Hooligangesetz: Ein Gesetz nützt hier nichts

Nr. 20 –

Nach den Basler Krawallen scheint der Weg frei für ein Gesetz, mit dem tausende Fussballfans auf Verdacht hin fichiert und diskriminiert werden können.

Kaum war am Samstag in Basel die letzte Petarde geflogen und das Spielfeld geräumt, griffen sich viele ein Mikrofon oder hauten in die Tasten. «Wenn es gelingt, diese Leute namhaft zu machen und mit Stadionverboten zu belegen, kann davon ausgegangen werden, dass sich solche Krawalle nicht mehr ereignen», sagte zum Beispiel Bundesrat Samuel Schmid. Thomas Helbling, Sicherheitsverantwortlicher der Swiss Football League (SFL), warf jedem, der das Referendum gegen die Änderung des Bundesgesetzes zur Wahrung der Inneren Sicherheit unterschreibt, vor, er mache gemeinsame Sache mit Kriminellen. Der stellvertretende Chefredaktor des «St. Galler Tagblatts» verlor ob des Referendums gar die Fassung: «Mancher von jenen, um deren Persönlichkeitsrechte es angeblich geht, dürfte seinen eigenen Namen nur mit Mühe fehlerfrei auf den Bogen bringen.»

Vom Inhalt des so genannten Hooligangesetzes und dessen Auswirkungen auf den Rechtsstaat sprachen die aufgebrachten Herren nicht. Besonnener reagierte der Einsatzleiter Stadion der Basler Kantonspolizei: «Das Hooligangesetz hätte am Samstag wenig bis gar nichts gebracht. Die Gesetze gegen Randalierer sind heute schon da, man muss sie nur konsequent anwenden.» Und der Chefredaktor der Boulevardzeitung «Blick» konstatierte: «Jetzt schreien alle laut nach dem Hooligangesetz. Aber das ist ein durchsichtiges Manöver, um vom bisherigen Nichtstun abzulenken. Schon heute sind Stadionverbote möglich, man muss sie nur durchsetzen.»

Am Samstag war eine Fussballparty angesagt in Basel. Und deswegen nahm man es mit den Eintrittskontrollen nicht so genau. Auf einen 2,20 Meter hohen Sicherheitszaun vor der berüchtigten «Muttenzerkurve» wollte der Verein trotz des «Hoch-Risiko-Spiels» verzichten. Die Polizei hatte dies gefordert. Im Gästesektor wurde hingegen ein solcher Zaun montiert. Man wollte, dass Basler Fans das Feld stürmen können, wenn der FC Basel gewinnt. Der FC Basel hat nicht gewonnen. Die Fans stürmten. Doch nicht aus Freude.

Die Krawalle vom Samstag tangieren das Referendum gegen das Hooligangesetz nicht. Das Referendum wurde nicht ergriffen, weil die InitiantInnen glaubten, es könne nicht zu solchen Ausschreitungen kommen. Es wurde ergriffen, weil das Hooligangesetz Bürgerrechte beschneidet und nichts bringt.

Gegen ein Gesetz, das sich ausschliesslich gegen verurteilte, notorische Schläger richtet, hätte wohl kaum jemand das Referendum ergriffen. Das Gesetz zielt auf eine andere Klientel ab: auf Personen, die gegen die Stadionordnung verstossen haben sollen. Um staatlich fichiert und mit Zwangsmassnahmen belegt zu werden, reichen die «glaubwürdigen Aussagen» von MitarbeiterInnen privater Sicherheitsdienste. Dazu kommt, dass Rekurse gegen die Entscheide von Polizei und Sicherheitsdiensten keine aufschiebende Wirkung haben. Die Unschuldsvermutung, die eigentlich Grundlage jedes Rechtsstaates ist, wird ausgehöhlt. Der Angeschuldigte gilt als schuldig, bis er seine Unschuld vor Gericht bewiesen hat. Urs Frieden, Initiant mehrerer Fanprojekte, grüner Stadtrat und stellvertretender Sportchef beim «Blick», sagt: «Im schlimmsten Fall landen Personen unschuldig für zehn Jahre in einer Datenbank, auf die Private Zugriff haben. Zudem werden sie mit Zwangsmassnahmen belegt, Präventionshaft, Stadionverbot, Meldeauflage. Das Hooligangesetz ist vor allem eine grosse Fichierungsaktion.»

