Fürsorge und Zwang: «Ein wichtiges Zeichen war die Entschuldigung»

Nr. 41 –

Die Geschichte von Menschen mit Behinderung ist in der Schweiz noch wenig erforscht. Historikerin Sonja Matter untersucht in ihrem Forschungsprojekt die Emanzipationsbewegung der Gehörlosen.

«Man hat die Kinder gezwungen, die Hände hinter den Rücken zu halten, damit sie nicht gebärden»: Gehörlosenanstalt in St. Gallen um 1915. FOTO: SCHWEIZERISCHES SOZIALARCHIV F 5153-FX-06-112

WOZ: Frau Matter, am 24. September haben sich die Gehörlosenschulen der Deutschschweiz und der Gehörlosenverband Sonos in einer offiziellen Stellungnahme für die jahrzehntelange Unterdrückung der Gebärdensprache entschuldigt. Welche Bedeutung hatte diese Geste?
Sonja Matter: Die Entschuldigung war ein wichtiges Zeichen für die Gehörlosen in der Schweiz. Ein bedeutender Anstoss dafür kam von der internationalen Konferenz zur Bildung und Erziehung Gehörloser in Vancouver von 2010. Damals wurde eine Entscheidung des «Taubstummenlehrer»-Kongresses in Mailand von 1880 rückgängig gemacht, an dem Gehörlosenpädagog:innen beschlossen hatten, die Gebärdensprache aus den Gehörlosenschulen zu verbannen.

Mit welcher Begründung lehnte der Kongress die Gebärdensprache damals ab?
Im Verlauf des 19. Jahrhunderts wurde die Gebärdensprache einerseits stark abgewertet, sie galt als minderwertiges Kommunikationssystem. Andererseits nahm der Anpassungsdruck auf gehörlose Menschen zu: Zahlreiche Pädagog:innen verlangten, dass die Gehörlosen lautsprachlich kommunizierten, um sich so in die Mehrheitsgesellschaft zu integrieren. Erst in den 1980er Jahren setzte sich hier, insbesondere dank der Gehörlosenaktivist:innen, langsam ein Wandel durch.

Was forderte diese Bewegung, abgesehen von der Anerkennung der Gebärdensprache?
Die Aktivist:innen forderten insbesondere, dass gehörlose Menschen selbstständig für ihre Rechte einstehen können. Sie mussten sich also zunächst vom Paternalismus befreien, der ihnen auch von Fachpersonen entgegengebracht wurde. Sie wollten nicht mehr ausschliesslich als Menschen mit einer Behinderung, sondern als kulturelle Minderheit mit eigener Sprache wahrgenommen werden.

Ist es folglich nicht mehr korrekt, von Gehörlosen als Menschen mit einer Behinderung oder Beeinträchtigung zu sprechen?
Den Aktivist:innen ging es darum, die Kategorien von «Normalität» und «Behinderung» kritisch zu diskutieren. Sie betonten, dass sie mit der Gebärdensprache eine Sprache hätten, mit der sie alles ausdrücken können. Es war ein wichtiger Schritt für die Gehörlosenbewegung, sich kritisch mit dem Begriff «Behinderung» auseinanderzusetzen. Gleichzeitig blieb unbestritten, dass Gehörlose Beeinträchtigungen erfahren – insbesondere durch die vielen Hürden, welche die Mehrheitsgesellschaft für sie bereithält.

Inwiefern bestehen diese Hürden bis heute?
Die offizielle Anerkennung der Gebärdensprache in der Schweiz bleibt eines der wichtigsten Themen, denn sie hat weitreichende Implikationen: So fehlen etwa nach wie vor oft die Mittel fürs Dolmetschen. Kritisch anzumerken ist, dass der Bundesrat wenige Tage nach der Entschuldigung von Sonos und den Gehörlosenschulen einen Bericht veröffentlichte, in dem er sich gegen eine rechtliche Anerkennung der Gebärdensprache aussprach. Im Bericht erkennt er allerdings das Unrecht an, das man den Gehörlosen angetan hat.

Welches Unrecht?
Gehörlose Kinder wurden bis in die siebziger Jahre und zum Teil darüber hinaus in Gehörlosenschulen gebracht. Diese waren in der Regel als Internat geführte «Taubstummenanstalten», wie man sie früher nannte. Dort unterlagen die Kinder dem Zwang, lautsprachlich zu kommunizieren, was gleichzeitig mit einer rigorosen Unterdrückung der Gebärdensprache einherging.

Gibt es da Parallelen zu fürsorgerischen Zwangsmassnahmen, also etwa zu «Anstalten», in die man die Kinder von Fahrenden oder aus armen Familien gesteckt hat?
Auch gehörlose Menschen waren in der Schweiz von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen betroffen. Wie andere Heime waren die «Taubstummenanstalten» während einer langen Zeit relativ abgeschlossene Institutionen; Kinder waren unterschiedlichen Gewaltformen ausgesetzt.

