Gats: Allmächtiger Markt

Nr. 47 –

Das internationale Dienstleistungsabkommen Gats schränkt den politischen Handlungsspielraum von nationalen und örtlichen Behörden massiv ein. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie der Erklärung von Bern.

Während die Verhandlungen der Welthandelsorganisation WTO vorläufig auf Eis liegen, sind die bereits bestehenden Abkommen sowie die WTO-Streitschlichtung sehr wohl in Kraft. Das Gats (siehe Kasten) bestimmt darüber, welche Massnahmen in der Umwelt- und Sozialpolitik überhaupt noch möglich sind. Dadurch wird für Regierungen die Möglichkeit, beispielsweise ihre Tourismus- und Investitionspolitik angemessen zu regulieren, empfindlich eingeschränkt.

Der Tourismus lebt von attraktiven, unverbauten Landschaften und der grosszügigen Gastfreundschaft der lokalen Bevölkerung. Deshalb ist es wichtig, dass nachhaltige und faire Initiativen gezielt gefördert werden können, dass Gemeindebehörden beispielsweise Gesetze zu Eigentums- und Grundstücksrechten zugunsten der lokalen Bevölkerung erlassen oder dass sie Konzessionen an Hotels vergeben, die Arbeitskräfte aus der Region beschäftigen, Baustoffe, Lebensmittel und Handwerk aus der Gegend bevorzugen und eine sorgfältige Energie- und Wasserpolitik betreiben.

Gats in den Backwaters

Weil die Gats-Regelungen auch auf lokaler Ebene gelten, erleiden wichtige Dezentralisierungsprozesse, wie sie vielerorts angestrebt werden, einen empfindlichen Rückschlag. Das zeigt sich am Beispiel einer vorbildlichen Tourismusinitiative im indischen Bundesstaat Kerala. Nachdem die indische Zentralregierung den Gemeinden in den einzelnen Bundesstaaten 1992 einen grösseren politischen Handlungsspielraum zugestanden hatte, erliess die Regionalverwaltung von Kumarakom, dem Gebiet der berühmten Backwaters, zusammen mit der Bevölkerung Leitlinien für einen nachhaltigen Tourismus. Diese verlangen eine direkte Mitsprache der EinwohnerInnen bei der touristischen Entwicklung in Kerala sowie die strikte Kontrolle über die natürlichen Ressourcen der Backwaters durch den Dorfrat.

Auch muss die Tourismusindustrie ihre Projekte bewilligen lassen und sich strikt an die vorgegebene Landnutzung halten, sie muss eine umweltgerechte Abfallentsorgung garantieren und die nötige Infrastruktur zur Verfügung stellen. Weiter sollen mindestens dreissig Prozent der Arbeitsplätze durch Einheimische besetzt werden, denen eine adäquate Ausbildung angeboten werden muss.

Alle diese Auflagen können durch Gats an Gewicht verlieren oder müssen ganz fallen, falls InvestorInnen sie als zu weitgehend beurteilen. Damit verbietet das Gats Regulierungsmassnahmen, die aus entwicklungspolitischer Sicht sinnvoll sind. Vorschriften, die ausländische Unternehmen zur Zusammenarbeit mit lokalen Firmen verpflichten, müssen abgeschafft werden; die steuerliche Bevorzugung lokaler Anbieter soll nicht länger erlaubt sein; von ausländischen Firmen darf nicht länger gefordert werden, dass sie lokales Personal beschäftigen. Auch der vielerorts angewandte Wirtschaftlichkeitstest, der geplante Investitionen auf ihren ökonomischen Nutzen prüft, ist in Zukunft verboten.

Gats im Naturschutz

Als die Schweiz 1994 das Gats unterzeichnete, hat sie sich verpflichtet, ihre Dienstleistungssektoren, zum Beispiel den Tourismus, gegenüber ausländischen InvestorInnen vollständig zu öffnen. Sie muss die inländische Gesetzgebung an die Gats-Bedingungen anpassen. Insbesondere wirksame Gesetze im Landschafts- und Naturschutz werden aus WTO-Sicht zunehmend als störende Handelsschranken angesehen. So werden in der Schweiz voraussichtlich Beschränkungen des Zweitwohnungsbaus (Lex Koller) sowie der wirtschaftliche Nachweisbedarf für den Bau von Hotels und Restaurants abgeschafft werden. Unter dem Gats ist es grundsätzlich auch nicht möglich, quantitative Beschränkungen (zum Beispiel bei der Anzahl der Hotels, Skilifte oder Golfplätze) zu erlassen.

Das Gats dürfte insbesondere dort Einfluss haben, wo Gemeinden mit GrossinvestorInnen zusammenarbeiten wollen. Wirtschaftlich schwache Regionen, deren Entwicklung vom Tourismus abhängt, richten sich zunehmend auf grossflächige Erschliessungsprojekte aus, die eine Finanzierung durch internationale Unternehmen nötig machen.