Für Ruben Schönenberger vom Referendumskomitee haben die Krawalle vor allem gezeigt, dass der Nutzen klein ist: «Die Randalierer hatten offensichtlich kein Stadionverbot. Kein Gesetz hätte sie also fern halten können. Die rechtsstaatlichen Bedenken überwiegen nun umso mehr.»

Die Befürworter des Gesetzes haben immer wieder suggeriert, die Möglichkeit eines Stadionverbotes sei heute nicht gegeben. Das ist falsch. In der Schweiz sind heute rund 400 Personen mit einem Stadionverbot sanktioniert. Und jeder, der in Basel auf das Feld stürmte, wird nach heutiger Regelung wohl nie mehr ein Fussballstadion von innen sehen. Sofern die Stadionbetreiber ihren Job machen. Viele Klubs seien jedoch nicht bereit, Stadionverbote konsequent durchzusetzen, auch in Basel nicht, konstatierte der Basler Polizei-Einsatzleiter Coelestin Frei. Viele Randalierer vom Samstag seien bekannt und die gesetzlichen Mittel seien da, um diese vom Stadion fern zu halten.

Warum also das Gesetz? Die Sicherheitsdienste wollen mehr Macht. Die Swiss Football League, Securitas und Delta wollen Zugriff auf Polizeidaten. Das ist ein verständlicher Wunsch - nur ist er rechtsstaatlich verwerflich. Die SFL erhofft sich durch das Hooligangesetz auch, mehr Verantwortung und Kosten im Bereich Sicherheit an die öffentliche Hand abschieben zu können.

Durch den Datenaustausch zwischen Polizei und Vereinen sollen Krawalle angeblich verhindert werden können. Die Krawalle vom Samstag aber zeigten, dass dieses Argument nicht zieht. Schliesslich haben in Basel Basler randaliert. Wer seine eigenen Leute nicht kennt, braucht auch keine nationale Datenbank. Zudem stellt sich die Frage, wie in ein Hochsicherheitsstadion wie Basel so viele Feuerwerkskörper und Glasflaschen gelangen konnten.

Durch den Datenaustausch zwischen Polizei und Vereinen sollen Krawalle angeblich verhindert werden können. Die Krawalle vom Samstag aber zeigten, dass dieses Argument nicht zieht. Schliesslich haben in Basel Basler randaliert. Wer seine eigenen Leute nicht kennt, braucht auch keine nationale Datenbank. Zudem stellt sich die Frage, wie in ein Hochsicherheitsstadion wie Basel so viele Feuerwerkskörper und Glasflaschen gelangen konnten.

Dass Sicherheitsdienste, Staat und Polizei mehr Rechte für sich beanspruchen wollen, ist nichts Neues. Das ist eine aktuelle, weltweite, von den USA vorangetriebene Entwicklung. Mit der Ausrufung eines permanenten Ausnahmezustandes werden Bürgerrechte immer mehr beschnitten (vgl. dazu auch den Kommentar zur Fussball-WM in Deutschland in der Printausgabe). Bald-Bundesrätin Doris Leuthard forderte bereits, dass das Hooligangesetz auch auf andere Bereiche, zum Beispiel Demonstrationen, ausgedehnt wird. Das Gesetz ist ein trojanisches Pferd. Willkür soll gesetzlich festgeschrieben werden. Das Dumme dabei ist, dass derzeit Hooligans der Rechten Anlass bieten, den Rechtsstaat weiter auszuhöhlen.