Panama Papers: Tief im schwarzen Loch

Nr. 14 –

Auf einer Infografik zu den sogenannten Panama Papers sind 214 000 Briefkastenfirmen, die die Anwaltskanzlei Mossack Fonseca für ihre KundInnen einrichtete, nach Ländern aufgegliedert. Es dominieren die britischen Virgin Islands, Panama, die Bahamas und andere Feriendestinationen. Die Schweiz ist ausnahmsweise nicht verzeichnet. Die aktuellen Enthüllungen (vgl. «Der Datenzugang bleibt beschränkt» ) rücken für einmal das globale System der Steuervermeidung und die karibischen Inseln unter britischer Rechtsprechung in den Vordergrund, von denen sich der Londoner Finanzplatz immer so vornehm zu distanzieren pflegt.

Aber die Schweiz ist trotzdem erheblich involviert. Erstens ist rund ein Sechstel dieser Briefkastenfirmen mithilfe von Schweizer Banken und anderen Finanzdienstleistern geschaffen worden. Auf einer anderen Infografik erscheint die Schweiz denn auch prominent. Zweitens tauchen in den bisherigen Enthüllungen immer wieder Schweizer Verbindungen auf, für einmal nicht so sehr Banken, sondern Treuhänderinnen und Anwälte. Sie sind das schwarze Loch der Schweizer Finanzindustrie.

Formal sind AnwältInnen dem Geldwäschereigesetz unterstellt, aber nur, wenn sie für ihre KundInnen direkt Finanzgeschäfte tätigen. Als Berater und Vermittlerinnen verbleiben sie in einer Grauzone, durch Selbstregulierungsorganisationen unzulänglich beaufsichtigt.

Der Schweizer Finanzplatz umfasste schon immer mehr als nur die Grossbanken plus Bankgeheimnis. Er ist ein System und eine Mentalität. Er vermittelt, liefert gute Dienste und – Verschwiegenheit. Es geht nicht nur ums Geldhorten, sondern um ein ganzes Paket an diskreten Dienstleistungen: «housekeeping» ist einer der hübscheren jüngst geäusserten Euphemismen.

Seine Salamitaktik, was Zugeständnisse angeht, gibt der Schweizer Finanzplatz weiterhin nicht auf. Einst waren die Banken nicht schuldig, weil sie dubiose Gelder nur «lagerten» und die KundInnen in Steuerfragen nur «berieten». Jetzt sind die Treuhänder und Rechtsanwältinnen nicht schuldig, weil sie ja nur «vermitteln». Bereits schwafeln StandesvertreterInnen davon, grössere Kontrollen würden das «Vertrauensverhältnis» zwischen AnwältInnen und KundInnen zerstören. Im schwarzen Loch gibt es nicht nur gesetzliche, sondern auch moralische Lücken.