Also ging es insbesondere um physische Gewalt?
Diese spielte eine wichtige Rolle. So hat man etwa in manchen Schulen die Kinder gezwungen, die Hände hinter den Rücken zu halten, damit sie nicht gebärden. Ziel war es, die Kinder unter allen Umständen zur Verwendung der Lautsprache zu erziehen – oft aber mit mässigem Erfolg. Im Rahmen unseres Forschungsprojekts interviewten wir Gehörlose, die noch in solchen Institutionen aufgewachsen waren. Für einige war es traumatisierend, dass sie sich nicht mehr in Gebärdensprache, die sie als Muttersprache bezeichnen, ausdrücken durften.

Ist das Thema sexualisierte Gewalt in Heimen für Menschen mit Hörbeeinträchtigung aufgearbeitet?
Es gibt einzelne historische Studien zu Gehörloseninstitutionen in der Schweiz, die auch sexualisierte Gewalt thematisieren. Es besteht allerdings weiterhin ein Forschungsbedarf in diesem Bereich.

Sie beziehen sich in Ihrer Forschung explizit auf die Disability Studies, die Behinderung nicht als medizinische Kategorie, sondern vielmehr als soziales Konstrukt betrachten.
Ja, die Disability Studies führten einen wichtigen Perspektivenwechsel ein. Im Fokus stehen nicht individuelle Defizite, sondern die Frage, wie eine Gesellschaft Normalitätsansprüche herstellt und damit Ausschlüsse produziert. Die Disability History hat gezeigt, dass sich Vorstellungen darüber, wer als «behindert» gilt, über die Zeit verändert haben. Wir nehmen in unserer Forschung zudem eine intersektionale Perspektive ein, da Mehrfachdiskriminierungen in der Geschichte der Gehörlosen sehr wichtig sind. Gehörlose Frauen beispielsweise waren vielfach besonders marginalisiert.

Inwiefern ergibt es überhaupt Sinn, von der Kategorie Behinderung oder «abled/disabled» zu sprechen, wenn damit ganz unterschiedliche Lebensrealitäten gemeint sein können – etwa die eines Querschnittgelähmten, eines Gehörlosen oder einer mehrfach behinderten und kognitiv stark eingeschränkten Frau?
Mir scheint es wichtig, die grundsätzliche Vulnerabilität von Menschen anzuerkennen. Für alle Menschen besteht zu jeder Zeit das Risiko, auf die Unterstützung anderer angewiesen zu sein. Die Gehörlosenaktivistin Patty Hermann-Shores hat in einem Interview mit uns gesagt, die Vision müsste eigentlich sein, dass man nicht immer von gehörlosen und nichtgehörlosen Menschen spricht. Also dass man diese Kategorien nicht ständig reproduziert und zementiert. Aber es bleibt eben ein Paradox: Um Ungleichheiten benennen zu können, müssen wir Kategorien bilden, bevor wir sie anschliessend wieder auflösen können.

Sonja Matter (44) ist Senior Researcher am Historischen Institut der Universität Bern und leitet das vom Schweizerischen Nationalfonds finanzierte Projekt «Integriert oder ausgeschlossen? Die Geschichte der Gehörlosen».

Sexueller Missbrauch : Prävention beugt vor, Transparenz schafft Vertrauen

Ein 56-jähriger ehemaliger Mitarbeiter einer Institution für hörsehbehinderte Menschen musste sich im September wegen «Schändung» vor dem Zürcher Obergericht verantworten. Ein Jahr zuvor sah es das Bezirksgericht Horgen als erwiesen an, dass der Betreuer beim mehrfach und schwer behinderten Opfer, einem Heimbewohner, eine sexuelle Handlung vorgenommen hatte. In seinem Urteil an der Berufungsverhandlung, die vor wenigen Wochen stattfand, folgte das Obergericht mehrheitlich der ersten Instanz und verurteilte den ehemaligen Mitarbeiter zu vierzehn Monaten bedingter Freiheitsstrafe sowie zehn Jahren Berufsverbot – das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Auch wenn jede Form von Übergriff auf eine wehrlose Person zu verurteilen sei, handle es sich beim Verbrechen nicht um die schlimmstmögliche Form dessen, was unter Schändung verstanden werden könne, begründete der vorsitzende Richter das Strafmass.

