Geldwäscherei: «Ich vermiete ja nur den Briefkasten»

Nr. 11 –

Das intensive Lobbying der Wirtschaftsanwälte hat sich ausgezahlt: Das Parlament verzichtet auf eine Verschärfung des Geldwäschereigesetzes. Besuch bei einem nachdenklichen Profiteur.

Briefkastenfirmen werden im Akkord gegründet und wieder geschlossen. Viele dienen dazu, Finanzströme zu verschleiern: Hauseingang in Zug (Symbolbild). Foto: Alexandra Wey, Keystone

Es ist eng im Anwaltsbüro von Jean Rüfenach. Im kleinen Sitzungszimmer dominiert ein grosser Holztisch, durch ein kleines Fenster blickt man auf Berge. Rüfenach heisst eigentlich anders. Er will seinen richtigen Namen nicht in der Zeitung lesen. Der fünfzigjährige Familienvater war vor einiger Zeit in einen Geldwäschereiskandal verwickelt. Am Briefkasten seiner Kanzlei stehen die Namen von rund achtzig Firmen. Auf Zusicherung von Anonymität ist Rüfenach bereit, über sein Gewerbe zu reden.

Nur wenige Änderungen

Geldwäscherei ist ein komplizierter Akt, bei dem es darum geht, aus schmutzigem Geld, das durch illegale Tätigkeiten wie Raub, Korruption oder Drogenhandel erwirtschaftet wurde, sauberes Geld zu machen, dessen Herkunft nicht mehr zurückverfolgt werden kann. Dazu wird es etwa von Bankkonten diverser Firmen hin und her verschoben, oft über den ganzen Erdball. Die Schweiz wird dabei vor allem für die letzte Phase des Prozesses benutzt, wenn die Gelder in den regulären Finanz- und Wirtschaftskreislauf eingeschleust werden. Mittels Briefkastenfirmen werden dann etwa Immobilien oder Edelmetalle gekauft.

Der Bundesrat wollte das bestehende Geldwäschereigesetz verschärfen. Druck kam von der Financial Action Task Force (FATF), einer zwischenstaatlichen Organisation zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorfinanzierung, der auch die Schweiz angehört. Der FATF sind vor allem Schweizer Briefkastenfirmen ein Dorn im Auge. Die hiesigen Anwälte und Treuhänderinnen, die diese sogenannten Domizilgesellschaften betreuen, sind nicht dem Geldwäschereigesetz unterstellt, solange sie dabei nicht direkt mit Finanztransaktionen zu tun haben. Der Bundesrat wollte das ändern, doch die Lobby der AnwältInnen im Parlament war zu gross. Das revidierte Geldwäschereigesetz ist nach zähen Debatten in den Räten faktisch das alte geblieben. Am Freitag wird es aller Voraussicht nach in der Schlussabstimmung von National- und Ständerat endgültig verabschiedet.

Rüfenach kam eher zufällig zu seiner Kanzlei: Sie wurde ihm von einem Anwalt angeboten, der sich beruflich verändern wollte. Zuvor hatte Rüfenach als Jurist für eine Non-Profit-Organisation gearbeitet. Er übernahm einen Teil der Klienten seines Vorgängers, weitere Mandate kamen fast automatisch dazu: «Die Fälle suchen mich, nicht umgekehrt.» So betreut Rüfenach auch Dutzende Briefkastenfirmen, mit denen er sonst nichts zu tun hat und von denen er die eigentlichen Geschäfte nicht kennt. «Das ist auch nicht nötig», sagt er.

Wer bei ihm den Namen der eigenen Firma an den Briefkasten montieren will, muss 1500 Franken pro Jahr bezahlen. Dafür schickt Rüfenach ihm oder ihr einmal die Woche die eingegangenen Briefe zu. Das ist alles. Und wieso will jemand einen so teuren Postservice? «Das sind etwa Firmen, die gegründet wurden, um eine Marke oder eine Immobilie zu halten. Die haben sonst keine Tätigkeit», sagt Rüfenach und schiebt nach, dass oft auch steuerliche Gründe mitspielten.

Das Problem an Briefkastenfirmen: Die eigentlichen BesitzerInnen bleiben anonym. Sie werden im Akkord gegründet und wieder geschlossen und können dazu beitragen, Finanzströme zu verschleiern. Bei grossen Geldwäschereifällen sind oft Hunderte von Briefkastenfirmen im Spiel. Laut einer kürzlich veröffentlichten Erhebung der «Luzerner Zeitung» gibt es allein in der Stadt Zug 6000 Briefkastenfirmen.

Der vorgeschobene Verwaltungsrat

Rüfenach ist zufrieden mit der Parlamentsdebatte. Das jetzige Geldwäschereigesetz genüge, sagt er. Die Vorlage des Bundesrats habe über das Ziel hinausgeschossen: «Das Gesetz wurde von Leuten ohne Praxiserfahrung geschrieben.» Er vermiete doch bloss den Briefkasten. Zu verlangen, dass ein Notar dafür jedes Mal die genauen Besitzverhältnisse der Firma kläre, sei völlig unverhältnismässig. «Anders sieht es aus, wenn man im Verwaltungsrat einer solchen Firma sitzt.»

