Fansicht: Hooligan werden ist einfach

Nr. 8 –

Am Erscheinungstag dieser WOZ geht die Faninitiative Fansicht online. Die WOZ hat den Sprecher der Initiative gebeten zu schildern, wie sie in der Frage der Stadionverbote eine Gegenöffentlichkeit schaffen will.

Stadionverbote werden von Fussballverband und -liga und von den Vereinen seit langem ausgesprochen, um missliebige Personen vom Besuch eines Fussballspiels fernzuhalten, ähnlich den von WirtInnen verhängten Beizenverboten. Mit dem Hooligangesetz und der Einführung der Hooligandatenbank Hoogan erhalten Stadionverbote nun ein viel stärkeres Gewicht: Wer heute von privaten Sportveranstaltern ausgesperrt wird, landet mit einiger Wahrscheinlichkeit in der staatlichen Datenbank.

Hinter der nun gegründeten Initiative Fansicht stehen AnhängerInnen verschiedener Schweizer Vereine, die allesamt erlebt haben, dass bei der Verhängung von Stadionverboten die Sorgfaltspflicht oft verletzt wird. Leute werden Opfer von Verwechslungen, haften kollektiv oder für Taten, die sie nicht begangen haben. Weil ein Fussballverein ein privater Veranstalter ist, haben Fans kein Recht, gegen die verhängten Stadionverbote vorzugehen. Sie haben sie als Fakt zu akzeptieren. Die von Datenschützern bereits im vergangenen Jahr kritisierte Tatsache, dass bei der staatlichen Datenbank Hoogan Private Daten an den Staatsschutz liefern (Hoogan ist beim Dienst für Analyse und Prävention angesiedelt), ist von noch grösserer Tragweite, wenn es sich dabei um Falschinformationen handelt. Hier setzt Fansicht an, indem einerseits Fälle zweifelhafter Stadionverbote dokumentiert, bei den Vereinen nachgefragt und eine Neubeurteilung gefordert wird. Und andererseits Liga und Verband aufgefordert werden, ein unabhängiges Schiedsgericht für Stadionverbote einzuführen.

Polizeibeamte der Schweizerischen Zentralstelle für Hooliganismus prüfen zurzeit, welchen der rund 450 bestehenden Stadionverbote der Swiss Football League (SFL) ein Strafbestand zugrunde liegt, der eine Aufnahme in die Hoogan-Datenbank rechtfertigt. Gemäss offiziellen Angaben rechnet man mit rund dreissig Prozent. Für die restlichen siebzig Prozent kann das nur zweierlei bedeuten: Entweder handelt es sich bei den Vergehen gegen die Stadionordnung um Kleinigkeiten, die nicht als Gewalttätigkeiten angesehen werden können, oder die Fälle sind so schlecht dokumentiert und die Beweise so dürftig, dass eine Aufnahme in Hoogan nicht zu verantworten wäre. Beides stellt den Fussballvereinen und der SFL, die lokale oder gesamtschweizerische Stadionverbote aussprechen, kein gutes Zeugnis aus.

In der Arbeit, die Fansicht zum Aufbau der Internetseite bisher geleistet hat, bestätigt sich das Bild von Vereinsfunktionären, die im Zusammenhang mit Stadionverboten die nötige Sorgfalt gelegentlich vermissen lassen. So hat ein GC-Fan, gegen den wegen angeblichen Abbrennens einer Leuchtfackel bei einem Auswärtsspiel ein Stadionverbot verhängt wurde, schriftlich um eine Neubeurteilung des Falls ersucht. Der Fan ist überzeugt, Opfer einer Verwechslung geworden zu sein, und bat darum, die «belastenden» Filmaufnahmen sehen zu können. Die Antwort des Vereins: Das sei nicht nötig, die Beweise seien eindeutig, eine Gegenüberstellung erübrige sich. Wie Fansicht vom Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten bestätigt wurde, handelt der Verein damit eindeutig gegen die eidgenössischen Datenschutzbestimmungen: Der GC-Fan hat ein Recht auf Auskunft zu den über ihn gesammelten Daten. Bloss: Er und die meisten seiner KollegInnen wissen das nicht. Sie sind jung, unerfahren, ohne Lobby und in juristischen Belangen schnell eingeschüchtert; für Feldversuche wie das bis 2009 befristete Hooligangesetz eine ideale Klientel.