Missbrauch und die Frage, wie man Menschen, die sich nicht oder nur schlecht ausdrücken können, davor schützen kann, sind in Pflege- und Betreuungsinstitutionen ein grosses Thema. Ein Vergleich internationaler Studien zeigt, dass Menschen mit Behinderung ein anderthalb bis viermal höheres Risiko haben, Opfer von sexualisierter Gewalt zu werden, als Menschen ohne Behinderung. Bei einer breit rezipierten Befragung aus Deutschland zu sexualisierter Gewalt gegen Menschen mit Behinderung in Institutionen gaben knapp zwei Drittel der Frauen und die Hälfte der befragten Männer an, bereits Übergriffe erlebt zu haben. Klar ist: Die Dunkelziffer ist hoch. Und mit zunehmendem Schweregrad der Beeinträchtigung steigt das Risiko. Tschoff Löw vom nationalen Branchenverband der Dienstleistungsanbieter für Menschen mit Behinderung (Insos) bestätigt, dass das Thema ein Dauerbrenner ist.

Insos ist, wie andere Organisationen und Institutionen von und für Menschen mit Behinderung, Mitglied in der Arbeitsgruppe Prävention, die vor zehn Jahren eine Charta zur Prävention von sexueller Ausbeutung, Missbrauch und anderen Grenzverletzungen ausarbeitete. Der Zusammenschluss erfolgte, nachdem im Februar 2011 der bis dahin grösste bekannte Missbrauchsfall der Schweizer Geschichte ans Tageslicht gekommen war. Ein Sozialtherapeut gestand, während dreissig Jahren Berufstätigkeit mehr als 120 Kinder und Erwachsene mit Behinderung sexuell missbraucht zu haben. Der Fall löste eine breite Diskussion darüber aus, wie Missbrauchsfällen vorgebeugt werden kann. Die in der Charta enthaltenen Grundsätze umfassen unter anderem die Erstellung und Bekanntmachung eines Präventionskonzepts. Auch das Heim Tanne für hörsehbehinderte Menschen, an dem sich der im September vor Gericht verhandelte Fall ereignete, hat die Präventionscharta unterzeichnet und erfüllt deren Anforderungen. So hat die Institution etwa neben einem Präventionskonzept auch eine interne und eine externe Meldestelle. Heimleiter Mirko Baur sagt: «Das Meldewesen hat funktioniert, denn der Fall ist sofort gemeldet worden. Wir haben den betreffenden Mitarbeiter umgehend fristlos entlassen.» Und man habe sämtliche Aufsichtsbehörden informiert, betont der Heimleiter. Weder die Präventionscharta noch sonstige Richtlinien enthalten allerdings eine Empfehlung zur Frage, wie breit Institutionen informieren müssen, wenn es trotz Präventionsmassnahmen zu einem Übergriff kommt. Hat die Öffentlichkeit das Recht, davon zu erfahren?

Bei der Arbeitsgruppe Prävention ist man sich einig: «Transparenz schafft auf jeden Fall Vertrauen», sagt Matthias Spalinger vom Verband für anthroposophische Heilpädagogik und Sozialpädagogik in der Schweiz (VAHS). Und für Tschoff Löw von Insos ist klar: «Wenn so etwas vorkommt, gibt es nur eines: Nulltoleranz und Offenheit.» Als die WOZ vor einigen Wochen in der «Tanne» in Langnau am Albis zu Besuch war (vgl. WOZ Nr. 36/21 ), kam auch das Thema Übergriffe auf Bewohner:innen zur Sprache. Heimleiter Baur nannte als konkretes Beispiel den nächtlichen Zimmereinschluss einer Klientin. Bei diesem sei überprüft worden, ob es sich um eine Grenzverletzung handle. Den Missbrauchsfall von 2018 erwähnte der Heimleiter hingegen nicht. Sein Vorgehen begründet Baur der WOZ gegenüber mit Persönlichkeitsschutz und drohenden Imageschäden. «Die ‹Tanne› hat es nicht verdient, deswegen negativ in der Presse zu landen», sagt der Heimleiter. Die Institution ist bei der Finanzierung auch auf private Spenden angewiesen. Zu einem späteren Zeitpunkt teilt er überdies nach Absprache mit der Juristin der «Tanne» schriftlich mit, es sei ihm rechtlich nicht erlaubt gewesen, den Fall proaktiv zu erwähnen, da es sich um ein laufendes Verfahren gehandelt habe.

Gemäss unabhängiger juristischer Einschätzung hätte die «Tanne» aber trotzdem in angemessener Weise informieren dürfen. Auch gegenüber den Heimbewohner:innen und deren Angehörigen wurde nur zurückhaltend kommuniziert. Lediglich die Eltern des Betroffenen sowie Angehörige seiner Wohngruppe wurden über den Missbrauch informiert. Die «Tanne» hat sich in der Zwischenzeit entschieden, unter Beachtung der juristischen Umstände künftig bei allfälligen laufenden Verfahren proaktiver zu informieren.

Ayse Turcan