Rüfenach macht auch das. Wenn er in dieser Funktion Verträge unterschreibe und Gelder auf Konten überweise, unterstehe er dem Geldwäschereigesetz. Wie wenig dieses allerdings taugt, zeigt gerade der Fall, bei dem er seine Karriere aufs Spiel setzte: «Ein Studienkollege aus einer anderen Stadt rief mich an und fragte mich, ob ich Interesse an einem besonderen Fall hätte.» Rüfenach signalisierte Bereitschaft, und so traf er sich mit dem Mitglied einer bekannten Politikerfamilie – nennen wir ihn Raoul Lopez – aus einem Land des Südens zum Mittagessen. «Er legte von Anfang an offen, dass er eine PEP sei – eine politisch exponierte Person. Ich habe dann seine Familienverhältnisse überprüft und auch Referenzen eingeholt.» Rüfenach sagt, er habe nach der Prüfung der Dokumente annehmen können, dass das Geld von Lopez legal erworben worden sei. Lopez stamme aus einer Unternehmerfamilie. Rüfenach habe ihm vertraut, fand, er mache etwas Gutes für sein Land. So gründete er für Lopez eine Schweizer Firma, wurde Verwaltungsrat und unterschrieb Verträge.

Es braucht schon sehr viel Zufall, einen Whistleblower oder Hacking wie beim Fall Mossack Fonseca in Panama («Panama Papers»), bis solche Geschäfte auffliegen. Denn die Besitzverhältnisse von Schweizer Firmen sind nicht transparent. Es fehlt ein Besitzerregister. Ist ein Firmengeflecht geschickt angelegt, ist es für Ermittlungsbehörden fast unmöglich, Geldflüsse aufzudecken. Im Fall von Lopez wurde nur durch mehrere zusammenspielende Faktoren offenkundig, welche Firmen er besitzt und dass viel seines Geldes vom Staat geraubt war.

Rüfenach hatte Glück. Als die Geschichte bekannt wurde, habe er die Selbstregulierungsorganisation angeschrieben, bei der er Mitglied ist, und eine Prüfung verlangt. Bei dieser ging es um die Frage, ob er Verdacht hätte schöpfen und die Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) informieren müssen. Den Preis eines Mittelklassewagens habe er für die Prüfung bezahlt. Am Ende habe man kein Fehlverhalten festgestellt. Er konnte weiter vom «Baum leben», den er sich «gepflanzt hat».

Rüfenachs Fall macht die Unzulänglichkeit des bestehenden wie auch des neuen Geldwäschereigesetzes deutlich: Verwaltungsräte müssen zwar finanzielle Transaktionen und die Herkunft von Geldern prüfen, doch bei komplexen Firmenstrukturen fehlt ihnen der Überblick. Und das Geschäft mit einer PEP ist nicht per se ein Verdachtsgrund.

«Unser ganzer Instrumentenkasten hat versagt», sagt denn auch Daniel Thelesklaf dem «Tages-Anzeiger». Der ehemalige Chef der MROS ist im Juni 2020 im Streit von seinem Amt zurückgetreten. Die Schweiz könne «nur einen Bruchteil» der Gelder abwehren, die hier gewaschen würden. «Autokraten, die die Rechtshilfe ihres Staates unter Kontrolle haben, sind in der Schweiz sicher mit ihrem Geld.» Thelesklaf fordert deshalb eine «Beweislastumkehr»: Der Staat solle die Gelder einziehen, die PEPs aus korrupten Ländern in Briefkastenfirmen steckten – es sei denn, sie könnten beweisen, dass es aus legaler Tätigkeit stamme. In anderen Ländern sei das bereits Praxis.

«Letztlich kommt alles ans Licht»

«Griffige Gesetze wirken vorbeugend gegen Korruption», sagt Martin Hilti, Geschäftsführer von Transparency International Schweiz. «Ich habe Mühe, zu verstehen, wieso die Anwaltsbranche so heftig gegen die sowieso schon sehr bescheidene Revisionsvorlage des Bundesrats lobbyiert hat.» Schliesslich dürfe davon ausgegangen werden, dass nur wenige Anwälte von der neuen Regelung betroffen wären und unter diesen nochmals nur vereinzelte als Handlanger für dubiose Figuren fungierten. «Dass sich diese Anwälte durchgesetzt haben, ist schon bemerkenswert.»

Erstaunlich war in der Debatte auch, dass sich ausgerechnet die Bankiervereinigung für schärfere Regulierungen aussprach. Sie sorgt sich offensichtlich um den Ruf des Finanzplatzes. Dass sie bei den Bürgerlichen kein Gehör fand, zeigt wohl nicht nur die Macht der Anwaltslobby. Vielmehr scheinen immer mehr Bürgerliche die Schweiz generell als eine Art Insel zu sehen, die sich um internationale Abkommen foutieren kann.

Dass das nicht ewig gut geht, glaubt auch Jean Rüfenach. «Wir stehen mitten in einer Zeitenwende. Letztlich kommt alles irgendwann ans Licht», ist er angesichts der Digitalisierung überzeugt. Eine PEP werde er nie mehr als Mandanten annehmen. Und sowieso: Der Fall habe ihm die Augen geöffnet. Er überlege sich, seine Kanzlei aufzugeben und mit seinem Leben noch einmal etwas ganz anderes zu machen.