu exportieren. Und zwar in jene insgesamt 28 Länder, die Mitglied aller vier international anerkannten Rüstungsexport-Kontrollregimes sind. Diese Länderliste umfasst fast alle EU-Mitglieder, die USA, Australien und Neuseeland sowie Argentinien, Südkorea und Japan. Vor allem aber steht auch die Türkei auf dieser Liste.

Das bedeutet: 156 Schweizer Firmen können heute – in der Regel unkontrolliert – durchaus heikle Produkte wie Sprengkörperzubehör, Panzerplatten, Jagd- und Sportgewehre (inklusive dafür nötiger Munition), Tränengase zur Bekämpfung von Unruhen, Gummischrot, Schalldämpfer, Schutzwesten und Fallschirme, Wärmebildkameras und Nachtsichtgeräte sowie Sensoren für Flugzeugmotoren in insgesamt 28 Länder liefern.

Die WOZ hat beim Seco unter Berufung auf das Öffentlichkeitsgesetz die Herausgabe der Namen der 156 Firmen verlangt. Das Seco wird nun die entsprechenden Firmen darüber informieren und abklären, ob es berechtigte Vorbehalte gegen die Veröffentlichung gibt.

Panzerplatten für die Türkei

Wie das Seco gegenüber der WOZ bestätigt, werden «aufgrund fehlender Schlüssel im Zolltarif auch zollstatistisch keine Daten» zu diesen Exporten erfasst. Anders ausgedrückt: Die OGBs schaffen eine erhebliche Blackbox im Bereich der Rüstungsexporte.

Gänzlich unkontrolliert ist das Feld aber nicht. Das Seco kann eigenhändig punktuelle Kontrollen vornehmen, so wie letztes Jahr, als ein «Controlling bei den Inhabern von ordentlichen Generalausfuhrbewilligungen betreffend Ausfuhren in die Türkei stattfand». Ergebnis: 2019 sind BMG und Dual-Use-Güter im Wert von 20,5 Millionen Franken per Generalbewilligung in die Türkei gelangt, darunter Produkte im Umfang von 2,7 Millionen Franken, die sich ausschliesslich für Rüstungszwecke verwenden lassen: etwa Panzerplatten oder Nachtsichtgeräte. Für die weiter zurückliegenden Jahre liegen keinerlei Informationen vor.

«Viel zu wenig restriktiv»

Othmar Wyss ist ein profunder Kenner des Rüstungskontrollkomplexes, er war bis 2008 beim Seco für Exportkontrollen zuständig. Er weist gegenüber der WOZ auf einen wichtigen Punkt zur Einordnung hin: «Der internationale Waffenmarkt wird von den Grossmächten beherrscht. Im Bereich der Dual-Use-Güter hingegen spielt die Schweiz vor allem dank ihrer Werkzeugmaschinen- und Chemieindustrie wertmässig eine herausragende Rolle.» Sie sei wahrscheinlich die Nummer vier hinter den USA, Deutschland und Japan, so Wyss. «Insgesamt beläuft sich das jährliche Exportvolumen von Dual-Use- und besonderen militärischen Gütern auf acht bis zehn Milliarden Schweizer Franken, und der absolute Grossteil der Exporte läuft über ordentliche Generalausfuhrbewilligungen.»

Die tatsächlichen Exporte von Dual-Use- und besonderen militärischen Gütern sind folglich viel höher als vom Seco ausgewiesen – in den letzten drei Jahren lag deren statistisch erfasstes Exportvolumen deutlich unter einer Milliarde Franken. Als Waffenproduzentin mag die Schweiz global gesehen eine untergeordnete Rolle spielen – als Exporteurin von Gütern, die militärisch verwendet werden können, ist sie eine viel zentralere Akteurin als bisher wahrgenommen.

Sind Exporte von BMG und Dual-Use-Gütern per OGB in die Türkei weiterhin gerechtfertigt? «Für eine Antwort müsste man wissen, welche Güter und in welchem Umfang solche Güter in den letzten Jahren tatsächlich per OGB in die Türkei exportiert wurden», sagt Othmar Wyss. Finden sich darunter Güter, deren Export die Schweizer Behörden für bedenklich halten, könnte die betreffende Firma kontaktiert werden, um sie dazu zu veranlassen, in Zukunft auf solche Ausfuhren zu verzichten.

Für Tiana Moser hingegen, GLP-Nationalrätin und Präsidentin der Aussenpolitischen Kommission (APK), drängt sich eine politische Auseinandersetzung darüber auf, ob die aktuelle und bisher politisch so gewollte OGB-Praxis revidiert werden muss. Grundsätzlich hält Moser «die Handhabung im Bereich von Dual-Use-Gütern – nach dreizehn Jahren Erfahrungen in der APK – für zu wenig restriktiv. Hier braucht es Nachbesserungen.»

«Eine Generalausfuhrbewilligung ohne Kontrollmöglichkeiten ist grundsätzlich höchst problematisch und beispielsweise bei einem Land wie der Türkei sicher nicht angebracht», findet auch Judith Schmid von der Gruppe für eine Schweiz ohne Armee (GSoA). Es könne nicht sein, dass die Schweiz kaum Kriegsmaterial an die Türkei liefere – durch die Hintertür aber dennoch zur aggressiven Militärpolitk der Türkei beitrage.

Lesen Sie auch den detaillierten WOZ-Rüstungsreport 2020: www.ruestungsreport.ch