Fragen zum Umgang mit heiklen Daten wirft auch ein Fall aus der Zweiten Liga auf. Das Zürcher Anwaltsbüro Manuela Schiller, das Fansicht rechtlich betreut, hat im Auftrag von zwei FCZ-Fans sämtliche Klubs der beiden höchsten Schweizer Ligen angefragt, ob ihnen Daten über die beiden mit Stadionverbot belegten Fans vorliegen würden. Zahlreiche Klubs reagierten nicht, einige antworteten korrekt, und einer aus der Challenge League liess dem Anwaltsbüro gleich die gesamte Stadionverbotsliste zukommen mit allen Namen und Adressen bis hin zum Buchstaben S, jenem des zweiten FCZ-Fans. Dies veranschaulicht weniger eine grassierende Schlampigkeit als vielmehr ein akutes Wissensdefizit in Datenschutzfragen. In der Challenge League, wo die allermeisten Funktionäre ehrenamtlich tätig sind, üben viele den Job des Sicherheitsverantwortlichen als eines von mehreren Ämtern aus. Der Mann aus der Zweiten Liga, der auf dem Kopierer seines Klubsekretariats die Stadionverbotsliste der SFL kopierte und nach Zürich schickte, darf dank des neuen Hooligangesetzes nun beim Dienst für Analyse und Prävention vor jedem Heimspiel die Hoogan-Daten anfordern. Dass er die Listen mit registrierten Fussballfans auch jeweils, wie vorgeschrieben, innert 24 Stunden vernichtet, wird gemäss Bundesamt für Polizei nur stichprobenartig geprüft.

Die EM rückt näher, der Hooligan hat in Schweizer Medien Hochkonjunktur. Nach dem ersten Spieltag war von «Gewaltorgien» die Rede, es wurde suggeriert, in Schweizer Fankurven tummelten sich ausschliesslich brutale Schläger. Gefängnisstrafen und Geisterspiele wurden gefordert. Nur die «NZZ am Sonntag» blieb nüchtern: «Die Behauptung, die Gewalt in den Stadien nehme zu, entbehrt der Grundlage.» Dass es Zeitungen und Fernsehen trotz gegenteiliger Faktenlage Woche für Woche gelingt, ein Bild wild gewordener Hooliganhorden zu zeichnen, hat einen einfachen Grund: Hooligan zu werden, ist heute sehr einfach. Mit Erfolg wurde Feuerwerk in den Kurven innert weniger Jahre vom Inbegriff für Stimmung zum Inbegriff für Gewalt umgedeutet, sodass heute jeder und jede, der oder die zündet, gewalttätig und ergo ein Hooligan ist. Die Verordnung zum Hooligangesetz hat diese Umdeutung übernommen, sodass das Abbrennen von pyrotechnischem Material in einem Sportstadion heute als «gewalttätiges Verhalten» taxiert wird. Wer zündet, ist ein Hooligan - viele Fussballfans zünden - viele Fussballfans sind Hooligans. Das ist der Syllogismus, mit dem die Öffentlichkeit auf Trab gehalten wird.

Es wird interessant sein zu erfahren, wie viele der in der Pilotphase des Hoogan registrierten GewalttäterInnen im Sinne von SchlägerInnen und wie viele PyromanInnen sind, für die Feuerwerk zur visuellen Unterstützung ihres Teams unerlässlich ist. Was die GewalttäterInnen angeht, so hätten auch bestehende Gesetze ausgereicht, sie aus dem Verkehr zu ziehen. Bei den FeuerwerklerInnen sieht es anders aus: Sie begehen ein Bagatelldelikt. Um sie aus dem Verkehr, sprich aus dem Umfeld der Stadien zu ziehen, mussten neue gesetzliche Grundlagen her. So befasst sich nun der Staatsschutz mit Feuerwerk. Und die Vereine sind angehalten, die vermummt Zündenden korrekt zu identifizieren.

Wer schon vor zehn oder fünfzehn Jahren Fussballspiele in der Schweiz besuchte, weiss: Schon damals suchten Fangruppen nach den Spielen die Konfrontation, schon damals brannte Feuerwerk, schon damals flogen Brötchen, Bierbecher und Feuerzeuge aufs Feld. Und nebenbei deckten Fans dunkelhäutige Spieler mit Affengeräuschen ein, Woche für Woche, und im Falle des FC Basel trafen die Schmähungen mit Ahmed Ouattara gar einen aus den eigenen Reihen. So etwas ist heute nahezu undenkbar, gerade in Basel. Und zu dieser Veränderung hat kein Funktionär, kein Verein, kein Polizist und auch keine Zeitung beigetragen, diese Veränderung geschah in den Kurven selbst. Wer behauptet, alles werde immer schlimmer, hat ein kurzes Gedächtnis.

Fansicht setzt auch hier an. In einem Medienspiegel werden auf der Internetseite Beispiele für Pauschalisierungen und Falschmeldungen im Zusammenhang mit Fussballfans gesammelt und kommentiert. Das Feld ist weit. Der deutsche «Kicker», wahrlich kein Blatt des Aufstands, forderte schon vor Monaten «Stadionverbote: Schluss mit dem Unrecht!». In der Schweiz aber ist in der Zeitung zu lesen: «Hooligan freigesprochen», denn er bleibt ein Hooligan, auch als Unschuldiger.



Ab dem Erscheinungstag dieser Ausgabe online: www.fansicht.ch

Der regelmässige WOZ-Autor Pascal Claude ist Sprecher des Projekts Fansicht.