In der WTO gilt das Prinzip der Gleichbehandlung aller Investoren, seien diese aus dem In- oder Ausland. Werden also einem Investor Ausnahmen gewährt, etwa das Bauen ausserhalb der Bauzone, müssen diese Ausnahmen allen anderen ebenfalls zugestanden werden.

Gats in Andermatt

Im Zusammenhang mit Andermatt, wo der ägyptische Investor Samih Sawiris den Bau eines Luxusresorts plant, war bisher nie vom Gats die Rede. Sawiris’ Firma Orascom Hotels and Development ist das grösste Hotelunternehmen Ägyptens. Sawiris plant in Andermatt auf rund einer Million Quadratmetern eine Luxus-Ganzjahresdestination: Vorgesehen sind mehrere Hotels mit 800 Zimmern, 600 Appartements, 100 Ferienhäuser, ein Achtzehn-Loch-Golfplatz, eine Sport- und Freizeitanlage, Restaurants und Boutiquen. Zielpublikum sind zahlungskräftige KundInnen aus dem Nahen und Mittleren Osten sowie aus Europa. Das Projekt soll dem Urserental und dem Kanton Uri eine wirtschaftliche Perspektive geben.

Am 22. September 2006 befreite der Bundesrat den ägyptischen Investor «aus staatspolitischem Interesse» von der in der Lex Koller verankerten Bewilligungspflicht für den Verkauf von Grundstücken an Ausländer. Diese und weitere solche Ausnahmebewilligungen könnten sich unter dem Gats-Abkommen für eine künftige nachhaltige Landschaftsplanung verheerend auswirken. Denn auch hier gilt das oberste WTO-Prinzip: Werden einem Investor Ausnahmebewilligungen erteilt, müssen diese auch nachfolgenden Investoren gewährt werden. Darum könnte es im schlimmsten Fall dazu kommen, dass ein anderes Land gegen die Schweiz vor dem WTO-Gericht klagt und Recht bekommt, weil seine Investoren in der Schweiz gegenüber anderen benachteiligt werden.




Literatur

Monika Jäggi: «Gats, Tourismus und die Umwelt. Auswirkungen des WTO-Dienstleistungsabkommens Gats auf eine nachhaltige Tourismusentwicklung, insbesondere auf den Natur- und Landschaftsschutz». September 2006. Zu bestellen für 15 Franken bei der EvB (www.evb.ch).



EvB: «WTO-Pauschalarrangement. Gats und nachhaltiger Tourismus: Ein Widerspruch». Dokumentation. November 2006. Auf der EvB-Website (www.evb.ch) oder zu bestellen für 6 Franken bei EvB, Postfach, 8031 Zürich, info@evb.ch, Tel. 044 277 70 00.

Marianne Hochuli

ist bei der Erklärung von Bern für den Programmbereich Handelspolitik verantwortlich.

Was ist das Gats?

Das 1995 in Kraft getretene WTO-Dienstleistungsabkommen Gats ist ein internationaler Rechtsvertrag, den alle 150 WTO-Mitgliedländer einhalten müssen und der tief in die nationale Politik eingreift. So fordert der Artikel VI des Gats, dass innerstaatliche Regelungen - also beispielsweise Umweltschutzgesetze in der Schweiz - «angemessen, objektiv und unparteiisch angewendet werden und keine unnötigen Hemmnisse für den Dienstleistungshandel darstellen» sollen. Gesetze, Verordnungen und Normen werden aus der Sicht der WTO hauptsächlich als Handelsschranken angesehen, die den weltweiten Austausch von Dienstleistungen behindern. Im Konfliktfall soll die WTO-Streitschlichtung urteilen, ob eine Massnahme angemessen, objektiv und unparteiisch ist. Das Gats hat zum Ziel, den weltweiten Handel mit Dienstleistungen zu fördern. Der Bundesrat betrachtet die Gats-Verhandlungen als essenziell für die Schweiz, da die Schweizer Volkswirtschaft weitgehend vom Dienstleistungssektor abhängig sei. Die Schweiz möchte sich insbesondere in Schwellenländern im Finanzsektor, in der Logistik, im Tourismus, im Ingenieurwesen und im Bereich Beratungsdienstleistungen neue Märkte erschliessen. Damit die anderen WTO-Mitgliedstaaten jedoch ihre Märkte für Schweizer Banken, Versicherungen und Tourismusunternehmen öffnen, muss die Schweiz ihrerseits Angebote für die Öffnung ihrer Märkte machen. Sie macht das zum Beispiel in den Bereichen Tourismus, Umwelt, Bildung, Abfallentsorgung. Die Schweiz weigert sich, den Service public explizit von den Gats-Liberalisierungsverpflichtungen auszunehmen, wie dies die EU getan hat.